Beiträge von Nebelfelsen

    Wenn Du nur http://www.deineurl.compuserve.de/evtldeinverzeichnis/
    angibst, dann wird die Standarddatei von Compuserve geladen, die im Regelfall default, index.html oder index.html heisst.Je nachdem, in welcher Reihenfolge diese Dateien bei Compuserve auf dem Webserver konfiguriert sind hat die Compuserve-Datei Vorrang vor Deiner Datei. Daher solltest Du zunächst die Standard-Datei von Compuserve löschen.


    Wenn Du Deine Startseite dann index.htm nennst, sollte es keine Probleme geben.


    Auf jeden Fall aber solltest Du Durch genaue Pfadangabe mit Dateinamen (http://www.deineurl.compuserve…rzeichnis/deineseite.html) auch ohne Löschen der Standardseite zu einem Ergebnis kommen, sonst hast Du beim Hochladen was falsch gemacht (z.B. falsches (Unter)verzeichnis) oder Du hast einen Tippfehler. Auch auf Groß-/Kleinschreibung solltest Du achten

    Die Anlage muss auch die Funktion unterstützen. Soviel ich weiß gibt es für einige Auerswald-Anlagen spezielle Anzeige-Module. Evtl. können ja einige ältere Anlagen dieser Firma dass nur auf proprietärer Basis ermöglichen, so dass ein Fremdmodul Probleme bereitet.

    Zitat

    Original geschrieben von niggo

    Wenn öffentliche Opduktionen irgendwo in der Uni von Professoren, die sich dadurch keinen finanziellen Vorteil uns höheren Bekanntheitsgrad versprechen, durchgeführt würde hätte ich nichts dagegen und wäre evtl. auch interessiert, aber so...


    Eben das ist ja das Problem an fast allen Unis. Obduktionen ja, aber als praktische Übungen und selbst da dürfen befreundete Studenten anderer Fachrichtungen dem Medizinstudenten nicht zusehen (zumindest in Bochum). Kein Wunder, dass da Bedarf für solch medienwirsame Spektakel (künstlich) geschaffen wird.

    Der Vollstreckungsbecheid (und doch auch der vorherige) Mahnbescheid muss doch auf die Person ausgeschrieben sein, gegen die vollstreckt werden soll. Und bei ihr ist doch keine Post eingegangen, warum sollte dann ein Widerspruch nichts bringen.
    Wenn der Vollstreckungsbescheid an Ihren Freund adressiert war, dann ist doch auch bei ihm zu vollstrecken und nicht bei ihr.


    Ich würde auf jeden Fall zur nächsten Schuldnerberatung (Caritas oder Diakonie anrufen) oder aber zur Verbraucherzentrale (für einen Anwalt ist ja offenbar kein Geld da) und zwar mit allen Schriftstücken und auch dem Auftrag, der seinerzeit an die Deutsche Post wg. Empfänger verzogen, rausgegeben wurde. Im übrigen gelten solche Nachsende-Anträge nur für 6 Monate. Evtl. hat also auch der Zusteller einen Fehler gemacht und ist haftbar, wenn er darüber hinaus die Schriftstücke, die auch an sie addressiert waren, nicht zugestellt hat.

    Wie schon oben mehrmals erwähnt, solltest Du zuerst mit Deinen Eltern sprechen, in wie weit der Versicherungsschutz für Haftpflicht und Hausrat auch für Dich bei Deinen derzeitigen Lebensumständen gilt. Bei der Mitversicherung von Kindern in der Ausbildung zählt aber insbesondere bei Studierenden auch oft das jährliche Einkommen als Grenze, daher genau erkundigen, falls Du Dir was dazu verdienen möchtest.


    Auch eine Rechtsschutz halte ich für empfehlenswert, nicht nur fürs Auto. Wenn Du gar kein Auto hast, wird die Rechtsschutz auch wesentlich billiger. Aber wie schnell kann es mal Probleme mit der Bank (ec-Karte verloren oder Fehlbuchung auf dem Konto), mit dem Vermieter oder mit anderen Leuten geben (Bafög-Amt, etc.). Und auch wenn man über kein großes Vermögern verfügt, kann man eine Menge verlieren. Ein Eintrag in der Schufa ohne eigenes Verschulden (bei Problemem mit der Bank, die man nicht selbst zu verantworten hatte), einem Titel im Schuldnerregister o.ä. ist das weitere Leben schonmal für eine gewisse Zeit versaut. Auto leasen und Handy-Vertrag ist dann nicht mehr ohne Bürgen. Kreditkarte auch nicht und selbst die ec-Karte und der Dispo ist nur mit Mühe zu bekommen. Eine Eigenbedarfskündigung des Vermieters und hohe Kosten für einen Umzug sind als Student auch nicht zu vernachlässigen. Daher kann eine Rechtsschutz schon von Vorteil sein, und bei anderen Streitigkeiten (z.B. Gewährleistung) hilft Sie auch weiter.


    Wenn Du als Student nebenbei arbeiten möchtest und auf das Geld angewiesen bist, dann solltest Du neben einer evtl. notwendigen Krankenversicherung als Student (z.B. bei der TK oder der DKV) auch über eine private Zusatzversicherung mit Krankenhaustagegeld nachdenken. Denn wenn Du auf Stundenbasis in einem lockeren Arbeitsverhältnis stehst, dann wirst Du wahrscheinlich im Krankheitsfall auch keine Lohnfortzahlung bekommen. Dann gibt es aber zumindest Krankenhaustagegeld. wenn es wirklich was längeres und schweres (also alles, wozu Du im Krankenhaus liegen musst) sein sollte, brauchst Du Dir dann jedenfalls keine Sorgen zu machen, wie Du Deine Rechnungen bezahlen kannst.


    Alle anderen Versicherungen zum Kapitalaufbau haben eingentlich Zeit und sollten nur gemacht werden, wenn genügend Geld dafür vorhanden ist. Als Studienabsolvent wirst Du später ein gutes Einkommen haben (wenn Du Dir das richtige Studienfach ausgesucht hast und einen Job bekommst) und kannst dann das in den paar Jahren Studium verlorene durch höhere Zahlungen wieder ausgleichen. Wenn Du aber sowieso nebenbei arbeitest, könntest Du mit Deinem Arbeitgeber sprechen, ob er Dir einen Teil zu den vermögenswirksamen Leistungen dazu gibt, für einen Bausparvertrag oder einen Aktienfonds. Einzig wäre zu beachten, dass Du bei Abschluss einer Altersversorgung noch in diesem Jahr evtl. finanzielle Vorteile hättest (Riester-Renter) die Du Dir mal von einem Berater ausrechnen lassen solltest. Ansonsten würde ich Dir eher dazu raten, Deine Rücklagen auf einem Tagesgeldkonto (z.B. DIBA) anzulegen, denn dort sind Sie im Fall des Falles jederzeit verfügbar (und zwar ohne evtl. Verluste wie z.B. bei einem Fonds) und bringen trotzdem ein paar Euro Zinsen.


    Was meinst Du denn mit Kappen? Kannst Du nicht mehr telefonieren oder rauscht es sehr stark, so dass Du vermutest, Du würdest evtl. abgehört?


    Wenn Deine Leitung gekappt wurde (und das geschieht nicht zu Zwecken der Spionage sondern als Sicherheitsmerkmal bei unbezahlten Rechnungen, vertragswidrigem Verhalten oder einer durch den Kunden veranlassten Sperre) kannst Du gar nicht mehr telefonieren, egal wie viele Krypto-Chips Du verwendest:


    Zitat

    kap|pen <sw. V.; hat> [aus dem Niederd. < mniederd. kappen < mniederl. cappen = abhauen]: 1. (bes. Seemannsspr.) durchschneiden; ab-, zerschneiden: die Leinen, Trossen k.; jmdm. das Telefon k. 2. (Bäume, Sträucher) beschneiden, zurückschneiden; stutzen: die Pappeln k.; eine gleichmäßig gekappte Hecke. 3. (Geflügelzucht) a) beschneiden, kastrieren: die zur Mast bestimmten Junghähne k.; b) begatten: die Henne ist [vom Hahn] gekappt worden. 4. (ugs.) (einen straffällig Gewordenen) fangen, fassen.
    Quelle: DUDEN - Deutsches Universalwörterbuch

    Zitat

    Original geschrieben von Bash-T
    So wenige haben Acrobat?! [/B]


    Wobei sich die Frage stellt, ob man die tatsächliche Verbreitung von Acrobat Reader wirklich sinnvoll abfragen kann, da viele Benutzer nicht die WebBrowser-Intergration/Plugin-Funktionalität gewählt haben sondern den Reader als separates Programm fahren. Und ich glaube kaum, dass man das bei einem Benutzer auslesen kann.