Beiträge von Nebelfelsen

    Re: Productplacement oder: Wer bezahlt mir das??


    Zitat

    Original geschrieben von Chevygnon

    Ich weiß nicht, ich mach mir da wenig Gedanken drüber und wirklich gestört hat es mich bisher eigentlich noch nicht, zumal ich meist beim Film schauen eh dann versuche rauszukriegen, von welcher Marke das Auto, die Uhr, das Handy, der Hubschrauber oder die Knarre grad war :D


    Umso enttäuschter wird jemand sein, der das Nokia-Handy aus Matrix zu kaufen versucht. Productplacement wie bei Mercedes macht ja schon Sinn, Mercedes wirbt dann ja auch mit den MI(I)B und man kann das Produkt kaufen. Auch bei Ericsson gibts dann die Handies zum Film, bei Nokia legt man allerdings nur Wert dadrauf, dass man den Markenname lesen kann. Ob das soviel bringt??


    Es gibt auch amüsante Möglichkeiten des ProduktPlacements. So wird es wohl bei Luc Bessons "Das fünte Element" niemanden gestörrt haben, wie McDonalds als Sponsor in Erscheinung getreten ist.


    Dabei fällt mir ein, ich hab vor ein paar Jahren mal rein zufällig mit einem Kollegen eine Sendung aus der Serie Großstadtrevier gesehen, da stand dann im Erfrischungsraum auf der Wache für ein paar Minuten allein auf weiter Flur eine Dose River Cola von ALDI auf dem Tisch. Wir haben uns halb tot gelacht (hatten auch schon jede Menge getrunken), aber bis heute weiß ich nicht, ob ALDI dafür wohl (insgeheim) bezahlt oder ob das Zufall war zumal ich vor kurzem wieder in einem Film(hab leider vergessen welcher) deutlich eine Dose River für längere Zeit im Bild sehen konnte. :confused: :confused:

    Wie sieht das eingentlich mit der Schufa und dem Schuldnerregister beim Amtsgericht aus, wenn ein Mahnbescheid beantragt wird.


    In vielen Schufa-Klauseln unter Verträgen steht ja drin, dass die Firmen einen beantragen Mahnbescheid der Schufa melden. Bleibt dieser dann 3 Jahre oder 30 Jahre stehen oder wird er gelöscht falls widersprochen wird und die Klage abgewiesen wird. Und was, falls widersprochen, geklagt, gewonnen und dann sofort gezahlt wird. Denn es mag ja viele Gründe geben, warum ein Schuldner meint, er müssen den Betrag nicht zahlen.


    Und was steht im Schuldnerregister? Nur der rechtskräftig erstrittene Titel oder auch die beantragten Mahnbescheide? und wie lange bleiben diese Daten erhalten, falls mehr als nur die Titel vermerkt werden (bei den Titeln sinds ja 30 Jahre)?


    Wäre schön, wenn jemand hierauf eine Antwort hätte.

    Ich finde es nicht weiter schlimm, wie sich Schill hier dazu verholfen hat, in den Medien erwähnt zu werden. Immer noch besser als über die Antisemiten-Schiene zu punkten....


    Zudem passt es mir sowieso nicht, dass der Bundestagspräsident und seine Vertreter von irgendwelchen Parteien gestellt werden. Dass es da wirklich unparteiisch zugeht, kann mir keiner erzählen, man erinnere sich nur an die völlig überzogenen Strafen, die Thierse (oder wie er sich schreibt) gg. die CDU verhängt hat.


    Tatsache ist, dass Schill seine Meinung zum Ausdruck gebracht hat. Und auch wenn er das Ganze zum Wahlkampf genutzt hat ist diese Betrachtungsweise sicherlich wesentlich weitsichtiger als manch eine andere, auch wenn man sich über einzelne Standpunkte sicher streiten kann. Man sollte aber auch einmal die Reden von Abgeordneten heranziehen, die sich auch nicht immer an Ihre Redezeit halten. Für Schill war es die einzige Möglichkeit, sich Gehör zu verschaffen (und natürlich kommt man mit so einem Skandal sofort in die Medien und das war ja wohl der Zweck). Hätte er 30 Minuten Redezeit angemeldet, dann wäre er vielleicht am Ende drangekommen (oder ihm wären nur 15 Min. zugesprochen worden??) und niemand hätte ihm mehr zugehört. Sowieso ein Unding, dass Abgeordnete einfach den Saal verlassen können. Gibt es nciht sowas wie ein Sitzungsgeld oder ist das beim Bundestag schon mit den Diäten abgegolten. Falls es so ein Sitzungsgeld gibt, dann ist es IMHO Betrug, einfach während einer Sitzung, bei der man als anwesend gemeldet ist hinaus zu gehen und trotzdem zu kassieren. Aber das hatten wir ja schon bei den Bonusmeilen...

    Eventuell meinte der Verkäufer (von was überhaupt, vom T-Punkt oder von einem Vertragspartner, der Anschlüsse vermittelt (Elektrobetrieb, ...)?) auch die Kosten für Installationsarbeiten bei Dir zu Hause.
    Oder halt, wie schon geschrieben, Kosten für neue Hardware.


    Bei der Installation ist es so, dass Du alle Geräte, die hinter dem NTBA liegen, selbst verdrahten kannst, so wie Du möchtest. Bei analog (ohne Telefonanlage) darfst Du nach der TAE-Anschlußdose keine eingenen Drähte ziehen sondern bist auf handesübliche TAE-Verlängerungen etc. angewiesen. Wenn Du damals vielleicht nicht den NTBA zur Selbstinstallation gewählt hast und dieser also nicht mit einem TAE-Stecker zum Einstecken in die Hauptanschlußdose ausgestattet ist, dann muss theoretisch ein ausgebildeter Techniker die Umstellung vornehmen, d.h. NTBA abnehmen und TAE-Dose einbauen.
    Wenn es erlaubt wäre könntest Du das aber auch selbst machen, es ist ganz einfach ;)


    Falls das nicht der Fall war und der Verkäufer die Kosten auf neue Telefone bezogen hat schreib einfach mal auf, welche Hardware Du genau einsetzt, dann kann man sehen, was sich noch weiterverwenden lässt (im Prinzip alle analogen Endgeräte, die über eine Anlage oder einen a/b-Adapter angeschlossen waren).


    Die Telekom verlangt nur die Umstellungsgebühren in Höhe von 50 €. Nur wenn ein Techniker rauskommt (und das geschieht nur auf ausdrücklichen Wunsch) wird nach Stundenstatz abgerechnet. Aber auch hier sind Kosten von 250€ total unrealistisch.


    P.S.: Vielleicht war der Verkäufer auch nur ein wenig verwirrt, weil Du nach "zurückbauen" gefragt hast...

    Vielleicht, weil die Aktion nur bis 31.08. lief? Fragt sich nur, ob das Anmeldedatum für die Freundschaftswerbung oder das Datum des Vertragsabschlusses oder beides ausschlaggebend ist.




    Werben kann jeder T-Mobile Deutschland Kunde. Selbstwerbung ist ausgeschlossen. Ihre Prämie erhalten T-Mobile Kunden für einen Neukunden, der einen T-D1 Vertrag mit 24 Monaten Mindestvertragslaufzeit mit diesen Folgekosten1) direkt über die u.g. Hotline oder das Internet mit T-Mobile abschließt. Mitarbeiter des Telekom Konzerns sind als Prämienberechtigte ausgeschlossen. Die Aktion läuft bis zum 31.08.2002


    Weitere Informationen zur Freundschaftswerbung bei T-Mobile erhalten Sie kostenfrei bei unserer Hotline unter 0800-333 555 1 zu folgenden Zeiten: Mo-Fr 7:30-20:30, Sa 8:30-19:30 und So 9:00-19:00. Der Neukunde kann hier natürlich auch direkt seine Handy-Bestellung in Verbindung mit dem Abschluß eines T-D1 Vertrages aufgeben und uns die Wunschprämie des Werbers sowie dessen Kontaktdaten nennen.

    Zitat

    Klar, alle Leute, die in der Schule durchgerasselt sind oder nicht gut englisch sprechen habe, wenn überhaupt, nur einen Ehrendoktor.


    Zitat

    Original geschrieben von Andreas Grimm

    auch den muß man erstmal bekommen!


    Das versteh ich jetzt nicht. Steht doch da: "wenn überhaupt"
    Es ging nur darum, zum Ausdruck zu bringen, dass die Pauschalisierungen eines meiner Vorredner so nicht stehengelassen werden sollten. Dass man natürlich auch für einen Ehrendoktor Leistungen (aber in anderer Form) erbringt, ist klar. Dennoch wird bei Personen, die im öffentlichen Leben stehen und so einen Titel tragen die Ehrendoktorwürde im Vergleich zu einem echten akademischen Titel, der per Dissertation erarbeitet wurde, immer schlechter dargestellt. Und in der Tat mag es für einen bekannten Politiker einfacher sein einen Ehrendoktortitel zu erhalten als für manch einen anderen. Es hört sich ja auch für das Institut gut an, wenn die seinen Namen in irgendwelchen Listen führen könne. Und er wiederum setzt sich dann besonders für dieses Institut ein...
    Den Dr. h.c. intrig. für Politiker gibts ja noch nicht ;)

    Zitat

    Original geschrieben von elgo
    Bezüglich unserer Noch-Justizministerin Frau Dr. Doppelname konnte ich bislang noch keine Doktorarbeit finden :confused: ;)


    Dr. jur. Herta Däubler-Gmelin lehrt am Institut für Politische Wissenschaft der Freien Universität Berlin im Bereich Rechtspolitik. Seit 1996 ist sie dort Professor h.c.


    Die Dissertation von 1975 hatte das Thema "Bildungsurlaub für Arbeitnehmer - Ein Weg zur Verwirklung des Grundrechts auf Bildung?". Auf Anfrage kann man die Dissertation auch von der Website http://www.daeubler-gmelin.de/ herunterladen.