Beiträge von Nebelfelsen

    Zitat

    Original geschrieben von Gunn
    Das Problem mit dem Gerichtsvollzieher ist doch, dass er es zustellen muss. Aber wohin? Man weiss ja nicht wo dieser Mieter sich aufhält.


    G.


    Ich habe einmal so einen amtlichen Schrieb bekommen (ich weiß nicht mehr, ob es vom Gericht oder von der Bundeswehr kam). Auf jeden Fall war das ein Schreiben, dass in einem ganz seltsam aussehenden Umschlag zugestellt wurde. Da ich nicht zu Hause war, bekam ich eine Benachrichtigung und bei der Abholung wurde genau das Datum und sogar die Uhrzeit auf einem Abschnitt dieses Umschlages vermerkt.


    War das so ein vom Gerichtsvollzieher beglaubigtes Schreiben, was dann durch die Post zugestellt wurde oder etwas anderes?
    Wenn ja (und auch in dem Fall, dass es das nicht war und der Gerichtsvollzieher immer persönlich zustellt) dann wird es sicher ein Problem geben, da nicht der Einwurf der Benachrichtigung in den Briefkasten als Zustellungstermin zählt sondern die tatsächliche Übergabe. Und wenn die Person nicht auffindbar ist....


    Ich würde empfehlen, das ganze an einen Anwalt zu geben. Scheinbar ist es ja ein Vermieter, der Wohnungen im größeren Umfang vermietet, da sollte das Geld für den Anwalt doch drinn sein bevor Du Dich als Hausverwalter evtl. strafbar machen musst (durch Betreten der Wohnung).


    Blarney: Das habe ich aber auf meiner Wohnungssuche schon öfter gehört mit der Zahlung von 2 Nettomieten auf einmal. Üblich sind ja 3 Nettomieten und die dann auf 3 Raten. Aber insbesondere Wohnungsgesellschaften (die ja teilweise sogar als gemeinnützig anerkannt sind!) wollen sich nicht daran halten. Ist aber auch egal, denn etwaige Klauseln im Vertrag sind auf jeden Fall nichtig und Du kannst immer in 3 Raten bezahlen. Also ruhig unterschreiben, wenn die Wohnung OK ist und dann schriftlich erklären, dass man die Kaution entsprechend des Gerichtsurteils xxz in Raten zahlt.
    Das was Makler für die Vermittlung vom Mieter verlangen ist in der Tag oft unverschämt, wenn noch die Kaution hinzukommt. Gerade in kleineren Städten sind Makler aber oft verhandlungsbereit und auch bei der Kaution kann man oft noch etwas machen, wenn man beim Vermieter persönlich vorstellig wird.

    Den Cent-Betrag würde ich einfach weglassen. Es geht nur darum, dass man die Zahl hinschreibt (üblich sind die ausgeschriebenenen Ziffern mit Bindestrichen (drei-fünf-sieben), man nimmt aber auch oft die gesamte ausgeschriebene Zahl (einhunderttausend...), das zweite Verfahren ist natürlich sicherer, man kann aber auch beim ersten durch Striche vor und nach der Zahl einer Manipulation vorbeugen).
    Da die Ausschreibung der Zahl nur als Schutz vor Schreibfehlern und Betrugsversuchen dient braucht man die Pfennige nicht mitzuschreiben, es geht ja nur darum, dass der Banker weiß, ob die Zahl "31300,55" richtig ist, oder ob jemand nachträglich eine 3 davorgeschrieben hat und es eigentlich nur 1300,55 sind.

    Ich würde, wenn es zu einer Anzeige wg. Hausfriedensbruch kommt, erklären, dass es sich um einen wichtigen Grund gehandelt hat, die Wohnung zu betreten. Z.B. roch es furchtbar aus der Wohnung und Du hast dann verschimmelte Sachen entsorgt um zu vermeiden, dass Ungeziefer angelockt werden.


    Ansonsten kann ich Dir nur zu Foxys Tips raten. Firstlos kündigen, per Gerichtsvollzieher zustellen lassen. Auf Räumung klagen und separat einen Mahnbescheid über Miete und Kosten für die Entsorgung. Dann bist Du auch in der Lage, Wertgegenstände wie das Auto zur Deckung der Kosten pfänden zu lassen. Einziges Problem wird sein, eine neue Anschrift ausfindig zu machen, wenn er sich schon bei der alten Wohnung noch nicht mal bei der Stadt gemeldet hat...


    Eine Vermisstenanzeige bringt dann etwas, wenn die berechtigte Sorge vorhanden ist, dass dem Mieter etwas zugestoßen ist. Wenn z.B. alle persönlichen Unterlagen noch in der Wohnung sind, die Kleidung und evtl. Wertgegestände, so kann man davon ausgehen, dass er nicht einfach die Stadt verlassen hat.

    Ja, das der Vertrerungsberechtigte unterschreiben muss, ist klar.


    Aber ob man auf jeden Fall einen kompletten Auszug braucht? Bei kleineren Firmen denke ich schon, dass der angefragt wird, bei großen Unternehmen aber wohl weniger. Man tut aber sicher gut daran, diesen Auszug einfach beizulegen.


    Wenn es die Firma noch nicht lange gibt, kann es sein, dass man dann kurze Zeit später einen Anruf von Bürgel oder Creditreform bekommt, die stellen einem dann ein paar Fragen bzgl. Vermögen usw.


    Oft wird das gemacht, damit man (versehentlich oder ohne sich der Kosten bewusst zu sein) da anruft. Der Telekom-Anbieter in diesem Land teilt sich dann den Gebührenanteil, den er erhält, mit dem Anbieter auf, der diese Rückrufe durch eigene Anrufe provoziert

    Fläche (Weltrang: 192): 21.3 km2
    Einwohner (Weltrang: 191): F 2000 11 000 = 516 je km2
    Hauptstadt Yaren 4000 Einw. (S 1989)
    Amtssprache(n) Nauruisch, Englisch
    Bruttosozialprodukt 2000 je Einw. k. Ang.
    Währung 1 Australischer Dollar ($A) = 100 Cents
    Diplomatische Vertretung Honorarkonsul der Republik Nauru 3 Chesham Street
    GB-London SW1 5ND T 0044-20-72 35 69 11
    Fax 72 35 74 23
    Politische Führung Staatsoberhaupt
    Regierungschef und Äußeres: Rene Harris
    Nationalfeiertag 31.1.
    Landesstruktur 14 Distrikte
    Politisches System Republik (im Commonwealth) seit 1968 - Verfassung von 1968 - Parlament mit 18 Mitgl., Wahl alle 3 J.; ernennt Staatsoberhaupt alle 3 J. - Wahlpflicht ab 20 J.