Beiträge von Nebelfelsen

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    Original geschrieben von Helge
    Ja beim Radfahren, stimmt. irgendwie muss man ja morgens seine Laune heben. Aber immer nur schön einen Stöpsel rein, ist erstens sicherer und zweitens kann, wenn man mal von den grünen angehalten wird, sagen:
    "Ja wie? Das ist nur mein headset. Wenn ich mit dem handy am Ohr telefoniere würden Sie mich ja erst Recht anhalten. Was denn nun?" :D


    Obwohl es IMHO auch mit zwei Stöpseln nicht verboten ist. Hatte mal mit dem Fahhrad einen Unfall, bei dem der Autofahrer schuld war und der generische Anwalt wollte auch mit dem Argument "Stöpsel in den Ohren kommen". Hat ihm aber nichts genützt und mein Anwalt meinte nur, das es nicht verboten sei, während der Fahrt Musik zu hören.

    Ich habs mit dem MuVo USB-Stick von Creative Labs probiert, gefiel mir aber nicht so gut, da ich zu faul bin, mir alle paar Tage auszusuchen, welche Lieder ich unterwegs hören möchte.


    Bin dann auf den iPod 10GB umgestiegen und ganz zufrieden, auch wenn die maximale Lautstärke etwas dürftig ist und ich auch gerne unterwegs Lieder löschen und Playlisten sowie ID-Tags bearbeiten können würde, was leider nicht geht. Außerdem kommt der iPod nicht mit WMAs klar und auch wenn man die durch ein Konverterprogramm zu MP3 macht, klappt es oft nicht. Umlaute im Dateinamen stören den iPod auch (im Gegensatz zu Umlauten im ID-Tag). Die Bedienung insgesamt könnte man etwas vereinfach und praktischer gestalten (bin da halt zu sehr von B&O verwöhnt).


    Dennoch möchte ich den iPod nicht mehr missen. Die anderen Geräte finde ich vom Desing bzw. von der Größe her nicht so gelungen. Riesengroße unförmige Klötze gefallen mir ebensowenig wie Geräte im Plastikgehäuse mit auflakiertem Silberlook, der nach ein paar Wochen abgenutzt aussieht...


    Mit einer Firewirekarte und der freien Software EphPod lässt sich das Gerät am PC auch sehr gut mit Inhalten füllen.

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    Original geschrieben von Butterfly
    Es gibt eine gesetzliche Verjährungsfrist von afaik 2 Jahren - natürlich nicht auf die DTAG beschränkt.


    Bd,C


    Ich frage mich nur, ob diese Frist uneingeschränkt auch dann gilt, wenn bereits eine Rechnung für eine Abrechnugsperiode geschickt worden ist.


    Wenn ich Ende Januar 2001 eine Rechnung über 80 EUR erhalte und diese bezahle, da drinn steht, dass die Grundgebühren vom 1.2. bis 28.2 sowie die Gesprächsgebühren vom 26.12 bis 26.1 abgerechnet werden, dann widerspreche ich der Rechnung ja nicht, wenn ich meine, dass alles stimmt.


    Wenn jetzt aber Mitte 2003 auf einmal für diesen Zeitraum irgendwas nachberechnet wird, wie soll ich dass denn dann nachvollziehen können?


    Angenommen jemand beauftragt telefonisch die Umstellung auf DSL und der Mitarbeiter verwechselt die Höhe der Grundgebühr, die er im Beratungsgespräch nennt. Im den folgenden 16 Monaten hat der Kunde dann DSL und bezahlt monatlich xx EUR. Zufällig stimmt die monatliche GG so ungefähr mit der im Beratungsgespräch genannten Summe überein (so +/- 1,50 EUR). Der Kunde meint also, der Mitarbeiter hat sich bestimmt um die paar Cent vertan und lässt die Sache auf sich beruhen.
    Nach den 16 Monaten fällt der Telekom dann auf, dass die Grundgebühr tatsächlich nicht xx EUR war, sondern xx EUR + 15 EUR und berechnet dann einfach mal so 240 EUR nach.
    Dann stimmt ja auch die telefonsich genannte Grundlage nicht mehr und der Kunde hätte für diesen höheren Preis den Anschluss vielleicht schon längst gekündigt. Im übrigen sind sicher auch Gesprächsnotizen, -aufzeichnungen u.ä. nach so einem Zeitraum nicht mehr verfügbar.


    Wenn die Telekom mir jeden Monat 20 EUR zuviel berechnet, kann ich das dann auch noch nach 2 Jahren zurückfordern? Ich denke eher nicht, denn da gelten ja 6 Wochen Widerspruchsfrist.


    Die Telekom hingegen hat ein paar Jahre Zeit Ihre Buchhaltung in Ordnung zu bringen und darf dann einfach einer ursprünglichen Rechnung "widersprechen" indem Sie die Fehlbeträge nachberechnet???

    Re: Re: Re: Was genau ist koscher?


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    Original geschrieben von autares
    Ich denke nicht, dass es darum geht, keine Fragen zu gewissen Eigenschaften/Ritualen verschiedender Religionen zu stellen, sondern darum, dass man die eine Religion nicht als "schlecht" oder "falsch" bezeichnen sollte ("die boesen Moslems" etc.) ...


    greetz,
    autares


    Es steht aber nicht da, dass man keine pauschalen Urteile fällen sollte sondern ganz klar die Bitte, nicht über Religion und Politik zu diskutieren mit unserer Vergangenheit als Begründung.

    Re: Re: Was genau ist koscher?


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    Original geschrieben von Elefant
    Ich muss Dir ganz deutlich widersprechen!


    Über andere Religionen darf man genauso wie über seine eigene Religion (wenn man einer angehört) diskutieren, auch kritisch diskutieren. Das gilt auch für Deutsche und hat mit "ausreichenden Geschichtskenntnissen" überhaupt gar nichts zu tun! :rolleyes:


    Meiner Meinung nach ist es sogar sinnvoll über andere Religionen (und Staaten, z.B. Israel) zu sprechen und das eine oder andere Vorgehen zu hinterfragen :)


    Kann dem nur zustimmen. Auch wenn eine Diskussion über das Judentum nicht in diesen Thread gehört ist unsere Vergangenheit sicher kein Grund, nicht über das Judentum und Israel in religiösen und politischen Zusammenhängen zu diskutieren. Wir sollten uns hier endlich mal wieder an objektive Diskussionen herantrauen und nicht Gründe vorschieben, damit man nicht drüber diskutieren muss.


    Was wäre denn, wenn ich schreiben würde:


    Zitat


    Ich bitte sehr darum in diesem Beitrag keinerlei politischen oder religiösen Fragen zur Homosexualität zu diskutieren! Ich denke das verbietet sich bei ausreichender Geschichtskenntnis von selbst.


    Alles was wir in unserer Vergangenheit sehr grausam und zu Unrecht versucht haben, zu beseitigen, darf in Diskussionen in keiner Weise erwähnt werden, oder wie :confused: :confused:


    Ich kann verstehen, dass Du diesen Thread von OT-Diskussionen freihalten möchtest und entschuldige mich hiermit auch für meine 2 OT-Postings, aber die Begründung finde ich wirklich nicht in Ordnung.

    Sicher, dass Bagel israelischen Ursprungs sind? Aus dem gleichen Teig und mit dem gleichen Belag?


    Vielleicht gibt es Bagel in Israel mit süßem Belag oder aber es ist ein anderer Teig ohne Michprodukte?


    Koscher heißt IMHO die Trennung zwischen Milch- und Fleischprodukten von der Produktion an bis zum Verzehr. Schon bei der Verarbeitung und Zubereitung muss darauf geachtet werden. So gibt es bei jüdischen Familien z.B. ein Gedeck für Milch- und eins für Fleischprodukte und in der Küche wird ebenso mit separaten Kochgeschirr getrennt.
    Gehört nicht auch das Schächten zum koscheren Essen?
    Ich glaub dass koschere Restaurants und Läden zuerst von einem Rabbi geprüft werden müssen und sich dann als "koscher" bezeichnen dürfen.

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    Original geschrieben von tweet
    naja, mich nervt ja eigentlich nicht nur diese sache mit dem t-punkt. die ist jetzt vorbei und da gehe ich natürlich auch nicht mehr hin. im moment nervt mich hauptsächlich die tatsache, daß ich als märchenerzähler hingestellt werde. sowas kann ich absolut nicht ab...
    aber gut, ich gehe jetzt ins bett und poste nichts mehr. gute nacht...


    Ich habe nicht geschrieben, dass Du Märchen erzählst, sondern das als eine Möglichkeit hingestellt, die parallel zu der Möglichkeit existiert, das Du keine Märchen erzählst.


    Sorry, aber ich kann nun wirklich nichts dafür, wenn Du hier ein komplettes Durcheinander postest und die Hälfte der zum Verständnis erforderlichen Tatsachen weglässt.


    Nachdem wir nun den Preis rausgefunden haben und nach Deinen erklärenden Ergänzungen ist die Situation nun so langsam klar.


    Ich versteh zwar immer noch nicht, warum Du beide Pads zurückgegeben hast und warum Du nicht auch nach dem Ausprobieren des Pads bei Saturn von Deinem Umtauschrecht dort Gebrauch gemacht hast sondern es im Biete verkaufst, aber egal.


    Es wäre aber vielleicht nett, einen Brief an die Telekom zu schreiben oder der Verkäuferin zu übergeben, damit sie von Ihrem knappen Lohn (wenn Sie als ungelernte Aushilfe da vollzeit arbeitet, dann hat sie als Single netto vielleicht 800-1000 EUR; kannst ja mal Miete, Strom, Versicherung, Auto, Kredit und Lebensmittel abziehen und schauen wieviel dann noch überbleibt) nicht auch noch ungerechtfertigterweise etwas bezahlen muss. Klar, dazu bist Du nicht verpflichtet, aber wenn Du sauer auf die Chefin dort bist, dann solltest Du Dich darum kümmern, dass sie auch den Ärger bekommt, den Sie verdient und nicht irgendwelche fiktiven Kosten auf die Mitarbeiterin umlegt. Außerdem wüsste ich mal gerne, was die Chefin für Kosten meint. Wenn sie Dir 50-prozentige Erstattung und einen Warengutschein über 50-Prozent angeboten hat, dann dürften der Mitarbeitern ja eigentlich nur die Kosten der Marge des 50-prozentigen Anteils und nicht der ganze Anteil abgezogen werden. Oder produziert jemand die Sachen für die Telekom kostenlos? Ich hätte es sowieso anders gemacht und die 50 Prozent in bar genommen und für den Warengutschein das zweite Pad erworben :D. Aber für die Mitarbeiterin sollte man sich IMHO schon ein wenig einsetzen. Kannst sie ja mal fragen, ob sie Dir Deine Nummer gibt, dann kannste mit ihr besprechen, ob Sie eine Abmahnung bekommen hat und Dich ggf. als Zeugen für ein Verhandlung vor dem Arbeitsgericht zur Verfügung stellen (dann gibts auch noch Zeugengeld...).

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    Original geschrieben von Brainstorm
    Vorallem für eine Pinsette. :)


    Würde mich mal interresieren, wer da kauft.


    Sind vermutlich so Leute, die dann stolz erzählen


    "Hab mir letztens bei eBay richtiges Profiwerkzeug für mein Handy gekauft. Für 1200 Ocken." :D

    Zitat

    Original geschrieben von Andyy23
    Ganz schön teuer das S55.:D
    Bei dem Preis wäre es mir egal, wie hoch die Gebühren sind.


    Nur dass der Käufer sich gerade erst neu angemeldet hat und 10 Minuten nach der Auktion eine negative Bewertung abgegeben hat. Glaube kaum, dass der Verkäufer jemals Geld von ihm sieht. Also wird er sich um Erstattung bei eBay bemühen müssen, und wie kompliziert das von statten gehen kann, dürfte ja bekannt sein...