Beiträge von Nebelfelsen

    Bei den meisten Hotels werden die Zugangsnummern von anderen Anbietern gesperrt, weil damit ja auch by call Telefonate geführt werden könnte. Also fallen Einwahlnummern, die mit der Zugangsnummer eines Netzanbieters beginnen schonmal flach.


    Die T-Online-Nummer ist generell als kostenfrei deklariert, daher ist sie vermutlich bei vielen Hotels wählbar, abgerechnet wird immer über den T-Online-Account und nicht über die Telefonrechnung. Hat man allerdings einen eigenen Telefonanschluß, so tauchen die T-Online-Gebühren mit auf der eigenen Telefonrechnung auf, egal von welchem Anschluß man online gegangen ist. Möchte man eine separate Rechnung, so kostet das extra, es sei denn, man besitzt selbst keinen Telefonanschluß bei der deutschen Telekom, dann richtet T-online einen fiktiven Anschluß ein. Als Tarif kann man z.B. den by-call-Tarif wählen, der kostet keine Grundgebühr.


    Ansonsten bleiben noch alle Anbieter übrig, die eine 0800-Nummer als Zugang anbieten, egal ob über Rechnung oder als Prepaid-Karte, wobei Rechnung natürlich komfortabler ist. Es ist aber so, dass Hotels die Rufnummer sperren oder generell Verbindungsentgelte verlangen, z.B. für den Verbindungsaufbau, auch wenn es sich um eine 0800-Nummer handelt (war zumindest früher öfters so).

    Ich würd im Zweifelsfall einfach einen Mahnbescheid beantragen. Kann man beim Amtsgericht machen lassen. Wenn der wirklich so schusselig ist und sich nicht meldet, dann vergisst er vielleicht, dem Bescheid zu widersprechen und Du kannst pfänden lassen.


    Voraussetzung ist natürlich immer, dass Du erst einmal die Anschrift des Typen hast.

    Software dazu gibts bestimmt. Leider kenn ich mich damit nicht so gut aus.


    Ich mach das immer damit:



    Beotalk 1200


    Ist aber leider nur für analog, dafür kann man die Rufnummern in eine Liste eingeben und der Anrufer erhält nur einen Besetztton, wenn er anruft. Aber die Funktion gibts sicher auch noch bei anderen (ISDN-)ABs, denke ich...

    Wenn Dir bestätigt wird, dass die Geräte an Dich verkauft worden sind und garantiert wird, dass sie nicht gestohlen sind, kann es Dir höchstens passieren, dass das Gerät beschlagnahmt wird, falls es gestohlen ist. Strafbar machst Du Dich meines Erachtens nicht. Und wenn es darum um Steuerhinterziehung durch den Verkäufer geht, so hast Du als Endkunde damit IMHO auch nichts am Hut. Aber beim Kauf von 20 bis 30 Geräten wäre ich schon vorsichtig. Das könnte dem Käufer dann auch als Hehlerei ausgelegt werden, auch wenn so ein Zettel, den ja jeder x-beliebige mit einem geklauten Ausweis geschrieben haben kann, vorhanden ist.


    Man muss immer zwischen der gesetzlichen Gewährleistungspflicht und einer evtl. Herstellergarantie (freilwillig) unterscheiden. Die gesetzliche Gewährleistungspflicht betrug bei einem Kauf vor dem 1.1.2002 6 Monate, danach 24 Monate. Zuständig für die Reparaturabwicklung ist dabei immer der Händler, bei dem das Gerät gekauft wurde.


    Unabhängig davon bieten viele Hersteller eine eigene Garantie an. Die Bedingungen dazu sind höchst unterschiedlich. Teilweise werden die Geräte während der mit Kaufdatum oder bei einigen Herstellern mit Geräteregistrierung beginnenden Garantiezeit in Vertragswerkstätten repariert oder eingesandt, evtl. ist aber auch der MediaMarkt der korrekte Anlaufpunkt, um das Gerät zur Garantiereparatur bei Harman Kardon abzugeben.


    Am besten wird es sein, wenn Du einfach mal kurz in Dein Handbuch schaust oder bei Harman Kardon (http://www.harman-kardon.de) anrufen: 07131/480-0 anrufst. Die können Dir bestimmt direkt sagen, ob Du noch Garantie hast und wohin Du das Gerät bringen kannst. Evtl. ist ja auch eine Kulanz-Reparatur möglich, da das Gerät wirklich noch nicht so alt ist.


    Bei der Beweisführung wird aber ein Einschreiben vermutlich anerkannt werden, selbst wenn der Empfänger behaupten sollte, es sei nur ein leerer Umschlag angekommen. Zumindest dann, wenn man auch Kopien zugesandter E-Mails beibringt, dürfte es für den Empfänger der Sendung schwer sein mit seiner "Leerer Umschlag"-Behauptung glaubhaft zu erscheinen. Außerdem kann man das Schriftstück ja auch unter Beisein unbeteiligter Zeugen fotokopieren in einem Umschlag packen und zur Post bringen und sich dieses Vorgehen dann von dem/n Zeugen am besten auf der Kopie bestätigen lassen.


    Natürlich ist nur die Zustellung über einen Gerichtsvollzieher oder notfalls auch über einen Boten, der sich dem Empfang auf einer Kopie bestätigen lassen könnte, wozu aber keine Pflicht für den Empfänger besteht, wasserdicht, aber ob sich die Kosten bei dem oben bezifferten Schaden lohnen?

    Ich hab bisher kein richtig gutes E-Mail-Programm gefunden, das alle meine Anforderungen erfüllt hat. Bei dem einen konnte man nicht problemlos mehrere Konten verwalten, bei dem anderen konnte man keine HTML-Mails anzeigen, das nächste unterstützte kein IMPA und wieder ein anderes hatte kein Adressbuch :-(


    Ich bin daher bei Outlook geblieben und habe bei heise.de den Check gemacht, ob ich damit ein Sicherheitsrisiko eingehe. Meine Einstellungen bei Outlook waren soweit OK und deshalb werde ich es erst mal benutzen, bis es ein besseres Programm gibt.

    Re: Kontonummer??



    Die Zurückbuchung wird aller Voraussicht nach nicht mehr möglich sein. Das geht nur, wenn das Geld noch nicht auf dem Empfängerkonto gutgeschrieben wurde und wenn ein Fehler bei der Eingabe der Empfängerdaten gemacht wurde. Es handelt sich dabei um kein Sicherheitskriterium um seine Zahlung rückkgängig machen zu können, wenn es Unstimmigkeiten mit dem Empfänger gibt. Übwiesen ist überwiesen. Du kannst ja auch nicht von der EZB verlangen, dass sie die Geldscheine, mit denen Du bar bezahlt hast und die Leistung nicht erhalten hast, für ungültig erklären und Dir neue zuschicken ;)


    Eine Betrugsanzeige wird vermutlich wg. des geringen Betrages eingestellt bevor die Staatsanwalt überhaupt die persönlichen Daten des Empfängers ausfindig macht. Da kommt dann ein Brief, dass das öffentliche Interesse fehlt und dass sich der Staatsanwalt sowieso fragen würde, warum jemand Geld auf ein Konto überweist, dessen Inhaber er nicht kennt. Ämter eben...


    Bei kleineren Banken bringt es da schon eher etwas, den Filialleiter auf das betrügerische Verhalten des Kontoinhabers aufmerksam zu machen (aber natürlich erst dann, wenn man alles versucht hat, auch den Weg ohne elektronische Medien, sonst wäre es üble Nachrede wenn wirklich sein PC kaputt ist o.ä.). Der hat nämlich kein Interesse daran, dass die Staatsanwaltschaft nach den Personalien eines seiner Kunden fragt und wird daher evtl. den Kunden selbst einmal ins Gebet nehmen. Und falls wirklich ein Brief von der Bank mit "Hochachtungsvoll" an ihn rausgeht wird er sich vielleicht zweimal überlegen, ob er Dir nicht das Geld zurücküberweist und in Zukunft so was bleiben lässt (oder geschickter anstellt) bevor er sein Konto mit evtl. in Anspruch genommenen Dispo gekündigt bekommt...

    Re: Wie lange Garantiedauer von Media Markt im September 2000?



    Von welcher Firma ist der CD-Player denn? Vielleicht ist ja noch Hersteller-Garantie drauf.