Beiträge von Nebelfelsen

    VoIP-Dienstleister könnten eine ALternative bieten, wenn es für das verwendete Telefon eine VoIP-App gibt und der Anbieter günstige Tarife hat. Ausreichend hohe Datenrate per HSDPA und entsprechender Datentarif fürs Handy vorausgesetzt.


    Dann gingen noch Callthroug- oder Callback-Karten. Früher habe ich damit hinsichtlich der Sprachqualität eher schelchte Erfahrungen gemacht.


    Ansonsten evtl. bei abgehenden Telefonaten über ein anders Handy.


    Vielleicht schaust Du Dir mal http://www.toolani.de/ an. Auf die schnelle konnte ich aber nicht erkennen, mit welchem Verfahren die arbeiten (SIM, Callback, Callthrough, VoIP).


    Internationale SIM-Karten sind je nach Tarif u.U. auch Möglichkeit. Mir war da bislang nur http://www.globalsim.net/ bekannt. Die Website funktioniert aber wohl nicht mehr.


    Eine Telefonanlage mit Calltrough könnte auch eine Lösung sein. Ich gehe mal davon aus, dass selbst bei der T-Com die Festnetztarife ins Ausland günstiger sind als die T-Mobile Auslandstarife. Über einen günstigeren Festnetzanbieter (oder wenn die TK-ANlage VoIP mit Calltrough kombinieren kann auch über Sipgate o.ä.) evtl. noch günstiger.


    Das Prinzip wäre, dass der Handybenutzer eine deutsche Festnetzrufnummer Eurer Telefonanlage anruft und eine PIN eingibt, und anschließend die zu wählende Rufnummer eintippt. Über die Tastentöne erkennt die Anlage die Nummer und stellt die Verbindung her. Ich weiß nicht, ob es ein Handy gibt, das gespeicherte Rufnummern auch als MFV-Töne bei bestehender Verbindung senden kann, wenn ja, dann wäre das ideal. Alte (Sony-)Ericcsson-Handys wie das T39m konnten das IMHO über spezielle Menüfunktionen auch direkt, da man hier die Festnetznummer und die PIN zentral hinterlegen und für alle gespeicherten Rufnummern zu Anwendung bringen konnte.


    Die meisten größeren Telefonanlagen sollten CallThrough können, ebenfalls neuere Fritz-Boxen (FritzBox Fon). Bei einigen Anbietern kann man zudem ergänzend zur PIN oder stattdessen die Rufnummern der Personen hinterlegen, die diesen Service nutzen dürfen. Das gibt nochmals zusätzliche Sicherheit, da dann nur von den freigegebenen Handys aus angerufen werden kann.


    Wichtig bei dieser Vorgehensweise ist, dass man eine ausreichende Zahl an Leitungen zur Verfügung hat, da pro Calltrough-Anruf 2 Leitungen blockiert sind. Ist kein Anlagenanschluss mit entsprechend hoher Anzahl an Leitungen vorhanden, könnte man je nach Telefonanlage evtl. auch mehrere ISDN-Mehrgeräteanschlüsse zusätzlich verwenden (ggf. mehrere kleine Telefonanlagen). Wenn alle 3 Leute gleichzeitig telefonieren können müssen (ins Ausland), würde das im schlimmsten Fall 3 zusätzliche Mehrgeräte-Anschlüsse bedeuten...

    Wenn es wirklich rein analoge Telefone sind und keine Systemtelefone, dann reicht es aus, an den Endpunkt des Kabels eine TAE-Dose anzuschließen. Du musst nur herausfinden, welcher 2 der üblicherweise 4 vorhandenen Kabeladern die a- und b-Leitung darstellen und diese dann in Klemme 1 und 2 der TAE-Dose montieren.


    Evtl. geht es auch, je nach Belegung des RJ11-Steckers, diesen einfach in das neue Telefon zu stecken. Bei geänderter Belegung (hierzu müsste man wissen, wie der Stecker belegt ist und welche Belegung das neue Telefon verlangt) müssten u.U. die Kabeladern für die a- und die b-Leitung im Stecker umsortiert werden.


    Ansonsten hat sich der Standard von analogen Telefonen, egal ob von der Telekom, von Siemens oder von einem anderen Hersteller seit Ewigkeiten nicht geändert. Diese werden immer noch über 2 Drähte (a- und b-Leitung mit dem Telefonnetz bzw. der TK-Anlage verbunden). Es gibt aber natürlich herstellerspezifische Systemtelefone, die mit 2- oder 4-Drahttechnik angebunden sein können (von verschiedensten Anbietern), hier gibt es je nach Hersteller ganz unterschiedliche Standards...

    Zitat

    Original geschrieben von Thomas4711
    Hallo,



    Ich hab meine letztes Notebook bekommen, ausgepackt, eingeschaltet, direkt wieder ausgeschaltet, eingepackt und zurückgeschickt, genau wegen eines Pixelfehler. Das wurde anstandslos vom Händler umgetauscht.
    Man muss Pixelfehler nicht akzeptieren.


    Als Verbraucher hast Du im Versandhandel ja auch ein Widerrufsrecht. Firmenkunden sind da bei vielen Händlern schlechter gestellt und können das nicht in Anspruch nehmen. Auch beim Kauf vor Ort bist Du auf die Kulanz des Händlers angewiesen. Das würde aber aus meiner Sicht nur bei Bildschirmen o.ä. gelten. Bei einer Kamera ist das sicherlich ein Mangel, der zu beseitigen wäre...

    Ich würde mir übrigens das Geld auszahlen lassen, wenn irgendwie möglich. Oder willst Du demnächst nochmal so einen Ärger haben, falls wieder mal etwas kaputt geht? Zudem: was machst Du, wenn Dir das dann gelieferte Geräte nicht zusagt und der Händler sich weigert, das umzutausche, da er es für einen angemessenen Ersatz hält?

    Nach einer längeren Rückfahrt im Stehen vor einigen Jahren - zum Glück so dicht gedrängt, dass man nicht umfallen konnte (dafür aber neben einem Obdachlosen, der sich offenbar seit Monaten nicht mehr gewaschen hatte) - würde ich bei längeren Strecken immer Sitzplätze reservieren, so teuer ist das ja nicht. Da wurden übrigens an einigen Bahnhöfen auch nicht mehr alle Passagiere mitgenommen...


    Ob es allerdings werktags wirklich voll wird und dann auch über längere Strecken bleibt, hängt sicher auch von der Uhrzeit und dem Start- und Zielbahnhof ab...

    Zumindest früher gab es auch mal einen virtuellen Anschluss, bei dem die Anrufe dann auf eine andere Nummer weitergeleitet wurden. D.h. man ist aus Ort A weggezogen, der Anschluss blieb aber gegen Gebühr als virtueller Anschluss in A erhalten und im neuen Wohnort B hatte man dann einen normalen Telefonanschluss auf den die am virtuellen Anschluss aus A eingehenden Anrufe weitergeleitet wurden. War aber eigentlich nur für Firmen interessant und wird soweit ich weiß zumindest von der T-Com nicht mehr angeboten (vielleicht noch für Großkunden?).

    Wenn ich die Kosten dann also selbst trage (meine Versicherung schickt mir bei Schäden immer einen Brief, wo dann drinn steht, dass ich den Schaden bis zum ... bezahlen kann, dann werde ich nicht hochgestuft), ist das eine reine Sache zwischen mir und der Versicherung und ich kann auch dann nichts rechtlich direkt gegen den Schadensverursacher bewirken?

    Könnte man denn eigentlich (unabhängig davon, ob wirtschaftlich sinnvoll) den von der Versicherung getragenen Haftpflicht-Schaden übernehmen (also selbst zahlen) um nicht hoch gestuft zu werden und anschließend rechtlich selbst gegen den Schadensverursacher vorgehen? Oder gitl die Zahlung durch die Versicherung und/oder die Übernahme der Kosten durch den Versicherungsnehmer automatisch als Einverständnis, dass die Sachlage der Schilderung des geschädigten entspräche?