Zum Thema eine andere Frage:
Wie sieht es eigentlich beim Kleingewerbe mit den Abschreibungen für Betriebsmittel (Büroeinrichtung, Computer, etc.) aus.
Normalerweise kann man die im ersten Jahr ja nur zu einem Teil absetzen (wie hoch ist dieser Teil eigentlich?) zzgl. 20% bei Existenzgründungen.
Unter einem Preis von 410 EUR gilt das aber nicht. Was ist denn jetzt, wenn ich mir eine Büroeinrichtung in 4 Teilen kaufe und jede Rechnung unter 410 EUR ist? Ist das dann OK für die jährliche Abschreibung.
Und wie sieht es beim Kleingewerbe, wo ja nur eine Einnahme-Überschuss-Rechnung gemacht wird, aus mit Abschreibungen von Sachen die teurer ware. Darf ich eine Büroeinrichtung für 1500 EUR als Ausgabe vom Gewinn abziehen oder darf ich nur xx % vom Gewinn abziehen und muss für den Rest Einkommenssteuer (Einzelunternehmer) zahlen, obwohl das Geld für Betriebsmittel ausgegeben wurde.
Frage über Fragen, aber vielleicht kann ja jemand helfen, bei Google bin ich nicht fündig geworden.