1. Du brauchst nicht zwangsläufig ein eigenes Konto. Allerdings musst Du dann jederzeit belegen können, welche Buchungen privat und welche gewerblich sind. Du müsstest also, wenn Du kein Firmenkonto unterhälst, immer eine Liste mit Einnahmen und Ausgaben führen, auf der der Verweis auf eine Position im Konto-Auszug enthalten ist. Damit handelt man sich u.U. aber jede Menge Ärger ein, wenn das Finanzamt doch mal kontrolliert. Besonders dann, wenn auf Deinem Konto private Geldeingänge vorhanden sind, die das Finanzamt für nicht deklarierte Geschäftseinnahmen hält (Weihnachtsgeld von der Oma, etc.).
Hol Dir besser ein zweites Konto, es macht Sinn und Du brauchst auch kein spezielles Gewerbekonto. Ein ganz normales reicht hier aus.
2. Es empfiehlt sich, die Daten des Verkäufers zu notieren und sich bestätigen zu lassen, dass das Gerät sein Eigentum ist. So machen dass auch andere Gebrauchtwarenläden in der Regel. Probleme kannst Du natürlich trotzdem bekommen. Falls das Handy geklaut ist, bist Du es los, falls sich das herausstellen sollte. Und ein Käufer, dessen Gerät beschlagnamt wird, wird Dich dafür verantworlich machen und sein Geld zurückwollen, vielleicht sogar Schadensersatz, weil seine gespeicherten Daten weg sind, etc. Du musst dann versuchen, Dir das Geld vom Verkäufer des Gerätes zurückzuholen, wenn er denn überhaupt Geld hat...
3. Ansonsten musst Du noch beachten, dass Du auch auf Gebrauchtgeräte Gewährleistung geben must (ab 1.1.2002). Du bist dann für die gesamte Abwicklung im Gewährleistungsfall verantwortlich und musst für das Porto bei der Reparatursendung aufkommen und Dich ggf. mit den Kunden und der Service-Werkstatt streiten, wenn es zu Problemem kommt. Ganz schwierig wird es, wenn der Verkäufer keine Rechnung mehr vom Handy hat. Dann kannst Du Dich nicht mehr so einfach an den Händler wenden, der das Gerät zuerst verkauft hat sondern nur noch an den Hersteller selbst. Auch dieser möchte aber meist einen Kaufbeleg sehen. Außerdem verweigern einige Hersteller laut ihren Garantiebedingungen die Leistung, wenn das Handy nicht mehr dem ursprünglichen Käufer gehört. Bei älteren Geräten kommst Du natürlich selbst für die Reparaturkosten im Gewährleistungsfall auf, wenn keine Garantie mehr durch den Hersteller besteht. Verkauft Dir ein Kunde ein Handy, das er zusammen mit Vertrag gekauft hat, achte auch darauf, welche Handypreis auf der Rechnung angegeben ist. Wenn das Handy mit Vertrag zusammen als Bunde für 1 EUR o.ä. verkauft wurde, ist es oft ein schwieriger Prozess, den Kaufvertrag zu wandeln, wenn die Reparatur fehlschlägt. Ich weiß auch gar nicht, in wie weit ein Käufer, der das Gerät vom Erstkäufer erworben hat, solche Ansprüche gegen den Erstverkäufer geltend machen kann.
Außerdem ist beim Gebrauchtwarenverkauf noch zu beachten, dass die Mehrwertsteuer (wenn freilwillige Besteuerung beantragt oder soweiso Pflicht ist) nur für die Differenz zwischen Einkaufs- und Verkaufspreis ausgewiesen darf, wenn der Verkäufer ein Privatmann war. Ob man, wenn man die Mehrwertsteuer vollständig abführt, auch die Mehrwertsteuer auf den gesamten Kaufpreis aufschlagen kann, weiß ich gar nicht, aber selbst wenn das geht, müsstest Du ja erstmal auf die entsprechenden Produkte 16 Prozent aufschlagen um keinen Verlust zu machen. Andererseits: Welche Firma kauft schon Gebrauchte-Handys, somit wirst Du wahrscheinlich niemals die Mehrwertsteuer für die Gesamtsumme ausweisen müssen, da ein Privatmann ja nichts davon hat.