Zitat
Original geschrieben von heiner
Theoretish geht das schon. Allerdings darfst Du kein Gewerbe für Elektronik, Gemüse und Möbel anmelden. Du kannst natürlich 3 Gewerbe anmelden, wenn der Steuerprüfer kommt solltest Du dann allerdings auch nicht gerade auf dem Sessel welcher sich im "Lagerbestand" befindet, sitzen..
Egal wie viele Gewerbescheine ich habe, beim Einzelunternehmen braucht am Ende ja nur eine einzige Abrechnung dem Finanzamt vorgelegt werden, insofern...
Mir ist da aber noch eine andere Möglichkeit eingefallen, wie ich die Sache unter 410 EUR bekommen kann, dabei würde ich aber auf die Vorsteuer-Erstattung verzichten, da ich das Teil dann gebraucht von jemand anders kaufen würde, in zwei Teilen. Wobei ich mir noch überlegen muss, wie das mit der Aufteilung aussieht, denn alle Artikel einer EInzelquittung müssen ja selbstständig nutzbar sein. Wie wäre dass denn z.B. bei einer Ablageschale, die unter dem Schreibtisch montiert wird? Wäre die auch selbständig nutzbar???
BTW: Ich habe im Internet, auch bei steuerweb.de keine Angaben zu einem Investionsfreibetrag finden können. So was gibt es doch auch, oder? Gilt der insgesamt oder nur für die Anschaffungen über 410 EUR und wenn er insgesamt gilt: Darf ich dann auch nur soviele Sachen unter 410 EUR anschaffen, dass der Betrag nicht überschritten wird.
Wenn ich das richtig verstanden habe, darf ich ja auch höherwertige Produkte, die zu meinem Gewerbe zählen (z.B. Computer) vollständig absetzen wenn ich sie (auch bei eigener Verwendung) innerhalb eines Jahres wieder veräußer.