Die in Deutschland gültigen Richtlinien und Gesetze zum Datenschutz ermöglichen es nicht, so einfach einen Schalterraum permanent per Video zu überwachen und die Videos dann unbegrenzte Zeit zu lagern. Wenn eine Aufzeichnung gemacht wird, dann ist diese innerhalb einer sehr kurzen Frist wieder zu vernichten, wenn kein Raub o.ä. passiert ist. Die Banken werden, wenn sie dagegen verstoßen und Aufzeichnungen länger vorhalten, das sicher nicht bestätigen und sich Probleme einhandeln, schon gar nicht wegen 600 €.
Wenn die Unterschrift auch nur halbwegs gut nachgemacht ist, wird es schwierig, auch mit einer Strafanzeige, die man aber auf jeden Fall stellen sollte. Man kann nur sehr schwer beweisen, dass die Unterschrift wirklich gefälscht ist. Im schlimmsten Fall könnte einem sogar die Bank unterstellen, man habe absichtlich in betrügerischer Absicht die Unterschrift verändert um später die Buchung rückgängig machen zu können.
Auf jeden Fall solltest Du Dir vor einem Gespräch mit der Bank ganz genau deren Richtlinien durchlesen um festzustellen, ob nicht vielleicht der Bankangestellte nicht die notwendigen Prüfungen vorgenommen hat. Oft ist es so, dass ab einem bestimmten Betrag man in fremden Filialen den Ausweis vorlegen muss oder gelegentlich sogar in der kontoführenden Filiale angerufen wird.
Andererseits ist es aber auch von Dir fahrlässig gewesen, dass Du den Verlust erst so später gemeldet bzw. entdeckt hast. Man könnte Dir mangelnde Sorgfalt unterstellen, wenn Du nicht einen guten Grund für das späte Bemerken des Verlustes angibst.
Ist echt sch**ße, wenn Betrüger auf diese Weise verfahren. Wenn der Finder jedenfalls im Laden per ELV eingekauft hätte, dann hätte man die Buchung, wenn auch mit einigem Ärger, rückgängig machen können. Aber so ist es schon deutlich schwieriger.
Wenn Du merkst, dass die Bank nicht gewillt ist, Dir den Betrag komplett zu erstatten, so würde ich Dir empfehlen, einen Kompromiß vorzuschlagen. Dabei musst Du natürlich vorher abschätzen, in wie weit die Bank bereit ist, Dir entgegenzukommen, wie gut Deine Chancen bei einer Klage stünden (auch unter Berücksichtigung der daraus resultierenden Unannehmlichkeiten bei der Bank wie Kontokündigung, Kreditkündigung, etc.) und mit welchen Schaden Du noch leben könntest. Ein paar Vorschläge, die evtl. auch in Kombination Sinn machen: Aufteilung des Schadens, zinsfreie oder -günstige Stundung der 600 € und Abzahlung in Raten, großzügige Dispoerhöhung, günstiger Rahmenkredit, Abschluß eines Sparvertrages.