Beiträge von Nebelfelsen

    Oder schau mal, ob es einen Service-Vertrag bei der Telekom gibt, der die Leistungen bei Störungen der Anlage UND des Anschlusses abdeckt. Wenn so ein Vertrag nicht mit einer langen Mindestlaufzeit versehen ist, wäre das evtl. eine Lösung, um einen kompetenten Techniker ins Haus zu bekommen, der vielleicht helfen kann.


    Ansonsten solltest Du Dich zu Deiner Kundeniederlassung durchstellen lassen, Dir dort einen festen Ansprechpartner nennen lassen und ihn auffordern, die Probleme beseitigen zu lassen. Es kann natürlich passieren, dass die Telekom dann sagt, sie habe keinen Fehler gefunden und Dir eine Rechnung stellt.
    Alternativ, wenn sich nichts tut oder keine Verbesserung eintritt, bliebe der Weg zum Anwalt. Ich glaube nicht, dass die Verbraucherzentrale gut helfen kann

    Die in Deutschland gültigen Richtlinien und Gesetze zum Datenschutz ermöglichen es nicht, so einfach einen Schalterraum permanent per Video zu überwachen und die Videos dann unbegrenzte Zeit zu lagern. Wenn eine Aufzeichnung gemacht wird, dann ist diese innerhalb einer sehr kurzen Frist wieder zu vernichten, wenn kein Raub o.ä. passiert ist. Die Banken werden, wenn sie dagegen verstoßen und Aufzeichnungen länger vorhalten, das sicher nicht bestätigen und sich Probleme einhandeln, schon gar nicht wegen 600 €.


    Wenn die Unterschrift auch nur halbwegs gut nachgemacht ist, wird es schwierig, auch mit einer Strafanzeige, die man aber auf jeden Fall stellen sollte. Man kann nur sehr schwer beweisen, dass die Unterschrift wirklich gefälscht ist. Im schlimmsten Fall könnte einem sogar die Bank unterstellen, man habe absichtlich in betrügerischer Absicht die Unterschrift verändert um später die Buchung rückgängig machen zu können.


    Auf jeden Fall solltest Du Dir vor einem Gespräch mit der Bank ganz genau deren Richtlinien durchlesen um festzustellen, ob nicht vielleicht der Bankangestellte nicht die notwendigen Prüfungen vorgenommen hat. Oft ist es so, dass ab einem bestimmten Betrag man in fremden Filialen den Ausweis vorlegen muss oder gelegentlich sogar in der kontoführenden Filiale angerufen wird.


    Andererseits ist es aber auch von Dir fahrlässig gewesen, dass Du den Verlust erst so später gemeldet bzw. entdeckt hast. Man könnte Dir mangelnde Sorgfalt unterstellen, wenn Du nicht einen guten Grund für das späte Bemerken des Verlustes angibst.


    Ist echt sch**ße, wenn Betrüger auf diese Weise verfahren. Wenn der Finder jedenfalls im Laden per ELV eingekauft hätte, dann hätte man die Buchung, wenn auch mit einigem Ärger, rückgängig machen können. Aber so ist es schon deutlich schwieriger.


    Wenn Du merkst, dass die Bank nicht gewillt ist, Dir den Betrag komplett zu erstatten, so würde ich Dir empfehlen, einen Kompromiß vorzuschlagen. Dabei musst Du natürlich vorher abschätzen, in wie weit die Bank bereit ist, Dir entgegenzukommen, wie gut Deine Chancen bei einer Klage stünden (auch unter Berücksichtigung der daraus resultierenden Unannehmlichkeiten bei der Bank wie Kontokündigung, Kreditkündigung, etc.) und mit welchen Schaden Du noch leben könntest. Ein paar Vorschläge, die evtl. auch in Kombination Sinn machen: Aufteilung des Schadens, zinsfreie oder -günstige Stundung der 600 € und Abzahlung in Raten, großzügige Dispoerhöhung, günstiger Rahmenkredit, Abschluß eines Sparvertrages.

    Hallo,


    obwohl ich recht sicher war, dass wir einen ähnlichen Artikel schonmal hatten (vielleicht wars aber auch bei HK oder anderswo) hab ich über die Suche nichts finden können.


    Mir geht es um folgendes: Bei uns in der Firma war die private Nutzung von Internet und E-Mail-Adresse gestattet.
    Generell wird es aber beim Ausscheiden eines Mitarbeiters (und das ist bei mir morgen der Fall) so gehandhabt, dass der Admin alle Mails bekommt und liest und dann entsprechend darauf antwortet. Unser Admin ist mit diesem Verfahren auch nicht einverstanden, da er Probleme wg. des Datenschutzes befürchtet, es ist aber von der Geschäftsleitung so angeordnet.


    Ich hatte schon einmal im Internet ein Gerichturteil gefunden, nach dem der Arbeitnehmer im Falle seines Ausscheidens verlangen konnte, dass ein Hinweistext an den Absender per Autoresponder geschickt wird, so dass kein anderer Zugriff auf das E-Mail-Postfach nehmen muss. Leider finden ich trotz intensiver Suche dieses Urteil nicht mehr.
    Vielleicht kann mir jemand weiterhelfen.


    Danke schonmal.

    Du kannst den Anschluss bei http://www.telekom.de beantragen. Dafür gibts soweit ich weiß eine Gutschrift über einen kleinen Betrag. Außerdem kannst Du HappyDigits bekommen für die Beauftragung.


    Nachteile hast Du nur dann, wenn Du bestimmte Sonderwünsche hast, z.B. dass Du vorher die Rufnummer wissen möchtest um ggf. eine andere zu bekommen. Dann ist der T-Punkt wohl die bessere Anlaufstelle. Oder aber, wenn Du in einem Mehrfamilienhaus nicht genau weißt, ob der in die Wohnung gelegte Anschluß noch geht und somit erst klären musst, ob ein Techniker rauskommen muss oder nicht (Gebühren). Das kannst Du allerdings auch vorher telefonisch klären, dann würde es sich aber empfehlen, auch den Auftrag telefonisch abzuwicklen und mit den Hinweis auf die Vorteile bei einer Internet-Beauftragung die Anschlußgebühr erlassen zu bekommen o.ä.


    Also ich bekommen auch bei schnurgebundenen Telefonen ein rotes, warmes Ohr. Hängt davon ab, wie viel man telefoniert. Aber evtl. ist es mit einem schnurlosen Gerät bequemer und daher telefoniert man mehr.

    oh, dann hab ich den von R.U.Serious zitierten §39 falsch gelesen


    Zitat

    (5) Die Stimmen eines Wählers, der an der Briefwahl teilgenommen hat, werden nicht dadurch ungültig,
    dass er vor dem oder am Wahltage stirbt oder sein Wahlrecht nach § 13 verliert.


    :gpaul:



    Aber eigentlich ist ja auch das unfair, zumindest, wenn jemand genau weiß, dass er sterben wird oder aber die Staatsbürgerschaft abgeben wird.

    Bei den Rörhenmonitoren von Lacie gibt es das Teil als Zubehör. Ich weiß aber nicht, ob das auch auf andere Monitore passt und wo man es kaufen kann, daher empfiehlt es sich wohl, allein schon wg. des zu erwartenden hohen Preises, so etwas selbst zu bauen.

    Bei den Mac-Monitoren von Lacie (oder so ähnlich) gibt es auch eine Art Blendschutz aus Kunststoff der auf den Monitor gelegt wird und somit einen Rahmen auf der Oberseiten und den beiden Seiten des Monitors mit ca. 10 cm Tiefe bildet. Damit wird je nach Winkel auch die Sonneneinstrahlung auf die Mattscheibe verhindert.


    Zitat

    Original geschrieben von BigBlue007
    Klingt zwar alles gefährlich, ist es aber nicht. Denn wie überall sonst auch bedarf es zwei Seiten zum Zustandekommen eines Vertrages. Bei den Dialern ist es nicht ganz so einfach, da die Verb. hierbei ja, ob nun mit oder ohne Wissen desjenigen welchen, vom eigenen Anschluß aus aufgebaut wird. Bei einem Rückruf hingegen, der für den Angerufenen Kosten verursacht, muß dieser Angerufene schlicht und ergreifend explizit zustimmen, damit ein entsprechender Vertrag zustande kommt. Und das bedeutet - egal ob man den Rückruf nun selbst initiiert hat oder nicht - dass beim Rückruf auf jeden Fall über den Umstand der auflaufenden Kosten informiert werden muß. Passiert dies nicht und kann der Anbieter dies auch nicht nachweisen, ist kein Vertrag zustande gekommen.


    Problematisch wird es nur dann, wenn z.B. auch eine Legitimation des Anrufs bzw. der Kostenerhebung per Tastendruck erfolgen kann und keine persönliche/fernmündliche Einwilligung mehr erforderlich ist.
    Es wäre dann ja auch denkbar, dass unseriöse Anbieter aus Fremdnetzen die Nummer einfach abrechen, auch wenn tatsächlich überhaupt kein Rückruf erfolgt ist.