Beiträge von Nebelfelsen

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    Original geschrieben von Mekong
      Nebelfelsen: Ich kann ja nicht immer alles aufheben. Und ne Hose, die nur in der Ecke rumliegt, weil sie am Arsch und Bauch schlackert ist ja auch nichts. Also will ich sie lieber kleiner machen, als wegzuwerfen!


    :D Mekong


    Das war ja meine Frage. Weil meine Lieblingssachen mir immer so lange passen bis ich abnehme und nicht von alleine weiter werden. ;)

    Hmm, Du willst eine Hose die Dir passt vor der Kleidersammlung retten indem Du Sie schrumpfen lässt?? Hast Du abgenommen oder warum muss Sie kleiner werden, damit sie nicht weggerworfen wird?


    Ich würde mal Kochwäsche probieren, normalerweise laufen Sachen immer dann ein, wenn man Sie zu heiß wäscht. Allerdings ist Baumwolle sehr robust, was einerseits gut ist, damit sie bei Kochwäsche nicht kaputtgeht, andererseit ist es natürlich möglich, dass sie nicht stark genug einläuft.


    Im Zweifelsfall kann Dir vielleicht ein Änderungsschneider helfen, die Hose an die gewünschte Größe anzupassen. Wenn es aber um mehr geht als nur die Beine kürzen ist das relativ teuer.

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    Original geschrieben von ashd
    vielleicht noch in diesen Thread paßt: Hier im Forum wird Käufern oft geraten, einen Mahnbescheid zu erwirken, wenn der Verkäufer nicht liefert. Das kann ins Auge gehen. Denn zunächst sind die Parteien an einen Kaufvertrag gebunden, der dem Käufer lediglich einen Anspruch auf Lieferung des erworbenen Gerätes gibt. Das Mahnverfahren (=> Mahn- bzw. Vollstreckungsbescheid) ist jedoch nur bei Geldforderungen statthaft.


    In der Tat rate ich oft eBay-Käufern zum Mahnverfahren. Lieferung anmahnen, vom Kaufvertrag zurücktreten und Rückzahlung des Betrags fordern, Betrag anmahnen, Mahnbescheid.

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    Original geschrieben von The Spectre
    Nein, ein Router ist verboten, egal zu welchem Zweck du ihn verwendest. Er bietet dir ja die Möglichkeit mit mehreren Rechnern gleichzeitig die Flatrate zu nutzen.


    Ja, dass ich prinzipiell die Möglichkeit habe, mehrere Rechner gelichzeitig zu nutzen ist klar, dass habe ich aber prinzipiell auch mit einem PC mit zwei Netzwerkkarte. Daher meine Frage, wie das Verbot genau in den AGB formuliert ist. Ich konnte nämlich trotz intensiver Suche bei T-Online noch nicht die passenden AGB oder Zusatzbestimmungen finden...

    Danke. Demnach habe ich keine Möglichkeit, die Abschreibung in irgendeiner Form zu umgehen. D.h. ich muss für 12/13-tel des Kaufpreises der Einrichtung Einkommenssteuer zahlen, da Möbel 13 Jahre Abschreibungszeit haben :( .


    Oder aber ich meld das Gewerbe auch noch für Handel mit Möbeln an, dann könnte ich die Anschaffung auch als Ausstellungsstück für den Verkauf deklarieren und somit quasi als Lagerbestand. Meint ihr, das geht?

    Zum Thema eine andere Frage:


    Wie sieht es eigentlich beim Kleingewerbe mit den Abschreibungen für Betriebsmittel (Büroeinrichtung, Computer, etc.) aus.


    Normalerweise kann man die im ersten Jahr ja nur zu einem Teil absetzen (wie hoch ist dieser Teil eigentlich?) zzgl. 20% bei Existenzgründungen.


    Unter einem Preis von 410 EUR gilt das aber nicht. Was ist denn jetzt, wenn ich mir eine Büroeinrichtung in 4 Teilen kaufe und jede Rechnung unter 410 EUR ist? Ist das dann OK für die jährliche Abschreibung.


    Und wie sieht es beim Kleingewerbe, wo ja nur eine Einnahme-Überschuss-Rechnung gemacht wird, aus mit Abschreibungen von Sachen die teurer ware. Darf ich eine Büroeinrichtung für 1500 EUR als Ausgabe vom Gewinn abziehen oder darf ich nur xx % vom Gewinn abziehen und muss für den Rest Einkommenssteuer (Einzelunternehmer) zahlen, obwohl das Geld für Betriebsmittel ausgegeben wurde.


    Frage über Fragen, aber vielleicht kann ja jemand helfen, bei Google bin ich nicht fündig geworden.

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    Original geschrieben von xoduz


    Ich weiß bei sowas nie, ob ich die (z.B. bei meinem letzten Handyvertrag) vorgegeben 'Kästchen' fuer ahndschriftliches Eintragen einhalten soll oder einfach drauflos tippen. Wie macht ihr das bzw. gibts da ne Art Knigge für?


    Lad Dir doch einfach mal so ein Formular herunter und klick in Acrobat mit der Mouse darein um es auszufüllen, dann wirst Du (im Regelfall) feststellen, dass die Schrift genau in die Kästchen passt.



    Übrigens: Das Finanzamt legt werd darauf, dass man die Seiten doppelseitig bedruckt (damit die Aktenberge im Amt kleiner sind). Wenn man nur einseitige Ausdrucke abgibt, sind manche Beamten ein wenig sauer.