Beiträge von Nebelfelsen

    Danke schonmal.


    Vermutlich wird sich mein Problem aber jetzt anders darstellen:



    Damals hat mein Abteilungsleiter, dem ich zuerst den Einkaufsantrag und meine Überstundenliste gegeben habe, gesagt, dass das Notebook von der Firma angeschafft wird und mir zur privaten Verwendung zur Verfügung steht. Nun gut, damals konnte man noch nicht ahnen, dass es mit der Firma so läuft wie es nun passiert ist, denn es wurde eine Menge umstrukturiert und die Firmenphilosphie wurde vollkommen über den Haufen geworfen.


    Auf jeden Fall ist das Notebook neu genausoviel wert gewesen wie die geleisteten Arbeitsstunden am Bruttolohn gemessen (also ohne Zuschlag).


    In wie weit kann denn dann eine gewissen Berechtigung zur privaten Nutzung die gesamten Überstunden abgelten?
    Ich meine, wenn ich Überstunden für 500 DM leiste und dafür Hardware für 500 DM erhalten, kann dann der Arbeitgeber sagen, nein, sie dürfen das nur (auch) privat verwenden, es gehört ihnen aber nicht und damit sind die Überstunden abgegolten? Denn wenn die private Nutzung 50% betrug, dann sind ja immer noch 50% über, egal ob mit Geld oder Naturalien vergütet wird.


    Außerdem kam der Kommentag nur über meinem Abteilungsleiter zu mir durch, als ich dann Wochen später direkt zum Chef bin, weil sich nichts getan hat, hat er den Einkaufsantrag unterschrieben und gut wars. Gesagt hat er weiter nichts wg. Eigentumsfrage etc.
    Und ca. ein halbes Jahr später ist man dann sowieso dazu übergegangen Natural-Vergütungen in das Eigentum des Mitarbeites übergehen zu lassen.


    Hat jemand vielleicht mit so etwas Erfahrung? Hier sind doch einige Juristen anwesend. Ich habe schon sämtliche Urteilssammlungen durchforstet, bislang aber ohne Erfolg.

    rer. med. glaub ich nicht. Res wird ja bei Naturwissenschaften etc. auch während der Studienphase verwendet stud. rer. nat. cand. rer. nat.
    Aber wie die Bezeichnung nach dem abgeschlossenen Studium bei Medizinern lautet wüsste ich auch gerne.


    Zum Studium: Unter http://www.zvs.de gibt es jede Menge Infos.


    Wenn Du den NC nicht erreichst zählt jedes Semester nach Deinem Abi, das Du nicht in irgendeinem Fach immatrikuliert bist, als Wartesemester. Wenn Du dann genug Wartesemester hast, dann kommst Du auch mit schlechten Noten rein. Bei der Verteilung über Abinoten werden zudem Länderquoten gebildet (wg. untersch. Leistungsanforderungen beim Abi), damit es gerechter zugeht. Bei der Wartzeit natürlich nicht.
    Im letzten Jahr waren die Verteilungskriterien in NRW wie folgt: 55% Note, 25% Wartezeit, 20% direkte Bewerbung bei der Hochschule. Ab diesem Wintersemester sind die Quoten etwas anders, daher können sich die statisischen Werte verschieben: 51 % Abinote, 25% Wartezeit, 24% Hochschulbewerbung.

    Re: Re: Re: @beugelbuggy



    Es ist ungerecht im Vergleich zur Erwähnung von Adelstitel, nämlich in der Form, dass die Titel beim Adel Pflicht, bei Akademikern freiwillig sind. Entweder alles freiwillig oder alles Pflicht fände ich persönlich besser. Wenn Du aber mein Posting zu Ende gelesen hättest, hättest Du festgestellt, dass mir schon klar ist, dass somit auch wieder eine Ungerechtigkeit gegenüber anderen, durch eine Ausbildung erlangten Titeln (Meister) oder einfachen Berufsbezeichungen (Lehrer) entstehen würde. Andererseits ist die Promotion ja auch keine Verpflichtung im Studium sondern freiwillig und die Früchte seiner Arbeit sollte man schon in Form eines Titels tragen dürfen.


    Ich habe in einem Motorola Telco Vertrag (jetzt RSL COM) auch mal angekreuzt: "Keine Zusendung der Verbindungsdaten, aber Speicherung der Daten für 80 Tage"
    Und bei der Eingabe in den Computer wurde daraus "Löschung der Verbindungsdaten".
    Erst die Überprüfung des eingescannten Originalvertrages bei Motorola brachte Klarheit. Dennoch hat mich die ganze Sache (Roaming-Gebühren im Ausland) immer noch 400 Mark gekostet, weil ich einen Rechtsstreit gescheut habe. Heute würde ich die 400 Mark wohl nicht mehr einfach abschreiben....

    Zitat

    Original geschrieben von Revis
    Hey selbst ein halbes Jahr wäre nicht genug um die Rechnungen zu kontrollieren.
    Und ich versteh nicht was du hast, O2 hat doch Fehler gemacht, nicht ich.


    Das ist nichts gegen Dich, aber Du solltest in eigenem Interesse den größtmöglichen Elan reinstecken, das schnellstmöglich aufzuklären und dabei möglichst noch die fristlose Kündigung gleich mit durchzusetzen, wenn machbar.
    Wenn es hart auf hart kommt ist der Ausgang eines Verfahrens nicht eindeutig und wenn Du die Widerspruchsfrist bei einem beantragten Mahnbescheid versäumst sieht es auch schlecht aus. etc. etc.
    Es ist einfach ein großes Risiko, alles auf sich zukommen zu lassen, auch wenn man im Recht ist. Hier mal ein Link: http://www.telefon-treff.de/sh…hp?postid=76917#post76917


    Auch wenn Du im Recht bist: Versuch Dich sogut es geht um die Lösung des Problems zu kümmern und nehm Dir im Zweifelsfall einen Anwalt. Sonst kann es lange dauern, bis Du die Löschung der SCHUFA-Einträge eingeklagt hast und einen neuen Handy-Vertrag überhaupt nochmal bekommen kannst.
    Mit der Unterschrift unter dem Vertrag hast Du ja auch von bestimmten Fixkosten (GG) Kenntnis genommen. Zumindest diese solltest Du als Zeichen des guten Willens schonmal überweisen, da Du ja weist, dass sie entstanden sind. In einen letzten Brief schreibst Du dann rein, dass sie Dir bitte die Rechnungen senden sollen, damit Du auch die variblen Kosten nachvollziehen und überweisen kannst. Dann erwähnst Du noch in einem kurzen Protokoll den bisherigen Schriftverkehr und schreibst, dass Du das Vertrauen aus den genannten Gründen verloren hast und keine Grundlage für eine weitere Geschäftsbeziehung siehst und Du nicht zuletzt auch aufgrund der Tatsache, dass Du bei Abbuchungen ohne Zustellung einer Rechnunng erhebliche Unannehmlichkeiten bei Deiner Finanzplanung hattest, gezwungen bist den Vertrag fristlos zu kündigen.
    Erbitte die Zusendungen der Rechnungskopien und der Kündigungsbestätigung mit angemessener Fristsetzung und schreibe, dass Du ansonsten zu einen Anwalt gehst.
    Wenn Du eine Rechtsschutz-Versicherung hast, dann solltest Du evtl. schon vorher einen Beratungstermin bei Deinem Anwalt vereinbaren und überlegen, wie es weitergehen kann.

    Vielleicht arbeiten die Systeme nicht zuverlässig genug um wirklich jeden auszusieben. Und man hat halt Sorge, dass dann doch der ein oder andere durchrutscht und auf sein Limit pocht, was dann einen Verlust bedeuten würde. Man sieht ja schon bei den Costcheck-Nummern, dass es ab und zu dauert, bis die Umsätze gebucht sind.
    Und Sperren, die früher von einigen Providern oder Netzbetreibern für Jugendliche unter 21 angeboten wurden haben auch nicht immer korrekt funktioniert.

    Ich würde da aber schnellsten einen anderen Weg einschlagen: Seit 6 Monaten erhälst Du keine Rechnung aber Mahnungen und Abbuchungen von Deinem Konto. Denk dran, dass O2 das irgendwann an einen Anwalt weitergibt und evtl. auch von sich aus fristlos kündigt und dann zahlst Du die 30%. Bei einer fristlosen Kündigung Deinerseits glaube ich nicht, dass Du das machen müsstest. Momentan sieht es so aus, als hättest Du den Kündigungsgrund verursacht, oder kannst Du beweisen, dass die Rechnungen wirklich nicht bei Dir angekommen sind?
    Wenn Du das nur machst um aus dem Vertrag rauszukommen, dann geh zum Anwalt und lass den das formulieren. Der weiß auch am besten Bescheid, wie gut die Chancen stehen das durchsetzen zu können.
    Wenn Du nicht aufpasst hast Du sonst ganz schnell einen Mahnbescheid in Deiner Schufa stehen und 30 Jahre lang kann gepfändet werden. Und einen Kredit für Haus oder Auto kannst Du dann auch vergessen.

    Wenn gar nichts hilf, mach doch folgendes:


    Kopier beim zweiten Rechner die Installationsdateien von der CD auf die Festplatte des zweiten Rechners. Jetzt bau das CD-ROM aus und setzt an die Stelle die Festplatte des ersten Rechners als Slave gejumpert (denn scheinbar läuft sie ja am zweiten Bus nicht...). Jetzt startest Du den Rechner, er bootet mit dem Windows auf der ersten Festplatte, Du kannst jetzt die Platte partionieren und formatieren und die Dateien rüberkopieren. Dann baust Du die Festplatte aus, jumperst sie wieder auf Master und setzt sie in den alten Rechner zurück, den Du jetzt mit der Bootdiskette ohne CD-ROM-Unterstützung startest. Es sollte möglichst eine Bootdiskette der Windows-Version sein, mit der Du die Festplatte auch formatiert hast oder zumindest einer Windows-Version, die das Dateisystem unterstützt, dass Du benutz hast, um Problemen aus dem Weg zu gehen. Dann kannst Du einfach nach dem Booten auf die Festplatte wechseln, das Setup-Programm starten und fertig.