Beiträge von Nebelfelsen

    Zumindest in NRW wird jetzt bei der Ausbildung zum Polizisten auf jeden Fall das Abitur verlangt. Früher war das nur beim gehobenen Dienst so.


    1700 € netto als Single ist doch schon ganz OK. Immerhin fast 3400 DEM. Aber als Polizeibeamter wird man ja nach Besoldungsgruppen entlohnt. Welche Besoldungsgruppen haben denn Polizisten?
    Als Lehrer gibt es z.B. A12 für Studienrat, A13 für OStR, A14 für Studiendirektor usw. Mit A13 dürfte man mit Mitte 40 als Single so ca. 2600 € netto haben. Hängt aber alles vom Ortszuschlag etc. ab.
    Ähnlich ist es sicher auch bei der Polizei, hängt halt ganz davon ab, ob man Karriere machen möchte (und da das dort primär nach Dienstalter geht ist es nicht so schwer wie in der Wirtschaft) und eine ruhigere Kugel schieben will...

    Also die Geschäftsidee wirst Du Dir schon selbst suchen müssen.


    Aber Du kannst auf jeden Fall auf unterschiedliche Fördernungen vom Arbeitsamt oder von Wirtschaftsförderungen bzw. IHK zurückgreifen.


    Als Arbeitsloser kannst z.B. bis zu 3 Jahre lang Deine Gewinne nur mit einer Pauschalsteuer von 10 % versteuern. Bei der IHK bekommst Du bei einer guten Geschäftsidee teilweise kostengünstigen oder kostenloses Gewerberaum für eine gewisse Zeit gestellt und bestimmte Regionen in Deutschland werden von Bund und Ländern besonders gefördert, mit Zuschüssen, günstigen Krediten, etc.

    Wenn Du das Download-Tool runterlädst und startest, kannst Du irgendwo (ich glaub bei der benutzerdefinierten Installation) einen Menüpunkt auswählen mit dem Du die gesamten Installationsdateien herunterladen kannst um zu einem späteren Zeitpunkt oder auf einem anderen Rechner zu installieren.

    Leider habe ich mitlerweile noch mehr unangenehme Erfahrungen sammeln müssen.


    Nachtrag 4.9.:


    Heute habe ich bei telefonbuch.de die Rufnummern nachgeschlagen um zu sehen, ob alles in Ordnung ist. Folgendes Ergebnis:


    MSN 1: gewünscht: Name a, ohne Adresse, Telefonnummer; Datenbankinhalt: wie gewünscht
    MSN 3: gewünscht: Name a, ohne Adresse, Nummer mit Zusatz "Fax"; Datenbankinhalt: Name a, Rufnummer ohne Zusatz "Fax", Anschrift!!!
    MSN 4: gewünscht: Name b, ohne Adresse, Nummer mit Zusatz "Fax"; Datenbankinhalt: Name a, Rufnummer ohne Zusatz "Fax", Anschrift!!!
    MSN 5: gewünscht: Name b, ohne Adresse, Telefonnummer; Datenbankinhalt: Name a, ohne Adresse, Rufnummer


    Während die beiden Mobilfunkrufnummern nachdem ich den Rechtschreibfehler korrigiert und das Fax abgeschickt habe, sofort geändert wurden (auch wenn die Auftragsbestätigung immer noch fehlt...) haben es die Redaktionsmitarbeiter geschafft, bei 4 Einträgen 4 Fehler einzubauen, und das beim dritten Versuch, alles einzutragen!!!


    Ich habe heute nochmal angerufen, in der Hoffnung, dass nun alles richtig übernommen wird.


    Was auch sehr verwunderlich ist: die beiden Mobiltelefoneinträge und die Einträge für MSN 1 und MSN 5 (also die MSNs, für die kein Fax-Zusatz gewünscht war und bis auf den Namensfehler bei MSN 5 alles richtig war) werden im online-Telefonbuch als Hyperlinks angezeigt, so als wären mehrere Rufnummern als ein Eintrag zusammengefasst. Wenn man aber auf den Link klickt wird nur die eine Nummer angezeigt, obwohl zumindest für den Namen a drei Einträge mit unterschiedlichen Rufnummern existieren. :confused:

    Oder man fragt jährlich: "Welches Netz hast Du in den vergangenen 12 Monaten überwiegend oder ausschließlich genutzt?"

    Evtl. kombiniert mit einer zweiten Umfrage "Warst Du zufrieden mit diesem Netz" könnte man dann die Veränderungen in den so gewonnenen Jahresstatistiken auch ein wenig besser interpretieren...

    Vielleicht findest Du hier etwas, ich habs nur mal kurz überflogen, scheint aber halbwegs brauchbar zu sein:


    http://www.bewerbungsmappen.de…t_49/arbeitsrecht_49.html


    http://www.bewerbungsmappen.de…t_50/arbeitsrecht_50.html


    Also ich würde auch auf die Anlage tippen, vielleicht verursacht ein Fehler in der Verkabelung dieses Problem und daher tritt es bei beiden Anlagen unregelmässig auf. Probehalber könntest Du mal die gesamte Installation direkt an der Anlage unter Verwendung eines bei der Telekom erhältlichen So-Verteiles anschliessen und sehen, ob der Fehler dann auch noch auftrittt. Und ansonsten bleibt wirklich nur das Ausprobieren indem Du jedes Gerät abklemmst. Da es aber auch denkbar ist, dass ein defektes Gerät eine Fehlfunktion/Absturz in der Anlage auslöst, solltest Du dann die Anlage neu starten und ohne das Gerät so lange laufen lassen, bis der Fehler wieder auftritt. Denkbar ist auch, dass mehrere Geräte zusammen für den Fehler verantworlich sind, daher könntest Du ja probehalber mal nur ein Gerät anschliessen (evtl. schliesst Du auch mal beide Anlagen parallel an und verteilst die angeschlossenen Geräte auf die beiden Anlagen, dann könnte man sehen, ob der Fehler parallel an beiden Anlagen auftritt oder nur an einer).


    Am Anschluß kann es IMHO nicht liegen, da ja wenn die Analog-Geräte gestörrt sind die ISDN-Geräte funktionieren und umgekehrt. Und wenn alles direkt über die Anlage geht (Analog-Port und interner So) dann ist auch das Ausgangssignal, das an den NTBA geht immer gleich. ABer vielleicht hilft es ja dennoch, mal den NTBA zu tauschen...

    Zitat

    Original geschrieben von reffi
    schon klar, über die Formulierung kann ich enorm viel regeln - bis hin zur "Aussage" das es sich um die größte Niete unter der Sonne handelt, nur finde ich kein Code / keine Klausel, die darauf hinweist, das der Kerl bereits Abmahnungen für die diverse Dinge bekommen hat.


    Klar, ein Arbeitszeugnis muß wohlwollend ausgestellt werden, aber immerhin besteht zumindest theoretisch die Möglichkeit, das ein neuer Arbeitgeber gegenüber dem alten Arbeitgeber Regressansprüche geltend machen kann, weil dieser z.B. im Arbeitszeugnis wichtige Infos nicht aufgeführt hat und schließlich will man das ja auch vermeiden ;)


    Wie wärs denn mit "stand in einem regen Kontakt mit seinen Vorgesetzten" - obwohl das könnte auch falsch ausgelegt werden :D .
    Ich weiß nicht, ob es für eine Abmahnung eine Formulierung gibt, aber sicher doch für das, was er getan hat um die Abmahnung zu bekommen.


    Regressansprüche können angemeldet werden, wenn man was falsches schreibt. Aber das Weglassen negativer Kommentare ist zulässig und wird sogar vom Gesetzgeber gewünscht. BTW: Als Arbeitnehmer darf man sogar beim Vorstellungsgespräch lügen ohne später eine Kündigung deswegen zu riskieren: bei Fragen, die nicht unmittelbar in Verbindung mit dem beruflichen Werdegang und der Tätigkeit stehen sondern rein persönlicher Natur sind. Diese Frage sind nämlich unzulässig und somit ist es egal, ob der Bewerber wahrheitsgetreu antwortet oder nicht.

    Der Arbeitnehmer hat ein Anrecht auf ein ausführliches Arbeitszeugnis. Aber auch hier kann man durch gezieltes Weglassen und bestimmte Formulierungen die Gesinnung zum Ausdruck bringen. Es besteht dann aber, wenn es vom Gericht anerkannt wird, die Möglichkeit, eine Änderung oder Streichung der Passagen durchzusetzen.


    Aber auf jeden Fall kannst Du am Ende "Wir wünschen Herrn xx für die Zukunft alles Gute" weglassen, dazu kann Dich niemand zwingen.


    Denk aber daran, auch bei einem schlechten Mitarbeiter fair zu sein und nicht überzogen negative Eindrücke in das Arbeitszeugnis einfließen zu lassen, es ist schwer genug, einen Arbeitsplatz zu finden. Bei der Wahrheit solltest Du aber auch bleiben, wenn die Unwahrheit positiv für den Arbeitnehmer ist. Denn auch der ehemalige Arbeitgeber kann vom neuem Arbeitgeber auf Schadenssersatz verklagt werden, wenn sich herausstellt, dass das Arbeitszeugnis bewusst falsche Angaben enthielt.