Beiträge von Nebelfelsen

    Zitat

    Original geschrieben von BenediktW
    Ich hab gerade mal aus Neugier in Dein Profil geschaut, also mein Statistik-Prof würde jetzt sagen, es scheint eine starke Korrelation zwischen IBM, USM-Haller und /// T39m zu geben :D


    :D Dem mag so sein, schließlich ähneln sich die Produkte ja auch ein wenig in Bezug auf Qualität, Funktionalität und Design.
    Ich finde nur keinen adäquaten Nachfolger für das T39m. Vielleicht hast Du ja eine Idee?

    Die sog. Anklopfschaltung bei analogen Anschlüssen kann man durch eine Tastenkombination deaktivieren, bei ISN mit einem ISDN-Gerät oder mit einer anlagenspezifischen Tastenkombination (einfach bei der Telekom fragen oder ins Handbuch der Telefonanlage schauen).
    Aber bei den meisten Anschlüssen bekommt der anklopfende Anrufer mitlerweile eine Ansage (Sie klopfen an) und hört nicht mehr einfach nur ein Rufzeichen.


    Das was indiana beschreibt ist ein anderes Problem bei ISDN-Anschlüssen.
    Wenn zwei Geräte an einer MSN hängen und man mit einem Gerät telefoniert ist ja immer noch eine zweite Amtsleitung frei. Da die Amtsleitungen dynamisch verwaltet werden, kann auch über die zweite Amtsleitung ein Gespräch über die MSN eingehen. Dieses wird auch dann wenn Anklopfen deaktiviert wurde an allen übrigen Apparaten signalisiert, die der selben MSN zugeordnet sind.


    Man kann hier Abhilfe schaffen indem man jeder MSN nur ein Endgerät zuordnen und Anklopfen deaktiviert oder indem man die Telefonanlage so konfiguriert, dass einem Anrufer das Besetztzeichen signalisiert wird, wenn über eine in Verwendung befindliche MSN ein Anruf eingeht.

    Oder ein Glasmousepad von VW:


    http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAP…2405034768&category=14777


    Leider nicht für optische Mäuse.


    Bin auch noch auf der Suche nach einem edlen dunkeln Mousepad, das zu IBM und USM Haller passt, dieses Granitding oben gefällt mir schon ganz gut. Weiß jemand, wo man sowas noch außerhalb von eBay bekommen kann?


    Dieses hier von dem von D3xt3r genannten Hersteller finde ich auch ganz OK:


    http://www.indiweb.de/de/shop/…ie_id0=1&kategorie_id1=89


    nicht ganz:


    3a. "das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt" - braucht ja nicht näher erläutert zu werden. Wie ich bereits geschrieben hab: so lange sie die Raten zahlt...





    Betrugsversuch kann bestraft werden. Ist aber halt kein Betrug und wird auch anders bestraft.

    Ich dachte immer, das featuring wird nur benutzt, wenn zwei Künstler auch zusammen auftreten bzw. ein altes Stück/Video mit neuen Elementen gemischt wird


    Ronan Keating feat. Jeanette, Beatles feat. irgendwen


    Aber wird nicht einfach bei normal gecoverten Liedern das Copyright des anderen Labels / Künstlers nur hinten auf die CD gedruckt und fertig. Das da auch regelmäßig "featuring" Verwendung findet ist mir bislang noch nicht aufgefallen.


    Ich finds aber ehrlich gesagt nicht so logisch, auch wenns cool und modern klingt. Schließlich nennt ja ein Künstler seine Remixe auch nicht entsprechend. Und ob die jetzt im gleichen Jahr oder viele Jahre später erscheinen, ist doch eigentlich egal.


    Nena- Leuchtturm (new version) oder so hätte IMHO völlig gereicht.

    Handyjunkie hat IMHO doch alle wichtigen Infos bekommen (hoffe ich):


    - es ist verwerflich und schändlich was sie getan hat ;)


    - oft kommt es gar nicht heraus, solange kein Zahlungsausfall bei den Raten auftritt


    - manchmal aber doch


    - dann wird aber normalerweise nicht sofort angezeigt sondern nur der Ratenvertrag/Rahmenkrediktvertrag aufgekündigt


    - falls wider erwarten doch angezeigt wird, könnte es evtl. zu einer Geldstrafe kommen. Eine Gefängnisstrafe ist unwahrscheinlich.


    - wird der Vertrag aufgekündigt muss alles in einer Summe beglichen werden, oft lassen sich die Banken aber auf eine Ratenzahlung ein.


    - Kann die vereinbarte Summe bzw. die Gesamtsumme nicht beglichen werden, so geht das Ganze an den Anwalt/die Rechtsabteilung


    - die werden dann versuchen, das Geld beizutreiben und wenn sich dabei herausstellt, dass der Person weniger pfändbares Einkommen zur Verfügung steht als angekommen (da kein Job und kein Kindergeld), wird ggf. eine Anzeige wg. Betrugs vorgenommen


    - Dann kommt es zu einer Geldstrafe, evtl. auch zu einer Gefängnisstrafe (unwahrscheinlich, da so ein Handy nicht viel kostet), vielleicht wird das Verfahren aber auch wieder eingestellt, wenn bis dahin der Geschädigte sein Geld erhalten hat und man der Staatsanwaltschaft schreibt. Ggf. wird dann eine Auflage (Spende o.ä.) gemacht.


    Ich würde handyjunkie raten, das Gerät schnellstmöglich abzubezahlen und danach die Kreditkarte zu kündigen.
    Evtl. macht, wenn sie ängstlich ist, auch eine Beratung beim Anwalt Sinn. Man hat ja ein Widerspruchsrecht bei diesen Krediktverträgen. Evtl. muss man das Handy dann aber trotzdem nehmen und kann sich, wenn man es nicht auf einmal bezahlen kann ,auf eine Ratenzahlung außerhalb des widerrufenen Kreditkartenvertrages einigen.



    So wie Joe2 es schreibt, geht es natürlich auch. Allerdings könnten die dann auf die Idee kommen, alles etwas genauer zu prüfen. Werden die aber vermutlich nicht machen. Solche Banken sind immer sehr daran interessiert, viel Zinsen zu kassieren und machen sich um Ihre Kunden erst Gedanken, wenn diese nicht mehr zahlen können.

    Zitat

    Original geschrieben von Mundi
    es ist unerheblich ob finanzieller schaden entstanden ist oder nicht, es handelt sich um betrug auch wenn es dann vielleicht nur betrugsversuch oder falshce angaben sind.


    du hast dir durch falsche angaben die kk erschlichen, die du nicht haben dürftest, das sollte schon vollendeter betrug sein.


    @nebelfelsden was sollen die vorschnellen urteile sein? aha betrug fängt nicht da an wenn man lügt? sondern wo? auch egal


    Die schnellen (und in sich widersprüchlichen) Urteile findest Du z.B. einige Zeilen über Deiner Frage an mich:


    "es ist unerheblich ob finanzieller schaden entstanden ist oder nicht, es handelt sich um betrug auch wenn es dann vielleicht nur betrugsversuch oder falshce angaben sind."


    Es ist Betrug, auch wenn es kein Betrug ist sondern nur versuchter Betrug???


    Ist es auch Mord, wenn es kein Mord ist sondern nur versuchter Mord?


    Ist es ein Auto, auch wenn es kein Auto ist sondern nur ein Fahrrad?



    Nichts für ungut, aber jemand ist erst dann ein Betrüger, wenn er auch einen Betrug begangen hat.


    "du hast dir durch falsche angaben die kk erschlichen, die du nicht haben dürftest, das sollte schon vollendeter betrug sein."


    Wie sich in Deutschland Betrug vor dem Gesetzgeber definiert, habe ich ja bereits gepostet.

    Zitat

    § 263
    Betrug
    (1) Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, daß er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.


    Ist dem Unternehmen (der Bank) bereits ein finanzieller Schaden entstanden? Dann ist es Betrug.


    Ob es ansonsten versuchter Betrug ist, darüber lässt sich streiten, wenn absehbar ist, dass die Raten in Zukunft bezahlt werden können.


    Mundi: Mit vorschnellen Urteilen wäre ich vorsichtig. Das selbe gilt für xoduz. Betrug fängt nicht automatisch da an, wo man lügt.


    Aber Rufschädigung da, wo man jemand anders in den Dreck zieht und falsche Sachen behauptet ;) ("Du Betrüger, Du!").


    @Benzdriver


    BigBlue hat schon recht. Nach 3 Jahren wird ein Eintrag aus der Schufa wieder gelöscht. Und dort wird ja keine Haftstrafe eingetragen, die steht im polizeilichen Führungszeugnis (ob es hier auch Löschungsfristen gibt weiß ich nicht). Wenn Du aber nicht gerade eine Firma mit einem Millionenkredit finanzieren möchtest, wirst Du das Führungszeugnis nicht brauchen. Aber einige Arbeitgeber fragen je nach Branche schon danach.


    Jedoch wird man hier in D nicht so ohne weiteres zu einer Haftstrafe verurteilt. Eine Geldstrafe ist hier eher zu erwarten, wenn das Unternehmen überhaupt Anzeige erstattet und nicht nur einfach die fristlose Kündigung ausspricht.


    Wir diese ausgesprochen, so sind alle Schulden sofort zurückzuzahlen, ich denke aber mal, dass auch über die Kündigung hinaus bei einer Bank wie der, die für Saturn arbeitet, ein berechtigtes Interesse vorhanden ist, das der offenene Betrag weiterhin in Raten beglichen wird. Einerseits wg. der Zinsen, andererseits damit das Geld auf jeden Fall wieder reinkommt.


    Werden aber die Raten nicht beglichen oder kann man sich nicht auf eine Ratenzahlung einigen und kann der Betrag dann nicht auf einmal gezahlt werden, dann ist es denkbar, dass das Unternehmen nach missglückter Pfändung auch eine Betrugsanzeige erstattet, denn dann ist dem Unternehmen ja ein Schaden enstanden, der bei einem Betrugsfall mit zum Tatbestand gehören muss.