ZitatOriginal geschrieben von Gunn
Das Problem mit dem Gerichtsvollzieher ist doch, dass er es zustellen muss. Aber wohin? Man weiss ja nicht wo dieser Mieter sich aufhält.
G.
Ich habe einmal so einen amtlichen Schrieb bekommen (ich weiß nicht mehr, ob es vom Gericht oder von der Bundeswehr kam). Auf jeden Fall war das ein Schreiben, dass in einem ganz seltsam aussehenden Umschlag zugestellt wurde. Da ich nicht zu Hause war, bekam ich eine Benachrichtigung und bei der Abholung wurde genau das Datum und sogar die Uhrzeit auf einem Abschnitt dieses Umschlages vermerkt.
War das so ein vom Gerichtsvollzieher beglaubigtes Schreiben, was dann durch die Post zugestellt wurde oder etwas anderes?
Wenn ja (und auch in dem Fall, dass es das nicht war und der Gerichtsvollzieher immer persönlich zustellt) dann wird es sicher ein Problem geben, da nicht der Einwurf der Benachrichtigung in den Briefkasten als Zustellungstermin zählt sondern die tatsächliche Übergabe. Und wenn die Person nicht auffindbar ist....
Ich würde empfehlen, das ganze an einen Anwalt zu geben. Scheinbar ist es ja ein Vermieter, der Wohnungen im größeren Umfang vermietet, da sollte das Geld für den Anwalt doch drinn sein bevor Du Dich als Hausverwalter evtl. strafbar machen musst (durch Betreten der Wohnung).
Blarney: Das habe ich aber auf meiner Wohnungssuche schon öfter gehört mit der Zahlung von 2 Nettomieten auf einmal. Üblich sind ja 3 Nettomieten und die dann auf 3 Raten. Aber insbesondere Wohnungsgesellschaften (die ja teilweise sogar als gemeinnützig anerkannt sind!) wollen sich nicht daran halten. Ist aber auch egal, denn etwaige Klauseln im Vertrag sind auf jeden Fall nichtig und Du kannst immer in 3 Raten bezahlen. Also ruhig unterschreiben, wenn die Wohnung OK ist und dann schriftlich erklären, dass man die Kaution entsprechend des Gerichtsurteils xxz in Raten zahlt.
Das was Makler für die Vermittlung vom Mieter verlangen ist in der Tag oft unverschämt, wenn noch die Kaution hinzukommt. Gerade in kleineren Städten sind Makler aber oft verhandlungsbereit und auch bei der Kaution kann man oft noch etwas machen, wenn man beim Vermieter persönlich vorstellig wird.
