Beiträge von Nebelfelsen

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    Original geschrieben von GeneralCuster
    Ich habe die Version 7.01 unter Win 2000, mit der läuft das prima.


    nice WE


    Es kommt immer auf die installierten Codecs an. Standardmäßig dürfte das aber nicht gehen. Vermutlich hast Du mal irgendeine Software installiert, bei der der vob-Codec mit installiert wurde und der Media Player kann ihn nun nutzen.


    Mit dem MediaPlayer 8.0 geht es bei mir auf jeden Fall nicht, ebensowenig mit dem Windows Movie Maker und Adobe Premiere 6.0 streikt auch.

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    Original geschrieben von Martin Reicher
    kann man die DAteien eigentlich auf cD Brennen und dann im DVD-Player ansehen? Ich habe nämlich keinen DD-Out am PC
    Wenn ja, was ist dabei zu beachten?


    Das die Qualität gut ist...


    Wobei ich nicht weiß, ob diese vob-Dateien den Ton im digitalen Format enthalten und ob die Software, die man zum Brennen braucht, dass auch digital lassen kann.


    Kann man überhaupt Video-CDs mit Digitalton machen oder das DVD-Format auf eine normale Audio-CD-Brennen, wenn der Film nicht zu lang ist (oder kann der Player das dann nicht lesen)?

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    Original geschrieben von blieswood
    Das hängt von der Kreditkartengesellschaft ab. Ich habe auch schon eine Zahlung rückgängig machen lassen, die ich selber veranlasst hatte. Die bestellte Dienstleistung wurde nicht erbracht, was meiner Kartengesellschaft als Begründung völlig ausreichte.


    Besser ist's aber, dem Händler zunächst eine Frist zur Rückzahlung einzuräumen. Wenn er die nicht einhält, kann er froh sein, durch einfache Rückbuchung aus der Sache rauszukommen.


    Gruß
    db


    Das hab ich vergesse: Wenn die Leistung nicht erbracht wurde geht es natürlich auch. Aber sobald geliefert wurde mischt sich das KK-Unternehmen eigentlich nicht mehr rein. Dann hast Du was vom Händler bekommen und dafür bezahlt, der Rest ist dann mit dem Händler zu klären.


    Einige Kreditkarten haben ja Zusatzversicherung, auch gegen Diebstahl (nicht Raub) oder Beschädigung durch Fahrlässigkeit. Manchmal auch ganz praktisch.

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    Original geschrieben von crooks
    Eben. Nachher brummen sie Dir die Kosten einer Rücklastschrift noch auf


    Kreditkarte, nicht Lastschrift :apaul: ;)


    Da läuft das leider etwas anders. Nur wenn man behauptet, die Zahlung nicht selbst vorgenommen zu haben, kann man da was machen. Da der Händler aber aufgrund der Paketzustellung den Beweis antreten kann, ist hier mit Konsequenzen seitens der kartenausgebenden Stelle zu rechnen, denn die bzw. das Kreditkartenunternehmen steht normalerweise für den Schaden gerade (bei online-Geschäften ohne Unterschrift hängt das aber auch von der Vertragsart des Händlers mit dem KK-Institut ab).


    Tja, dass sind leider die Mankos, die man für den verbilligten Preis in Kauf nehmen muss. Das mit dem Weiterfahren ist eigentlich kein Problem: einfach die Verspätung am Infopoint oder vom Zugbegleiter quittieren lassen und mit der Fahrkarte bei der nächsten Kontrolle vorzeigen.


    Auch bei vielen Sonderangeboten in Geschäften gibt es Kontingente. Und ob die gem. Wettbewerbsrecht ausreichend sind (in Bezug auf Anlockung von Kunden) kann ja oft keine überprüfen. Dürfte bei der Bahn ähnlich sein. Aber neben dem Charakter eines Lockangebotes haben diese Rabatte auch einen ganz praktischen Nutzen. Jeder, der schonmal an einem Freitag abends mit dem Zug gefahren ist, dürfte zu schätzen wissen, wenn möglichst viele Fahrgäste auf weniger stark besetzte Züge ausweichen und dafür Geld sparen...


    Warum sollte die Bahn auch Rabatte ohne einen Nutzen für sich geben? So schlecht finde ich die Angebote insgesamt gar nicht, immerhin kostet mich ein Wochenendtrip für 2 Personen nach Berlin (von Essen aus) nur noch 98,10 EUR statt 217,80 Normalpreis. Und das ohne Bahncard.

    Du willst die Sprache also nur lernen, um die Prüfung zu bestehen und die allgemeine Hochschulreife zu erlagen.


    Dann würd ich die Sprache nehmen, die Dir am einfachsten erscheint. Wenn Du schon französisch hattest, dann bietet sich das an. Mit einigen Italienisch- oder Lateinkenntnissen ist auch Spanisch mit Vorkenntnissen in Französisch einfach zu erlernen.


    Da die Schrift hier schon einmal nicht auf einem anderen Zeichensystem basiert ist es schonmal viel einfacher, die Aussprache ist relativ einfach zu erlernen und die Grammatik ähnelt dem Deutschen, man muss nur ein paar Besonderheiten beachten, fast alles folgt aber logischen Regeln und hat System.


    Bei russich weiß ich es nicht, ich würd es mir aber nicht aufbürden, wenn die Gefahr bestünde bei Nichtbestehen dann die allgemeine Hochschulreife nicht bekommen zu können. Das Unterrichtsangebote ist vermutlich dürftig, noch schlimmer wird es mit Nachhilfeunterricht und Lernmaterialien aus der Bücherei aussehen.


    Russisch macht bei einer wirtschaftlichen Ausrichtung sicher Sinn, Du kannst das dann aber immer noch auf der Uni machen (oder Chinesisch, Japanisch, Business-Englisch; Französisch und Spanisch natürlich auch). Und dort kannst Du mit diesem Nebenfach aufhören, wenn es Dir nicht liegt ohne Dein reguläres Wirtschaftsstudium zu gefährden...

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    Original geschrieben von Pitter
    Noch so einer, der auf die Werbung der Bahn hereingefallen ist.


    Gruß


    Pitter


    Sind realistische Angaben, auch wenn das Kontingent begrenzt ist. Aber ich poste ja auch nicht: Noch so einer, der auf RyanAir reingefallen ist und die Fahrkosten vom Flughafen bis zum Zentrum in London nicht eingeplant hat...









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    nein, seit PEP kann man nicht mehr für 6 Leute zahlen und nur 5 mitnehmen. Früher wurde das von einigen Leuten so gemacht, jetzt geht es nicht mehr.


    Hmm. Das wusste ich noch gar nichts. Hier steht leider nichts dazu: http://www.bahn.de/pv/angebote…/die_bahn_10_gruppe.shtml . Ich frag mich nur, ob die das wirklich durchsetzen können, wenn mal jemand klagt. Dann dürfte man ja auch nicht zurückfahren, wenn auf der Reise einer von 6 Leuten stirbt oder krank wird und eher abreist. Kann mir nicht vorstellen, dass so etwas legal ist. Das Verkaufsverbot für OEM-Software ohne Computerkauf wurde ja auch gerichtlich für nichtig erklärt.

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    Original geschrieben von Martin Reicher
    man darf wirklich nicht mehr in die Lounge. Ich geh oft in die Lounge, ohne 1. Kl zu fahren. War einer der Gründe, die BC first zu nehmen, man spart da doch auch ne Menge Geld, wenn man in der Lounge kostenlos was trinken kann anstatt in der Großstadt etwas zu kaufen.


    1.Kl. fahre ich wenn dann nur im Fernverkehr und das auch nicht immer. Im Nahverkehr ist fast kein Unterschied zur 2.Kl. Außer, dass sie keiner benutzt. Extremes Erlebnis dieser Art war die S-Bahn in Frankurt/M, da ich in diesem Monat eine Netzkarte 1. Kl. hatte, benutzte ich natürlich auch in der S-Bahn diesen Bereich, es fuhr nie jemand mit und die Sitze waren absolut identisch mit denen 2. klasse, auch der Abstand war gleich. Ich verstehe nicht, wer sich da einen 1. Kl. Fahrschein extra kauft...


    Nicht jede S-Bahn ist ja so leer, dass man einen Platz findet. Ich fahre z.B. jeden Morgen in der S-Bahn und hab die erste Klasse nur gebucht, damit ich mich nicht mit 50 anderen Leuten in einen Wagen quetschen muss einen Sitzplatz habe. Ist bei 2x5 Fahrten pro Woche a 25 Minuten ganz praktisch.