Beiträge von Nebelfelsen

    Zitat

    Original geschrieben von BigBlue007
    Zu 1:


    Da es m.W. keine Frist gibt, innerhalb der ein Kunde eine Dose wieder zurückgebracht haben muß, dürfte dieser Betrag beim Händler eigentlich gar nicht in irgendeiner Form versteuert oder ver-wasauchimmer werden. Vielmehr muß er den Betrag quasi unendlich lange vorhalten, da der Kunde seine Dose ja durchaus nicht nur am nächsten Tag, sondern auch noch in 5 Jahren wieder zurückbringen kann.


    Dachte ich mir auch erst, nur bleibt es ja letztlich dem Händer überlassen, ob er es in einer Barkasse vorhält oder aber ob er es in einem Jahr als Gewinn versteuer und im nächsten als Verlust (dann, wenn die Kunden eingelöst haben).
    Und dass man z.B. als Unternehmer mit Gewerbeschein, wenn man nicht eine GmbH o.ä. hat, einfach beliebig hohe Geldbestände vorhalten darf ohne sie zu versteuern, das glaub ich eher nicht. Es gibt ja schon für Rücklagenbildung und Sonderansparungen ganz strenge Richtlinien und Regeln.


    Ich könnte mir aber vorstellen, dass viele Händler hier einfach einen kleinen Trick anwenden: Das Pfand dem Kunden berechnen und bei den nicht zurückgegebenen Produkten dennoch so buchen, als sei die Dose zurückgegeben worden. Das Geld wandert dann in die eigene Tasche. Werden dann doch mehr Dosen zurückgegeben als erwartet, trägt der Händler das Risko und muss u.U. etwas von seinem in die private Tasche gewirtschafteten Geld wieder hergeben. Er könnte aber auch einfach die Verluste abschreiben, indem er das undurchsichtige Pfandsystem als Grund für leichte Betrugsmöglichkeit angibt (seine Mitarbeiter haben halt nicht erkannt, dass der Pfandbeleg gefälscht war...).

    Also ich kann nur von der Metro Recklinghausen sprechen:


    Da hängt ein Schild über den betreffenden Artikeln, das besagt, dass man keinen Pfand zahlt, wenn man auf seinem Gewerbeschein Lebensmittelhandel o.ä. stehen hat.


    Andere Metro-Kunden, die z.B. mit Computern handeln etc. müssen Pfand bezahlen.

    Aufgrund der Anfragen poste ich hier mal weitere Informationen zu Lieferung/Versand:


    Bis Freitag, 7.3.2003 kann bestellt werden. Sobald alle Besteller bezahlt haben, spätestens jedoch am darauffolgenden Mittwoch, geht die Bestellung raus.
    Derzeit hat mein Distributor die Ware am Lager, wenn das so bleibt, ist sie am Freitag bei mir und geht dann raus. Ansonsten hängt es von SonyEricsson ab, wie lange die brauchen, um nachzuliefern. Der Distributor ist aber einer der Großen und nicht so eine Chaotenbude, daher sollte es schnell gehen.


    Da es ein Bestellartikel ist, kann ich die Ware nicht zurücknehmen, wenn Sie Dir nicht gefällt. Bei Defekten gilt natürlich die normale Gewährleistung.


    Zu den Versandkosten.


    Unversicherter Versand auf Risiko des Käufers als Brief:
    1x Lampe in Originalverpackung (10cm x 2,5 cm x 2,5 cm): 2,20 EUR
    1x Lampe ohne Verpackung: Ich habe die genauen Abmessung ohne Packung nicht, entweder 1 EUR Porto oder 1,44 EUR. Daher würde ich vorschlagen, dass wir uns hierbei auf 1,20 EUR einigen.
    Wenn Du zusätzliche Sicherheit haben möchtest, kannst Du auf Wunsch auch den Brief als Einschreiben bekommen. Die Post verlangt hier allerdings den Wucheraufschlag von 2,05 EUR.


    Unversicherter Versand auf Risiko des Käufers als Warensendung:
    Bei der Warensendung kann kein Brief/keine Rechnung mitgeschickt werden. Diese kommt dann als PDF per E-Mail.
    1x Lampe in Originalverpackung: 1,53 EUR
    1x Lampe ohne Verpackung: 0,66 EUR (günstigste Versandart)


    Versicherter Versand als Paket:
    1x Lampe: 6,70 EUR (die Post ist leider schon wieder teurer geworden :( )




    Wer Interesse hat, gibt einfach unter Angabe der Stückzahl per PN Bescheid und bekommt dann die Bankverbindung und den Gesamtbetrag gepostet. Bitte auch angeben, welche Versandart gewünscht ist.


    Die oben angegebenen Versandkosten beziehen sich auf den Versand von je 1 Stück. Bei mehreren Lampen pro Sendung sind gewisse Versandformen nicht mehr möglich bzw. teurer. Genaue Info dazu dann bei Anfrage bzw. Bestellung.

    Hallo Leute,


    ich kann derzeit die SonyEricsson Blue Torch IBT-20 Lampe zu folgenden Preisen anbieten:


    bei Abnahme von mind. 5 Stück: 5,50 EUR pro Lampe


    bei Abnahme von mind. 3 Stück: 5,90 EUR pro Lampe


    bei Abnhame von einer Lampe: 6,25 EUR



    Natürlich mit Rechnung und ausgewiesener Mehrwertsteuer. Zzgl. Portokosten für Versand nach Wahl: Brief, Einschreibebrief, Päckchen oder Paket.


    Zahlbar per Überweisung vorab.


    Alle Bestellungen, die bis Freitag (7.3.) eingehen, werden auf jeden Fall berücksichtigt. Wenn das Geld der Besteller eingegangen ist, werden die Lampen geordert und an Euch rausgeschickt.


    Ich hoffe mal, dass überhaupt noch Interesse an solchen Lampen besteht...


    Gruß,


    Nebelfelsen

    Re: 1000€ Scheine


    Zitat

    Original geschrieben von mcfly2010
    Die 1000€ Scheine sind sogar von der Bundesbank freigegeben.


    Aber vorsicht:
    Ein Mitkommilitone von mit hat jetzt deswegen Ärger. Er war in einer Pizzeria essen und hat dann gefragt, ob sie ihm den 1000er (der mit den Frauen) wechseln könnten. Er hat dann natürlich mit normalen Geld bezahlt und auch die Pizzeria-Besitzer haben laut gelacht. Doch als er das nächste mal in der Pizzeria war, stand dann die Polizei vor ihm - eine Gehilfin in der Pizzeria fand die Aktion mit dem Schein wohl gar nicht so toll. Verdacht auf Geldfälscherei. Naja, Verfahren läuft noch.


    Dann würde ich an seiner Stell den Spieß mal rumdrehen. So eine Strafanzeige ist ja nicht gerade förderlich für den guten Ruf (wenn man Post von der Staatsanwaltschaft bekommt, sich bei der Uni oder beim Aushilfsjob beurlauben lassen muss, da man als Beschuldigter verhört wird,...). Einfach mal den Besitzer zur Rede stellen, auf was für Ideen denn seine Angestellten kämen und ob die noch alle stramm hätten. Klar machen, dass es das letzte Mal ist, dass man dort gekauft hätte und ab zum Anwalt.

    Und ich hab mich schon immer gewundert, wie die mit Ihren Plastiksohlen so gut rutschen können. Klar, mit Flüssigkeit ist das kein Problem.


    Man könnte ja auch einfach Ledersohlen nehmen, die rutschen auf sehr gut. Wär doch mal was: Tanzsschuhe von Buffalo mit Ledersohlen und Plastikrand :D

    Es ist wirklich eine richtige Unverschämtheit, was sich der Schaffner da geleistet hat.
    Bei überfüllten Zügen kann er zwar die erste Klasse freigeben, aber auch nur im Einzelfall.
    Einem Fahrgast eine generelle Erlaubnis zu erteilen, dazu hat er nun wirklich keine Befugnis.


    Leider nehmen die meisten Schaffner Ihren Job nicht mehr so ernst wie früher. Vor ein paar Jahren noch war es überhaupt kein Problem, wenn mal wegen eines Defekts ein Wagen in der ersten Klasse in einem Nahverkerhrszug oder Interregio ausgefallen ist und nicht benutzbar war. Die Schaffner haben dann meist einen zweite Klasse - Bereich umfunktioniert, damit man dort jedenfalls ein wenig Ruhe hatte. Das passiert heute leider immer weniger, wobei natürlich verkannt wird, dass Pasagiere in der ersten Klasse mehr Geld bezahlen und auch ein Plus an Service erwarten dürfen. Im Gegenzug wird aber ganz schnell die erste Klasse freigegegeben, wenn es zu voll wird. Denn das vereinfacht natürlich die Arbeit ungemein und erspart dem Schaffner viele Streitereien (denn 10 erste Klasse Kunden, die mecken sind immer noch weniger als 50 Passagiere, die sich darüber beschweren, dass der Zug überfüllt ist, aber die erste Klasse ja noch frei wäre).


    Ich ärgere mich jeden Morgen darüber, dass sich in meinem Zug die erste Klasse nach und nach mit Leuten füllt, die offensichtlich nicht dafür bezahlt haben und sich mit einer Dreistigkeit in der ersten Klasse niederlassen über die man sich nur noch wundern kann (übrigens auch dann, wenn der restliche Zug leer ist). Es sind übrigens jeden Morgen die selben Leute, überwiegend Schüler, deren Fahrkarten von der Stadt finanziert werden. Echt toll, wenn die dann auch noch lobend den zur Verfügung stehenden Platz und die bequemeren Sitze erwähnen während man selbst sich als zahlender Fahrgast mit 40 anderen Leuten in dem erste Klasse - Waggon zusammenquetschen darf.


    Die Ausstattung ist dabei neben der gewünschten ruhigeren und leereren Umgebund eingentlich nur Nebensache, auch wenn ein Tischchen fürs Notebook oder fürs Frühstück immer sehr praktisch ist. Aber ich zahl den Aufpreis nicht dafür, dass ich ein Tischchen habe oder die Sitztiefe oder Kopflehnenhöhe anpassen kann (im Nahverkehr, wo das in der zweiten Klasse nicht geht). Ich möchte einfach ein bisschen Ruhe vor und nach der Arbeit haben und finde es eine große Unverschämtheit, wenn andere Leute mir die auf meine Kosten (denn ich zahle ja den Aufschlag) nicht gönnen.


    Wenn man sich dann mal beschwert und nach ca. 5 oder 6 Beschwerden auch endlich einmal kontrolliert wird, dann tun die Leute immer ganz unwissend (besonders die die vorher gesagt haben "echt toll hier in der ersten Klasse") und die Schilder, die auf das erhöhte Entgeld von 40 € hingewiesen haben, haben sie auch nicht gesehen.


    Oft läuft es dann darauf hinaus, dass die Leute beim zuständigen Verkehrsverbund anrufen und sagen "Hab ich ja nicht gewusst, tut mir leid". Dann sind es nur noch 5 € und nicht mehr 40 €.


    Wenn Du Dich aber wirklich auf die Aussage des Schaffners verlassen hast, dann würde ich mich an Deiner Stelle beschweren, dann musst Du sicher nicht die volle Strafe zahlen. Für die Zukunft würd ich Dir empfehlen Dich zu entscheiden, ob Du für die erste Klasse mehr bezahlen möchtest oder weiterhin in der zweiten Klasse sitzen willst. Wenn Du bei einer Fluggesellschaft ein Billigangebot nutzen möchtest sind die Plätze ja auch begrenzt, sonst kostet es mehr. Und im deutschsprachigen Ausland zahlt man ja auch für die Autobahnnutzung extra Gebühren um schneller und bequemer voranzukommen.


    Zu dem oben geposteten Kommentar, dass ein erste-Klasse Aufschlag nur 2 oder 3 Mark gekostet hätte: Es kommt immer darauf an, ob man innerhalb eines Verkehrsverbundes fährt oder zum Bahntarif. Auch die Bahn ist Teilhaber oder Mitglied in einigen Verkehrsverbünden und hat Partnerschaften mit einigen anderen und verkauft in diesen Fällen auch Karten während der Fahrt (nachlösen). Die Bestimmungen sind hier aber von Verbund zu Verbund unterschiedlich. Fast überall ist es mitlerweile so, dass in Nahverkehrszügen kein Schaffner mehr mitfährt und man die Karte vorher lösen muss, da ein Nachlösen nicht möglich ist. Das ist dann meist neben den Zugtüren außen aufgedruckt oder man wird auf Schildern darauf hingewiesen.

    Zitat

    Original geschrieben von Sebastian
    Hauptsache was gepostet, gell? Genau auf diese Art von Beiträgen kann TT dankend verzichten. *kopfschüttel*


    Also ob jetzt jemand in ein paar Worten schreibt, ob die Site geil ist, oder schreibt, dass er die Site toll findet und es gut ist, dass er DSL hat, ist meiner Meinung nach kein großer Unterschied.