Beiträge von Nebelfelsen

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    Original geschrieben von SunnyStar
    Also die ganze Sache auf dem rechtlichen Weg lösen, oder? :confused:


    Alex.


    Ich würd auf den Duden verweisen und zumindest die Angebotsgebühren und eine kleine Entschädigung für das Wiedereinstellen fordern:


    Zitat

    Dummy [], der; -s, -s [engl. dummy, zu: dumb = stumm]:
    1. lebensgroße, bei Unfalltests in Kraftfahrzeugen verwendete [Kunst]stoffpuppe. 2. <auch: das> Attrappe (für Werbezwecke).
    Quelle: DUDEN - Deutsches Universalwörterbuch


    Auf einen Rechtsstreit würde ich mich aber nicht einlassen. Der Ausgang ist doch ein wenig ungewiss...


    Angeblich sind die Aussagen 1,3 und 4 richtig. 1 und 3 kann ich ja nachvollziehen aber Aussage 4 nicht:


    "Wenn der Gärtner Kuno getötet hat, dann hasst er Bodo nicht."

    So,


    jetzt ist auch die letzte Zahlung eingetroffen. Die Bestellung ist raus. Sobal die Ware bei mir ist und zu Euch raus geht, poste ich das hier rein.


    Ich hab noch ein paar Lampen mehr geordert, also wenn noch jemand eine braucht bitte kurze PN.


    EDIT: Die Lampen sind angekommen und gehen morgen abend zur Post.

    Oft wird auch folgendes Prinzip angewandt:


    Das Material (Kabel zum zusammenbauen, Kugelschreiber zum Schrauben, etc.) wird gegen eine Kaution ausgeliefert.


    Oft passen die Teile dann überhaupt nicht richtig und erfüllen nicht die Qualitätsrichtlinien, die der Auftraggeber vorgegeben hat. Also verweigert er die Annahme und hat für einen Haufen Müll gutes Geld kassiert.

    Zitat

    Original geschrieben von weltkom
    Und wenn du ab ca. 3 jahren kein gewinn machst oder keine gewinnabsicht zu erkennen ist kann es passieren das dier das FA Liebhaberei vorwirft dann kannst du nachzahlen.....


    cu


    Ja, aber nur, wenn Du Verluste angegeben hast. Wenn Du Deine Steuern nicht vermindert hast, dann brauchst Du natürlich nicht nachzuzahlen.

    Ich würde auf jeden Fall hingehen. Zwar bekommst Du vermutlich nicht die Jobs, nach denen Du suchst, aber das Beratungsangebot ist auch nicht schlecht.


    Z.B. gibt es spezielle Berwerbetraings und vom Arbeitsamt finanzierte Trainee-Programme mit Übernahme- und Vermittlungsmöglichkeit durch den Anbieter dieses Programmes etc.


    Evtl. kann Dir ja eine Abteilung an Deiner Hochschule, die für Karriere und Jobs zuständig ist, ein paar Tips geben, falls es sowas gibt.

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    Original geschrieben von mailminister
    Oh man, sind da wirklich so viele Dinge zu beachten? Ich kenne viele Leute, die ein Gewerbe angemeldet haben, da sie Waren über eBay verkaufen. Von denen habe ich diese Dinge aber noch nie gehört.


    Vielleicht haben die davon auch noch nichts gehört? Wenn man Glück hat melden sich Ordnungsamt und IHK nie bei einem. Und manchmal vergisst einen auch das Finanzamt. Aber vorsicht: Zur Abgabe einer Einkommenssteuererklärung ist man automatisch verpflichtet, sobald man im betreffenden Jahr, wenn auch nur für einen Tag, ein Gewerbe angemeldet hatte...

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    Original geschrieben von Zeus
    Wie ist das eigentlich wenn man als Firmensitz die eigene (Miet)Wohnung angibt. Fangen dann die diversen Behörden an zu überprüfen ob man dieses Gewerbe überhaupt in einer Wohnung/gegend ausüben darf, ob die Beleuchtung am Schreibtisch(Arbeitsplatz) den Anforderungen genügt, ob der Computerbildschirm die richtige TCO hat, ob die "Personaltoilette" den Anforderungen genügt usw. usf. oder wird man da erstmal nicht weiter belästigt solangen man niemanden einstellt und keine größeren Aktivitäten entwickelt ? (und natürlich keine Gaststätte. Lebensmittelbetrieb, Kfz Werkstatt o.ä. angemeldet hat. sondern Verkauf und Dienstleistungen von bzw. an Computer Hard und Software, Telekommmuniktations-, Hifi u. Video Hard und Software usw.)


    Eigentlich muss man den Vermieter um Erlaubnis fragen. Aber wenn man keinen Kundenverkehr hat...


    Ab und zu kann es zu Problemen kommen in reinen Wohngebieten. Ist aber eher selten, weil die Beamten ja nicht wissen, ob Du Kundenverkehr hast. Solange sich niemand beschwert ist eigentlich alles in Ordnung. Hast Du aber einen ganz pedantischen Beamten, der zum Prüfen zu Dir kommt, dann sag einfach Du hast nur Versandhandel.


    Wenn Du kein Personal beschäftigst, dann beschwert sich sicher keine über die restlichen Umstände und Du brauchst auch kein Personalklo.


    Wenn Du Reparaturen machst, kannst Du u.U. Probleme mit den Handwerkskammern bekommen. Ich würde daher im Gewerbeschein das immer vorsichtig mit "allgemeinen Dienstleistungen im Bereich..." umschreiben.


    Du musst an Deiner Türklingel Deinen vollen Namen (Vor und Zuname) stehen haben. An Deiner Wohnugstür muss theoretisch eine Inhaberbezeichnung erkennbar sein. Es hängt vom Beamten ab, ob er drauf besteht.

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    Original geschrieben von Beta-Tester
    [1] Bei Nokia ist es z.B. so das du bei denen nichts direkt kaufen kannst, auch wenn du Händler bist. Nokia hat glaub ich 4 oder 5 Großhändler, und alle anderen Händler kaufen bei den Großhändlern ein. Ein solchen Großhändler kannst du dir aber nicht aussuchen, jeder hat sein eigenes Gebiet (z.B. Süd-Deutschland)
    Wie es bei anderen Firmen ist, weiss ich nicht, ruf einfach mal bei Nokia oder bei den anderen Firmen an und frag sie am besten, geht am schnellsten.


    [2] EDIT: Du musst wenn du ein Reisegewerbe schein hast nicht in der IHK Mitglied sein. Und du musst erst ab 13.000 EUR GEWINN im Jahr UST. abgeben. Davor kannst du aber auch keine Mwst. oder Vst. abvsetzten.


    1: Mag ja sein, dass Nokia mit einigen Distributoren enger zusammenarbeitet als mit anderen. Aber ich bestelle Nokias bei dem Distributor bei dem ich Lust dazu hab und der betreut wie alle anderen die ich kenen die gesamte BRD. Es gibt halt bei einem Distributor nur unterschiedliche Abteilungen, die die verschiedenen Regionen betreuen. Vielleicht hast Du da was verwechselt?`


    2: Ein Reisegewerbe würd ich Dir nicht empfehlen. Einigen Distributoren könnte das komisch vorkommen. Wenn Du nicht viel Gewinn/Umsatz machst, dann ist die Mitgliedschaft kostenlos, das ist auch kein besonderer Papierkram, denn Du musst nur einen einzigen Antrag hinschicken, wenn die die Rechnung über die Beiträge schicken. Dafür bekommst Du aber auch die gesamte Beratung bei der IHK kostenlos.
    Das mit den 13.000 EUR Umsatz ist leider Quatsch. Zumindest so, wie es da steht, denn auch wenn der Umsatz-Grenzwert und der Gewinn-Grenzwert nicht erreicht werden, kann man Vorsteuer zurückbekommen und MWSt. ausweisen (auf jeden Fall empfehlenswert). Man muss dann einfach die freiwillige Besteuerung wählen


    *Hoffe das hat noch keiner geschrieben, da ich den Thread noch nicht ganz durch habe*