Danke schonmal.
Vermutlich wird sich mein Problem aber jetzt anders darstellen:
Damals hat mein Abteilungsleiter, dem ich zuerst den Einkaufsantrag und meine Überstundenliste gegeben habe, gesagt, dass das Notebook von der Firma angeschafft wird und mir zur privaten Verwendung zur Verfügung steht. Nun gut, damals konnte man noch nicht ahnen, dass es mit der Firma so läuft wie es nun passiert ist, denn es wurde eine Menge umstrukturiert und die Firmenphilosphie wurde vollkommen über den Haufen geworfen.
Auf jeden Fall ist das Notebook neu genausoviel wert gewesen wie die geleisteten Arbeitsstunden am Bruttolohn gemessen (also ohne Zuschlag).
In wie weit kann denn dann eine gewissen Berechtigung zur privaten Nutzung die gesamten Überstunden abgelten?
Ich meine, wenn ich Überstunden für 500 DM leiste und dafür Hardware für 500 DM erhalten, kann dann der Arbeitgeber sagen, nein, sie dürfen das nur (auch) privat verwenden, es gehört ihnen aber nicht und damit sind die Überstunden abgegolten? Denn wenn die private Nutzung 50% betrug, dann sind ja immer noch 50% über, egal ob mit Geld oder Naturalien vergütet wird.
Außerdem kam der Kommentag nur über meinem Abteilungsleiter zu mir durch, als ich dann Wochen später direkt zum Chef bin, weil sich nichts getan hat, hat er den Einkaufsantrag unterschrieben und gut wars. Gesagt hat er weiter nichts wg. Eigentumsfrage etc.
Und ca. ein halbes Jahr später ist man dann sowieso dazu übergegangen Natural-Vergütungen in das Eigentum des Mitarbeites übergehen zu lassen.
Hat jemand vielleicht mit so etwas Erfahrung? Hier sind doch einige Juristen anwesend. Ich habe schon sämtliche Urteilssammlungen durchforstet, bislang aber ohne Erfolg.