Beiträge von Nebelfelsen

    Brainstorm: Zum Aufhängen von Fahrplänen kann ich nur Mekong beipflichten. Es ist eine große Unverschämtheit, wie die Bahn da agiert.


    Für einen im Kopf normal tickenden Menschen, der die Aufgabe bekommt, Fahrpläne pünktlich zum Wechsel aufzuhängen, sollte es doch möglich sein, vor dem Fahrplanwechsel bereits an einigen der Aufhängestellen im Bahnhof (vielleicht die Hälfte) die neuen Fahrpläne mit einem Hinweistext aufzuhängen, aber noch nicht alle alten Pläne (wie es leider oft schon 1 oder 2 Tage vor dem Wechsel passiert :-( ) abzuhängen. Das kann dann nach vollzogenem Fahrplanwechsel nachgeholt werden, z.B. am ersten Tag, an dem der neue Fahrplan gültig ist.


    Ganz unkompliziert und für die Bahn leider doch so schwer.


    Was hat das bitte mit Helges Posting zu tun?


    Übrigens war die IMEI-Sperre für Geräte früher bei D2 problemlos möglich und wurde sogar im großen Stil beworben, u.a. mit Aufklebern fürs Handy zum "Diebstahlschutz", etc.

    Und jetzt haben wir Gewissheit:


    Anfrage:



    Antwort:

    Zitat

    nur ein Karton!!!



    Naja, immerhin hat er ja geantwortet. Schonmal etwas. Auch wenn der Rest eine ziemliche Unverschämtheit ist.

    Ich kann das mit der Garantie schon nachvollziehen.


    Angenommen Du verdienst an einem Handy 25 Euro. Und dann ist das Gerät kaputt. Der Käufer will partout nicht die Garantieservices des Händlers nutzen und schickt das Gerät an Dich. Du schickst es dann für 6 € zur Reparatur (Gewinn: nur noch 19 Euro). Es kommt zurück, Du schickst es an den Kunden: 6 € (Gewinn: nur noch 13 Euro). Wenn man jetzt z.B. ein Ericsson T39 oder ein Nokia 8210 als Beispiel herhalten lässt, dass innerhalb eines Jahres problemlos 3 oder 4 Mal kaputtgehen kann und dass bei 30 bis 60 Prozent der verkauften Geräte und man dann die verlängerten Gewährleistenfristen berücksichtig, dann lohnt es sich für Kleingewerbetreibende wirklich nicht, eine Rechnungs auszustellen und das ganze offiziell zu verkaufen.


    Sicherlich fungieren viele Verkäufer bei eBay offiziel als privat und bieten Geräte aus dem Großhandel ohne Rechnung und Garantie an, obwohl sie neu sind und man auch noch Garantie geben könnte. Aber es ist einfach zu teuer, für die Garantiefälle dazusein. Das geht nur bei vernünftigen Margen und guter Qualität der Geräte. Bei dem Billigramsch und den Preiserwartungen der Kunden sieht es aber schlecht aus.

    SirRobinMaster: Da fällt mir noch was ein: Es würde ja schon reichen, wenn Du einen Bekannten (Verwandter ist in dem Fall aufgrund von möglichen Überprüfungen durch das Finanzamt weniger gut) hättest, der die Geräte mit 1 oder 2 € Gewinn einzeln weiter verkauft, quasi nur, damit Du eine Rechnung für jedes Gerät hättest. Aber das ganze macht natürlich jede Menge Arbeit, wenn, dann müsstest Du so jemandem sicher schon eine Beteiligung am Gewinn anbieten.

    Ein Tipp, um die Post von der Staatsanwaltschaft bzgl. Eröffnung des Verfahrens und weitere Schreiben vor den Eltern geheim zu halten:


    Stellt einen Nachsendeantrag an eine gute Freundin, dann kommt die Post dahin.


    Allerdings sollte die Betroffene mindestens 18 sein, sonst geht die Post IMHO sowieso an die Erziehungsberechtigten.

    Artikelbeschreibung: Pixelview Geforce 4 Ti4200 128MB 4xAGP TV/DVI


    demnach eine Grafikkarte und kein Grafikkartenkarton


    Kategorie: Computer:Grafikkarten:AGP mit 3D-Chipsatz:GeForce 4


    Beschreibung:
    "sie bieten auf einen Pixelview Geforce 4 Ti4200 128MB DDR Karton. Technische Daten: TV in und Out DVI schnittstelle zum LCD/TFT Monitor 128MB DDR Ram 250MHz Core 500MHz Memory clock 2x350MHz Ramdac 4xAGP 1.03 Trillion OPS 900 MPixel/sec. 113 mio. vertices/sec.
    "


    ich biete auf einen xxx Karton mit folgenden technischen Daten??


    Ich denke mal, dass jedes Gericht es anerkennen würde, wenn der Käufer sagt, er habe "einen" und das fehlende Komma vor "Karton" für im Internet geläufige Tippfehler gehalten.