Original geschrieben von Anwalta
Moin,
Beratung online ist zwar nicht, aber soweit ein Tip, wie es laufen wird und was Du daraus machst:
Ich setze dabei voraus, dass Du keine Onlinerechnung bestellt hast und per Einschreiben gemahnt hast, dass Du keine Rechnungen erhalten hast.
1. Es ist gut möglich, dass die die Verbindungsdaten nach 90 Tagen löschen, trotz Deiner Einwendungen. Das kann für Dich später ein Gutes haben, da dann für O2 überhaupt nicht mehr die Möglichkeit besteht, Deine Gespräche nachzuweisen.
2. Bleiben weitere "Rechnungen" offen, wird O2 irgendwann von sich aus kündigen und für die Restlaufzeit die Grundgebühren fällig stellen - was sie bei Verzug auf Deiner Seite ja dürften.
3. Dann wird es entweder gleich eine Klage geben bzw. ein Mahnverfahren, daran folgend eine Klage, geben.
Dort wirst Du bestreiten, dass Du Rechnungen erhalten hast. O2 muss dann den Zugang beweisen. Das werden sie schwer können.
4. Dann werden die im Prozess die Rechnungen noch einmal neu überreichen. Dann gibt es zwei Möglichkeiten:
a) entweder sie können auch noch die geforderten Verbindungsdaten nachweisen, dann erkennst Du die Rechnungen an und zahlst diese. Prozesskosten (und Deine Anwaltskosten) muss dann O2 aber übernehmen, da sie mangels Rechnung vor Prozess keinen Anlass zur Klage hatten
b) oder sie können gar nicht mehr die Verbindungsdaten nachweisen. Dann gehen die voraussichtlich eh baden.
Fazit: wenn Du keine Rechnungen erhältst, warte, bis die sich regen. Eine andere Möglichkeit hast Du nicht und brauchst Du auch nicht.
Sobald die dann im Mahnverfahren oder gerichtlich vorgehen, nimmst Du Dir nen Anwalt - vorher nicht. Hast Du keine Rechnungen bekommen und auch nicht die Onlinevariante gewählt, trägt O2 Deine Anwaltskosten.
Glück auf und Ruhe bewahren