Original geschrieben von DaFunk
Beim Dummy ist der Gedanke sehr naheliegend, dass es darauf ankommt, ob der Normalkäufer wissen muß, was ein Dummy ist.
Also der nicht unbedingt so mobilfunkversierte Handykäufer.
Ob nun das Fremdwort "Dummy" tatsächlich so bekannt ist, dass man es und seine Bedeutung kennen muß, bezweifle ich.
Wenn nicht gefragt wird, was ein Dummy ist, wird der Vertrag eben mit dem Inhalt geschlossen, den die Artikelbeschreibung umfasst.
Letztendlich entscheidet aber die oben angesprochene Frage darüber, ob sich der Käufer vom Vertrag wieder lösen kann, indem er ihn wegen Irrtums anficht.
Ich sehe die Aussicht gar nicht so schlecht.
Denn die ganze Problematik erinnert mich an das Lehrbeispiel, in dem eine Lehrerin 25 Gros Rollen Toilettenpapier bestellt, weil sie irrtümlich davon ausgeht, es handle sich um 25 große Rollen. Weil man nicht wissen muß, was "Gros" bedeutet, weil dieser Begriff umgangssprachlich nicht gebraucht wird.
Eine gewisse Ähnlichkeit zur Dummyproblematik lässt sich sicher nicht leugnen. Deswegen läuft man Gefahr, einen wackeligen Vertrag zu schließen.
Man muß auch zugestehen, dass ab einer gewissen Bietsumme für einen Dummy, weitere Dummies provoziert werden, zu bieten. Wer würde schon über 50 € für einen Klotz Plastik bezahlen;) .
Also wer seinen Dummy sicher an den Käufer loswerden will, sollte besser die genaue Beschreibung hinzufügen, es sei denn seine Auktion soll spekulativ werden....
Gruß
DaFunk