Bei Opel würde ich immer die drohende Insolvenz berücksichtigen (im Hinblick auf einen evtl. Verlust von Restgarantie und im Hinblick auf die Ersatzteilversorgung).
Beiträge von Nebelfelsen
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populäre Modelle gehen bei eBay zu guten Preisen weg (im Ggs. zu leeren Toner-Kartuschen; für HP No. 56 Patronen habe ich bei Verkauf eines Dutzend teilweise 2 bis 3 EUR pro Stück bekommen (Neupreis gefüllt original: 15 EUR); für leeren Epson-Toner (Neupreis 120 EUR) gibts es nur einen Bruchteil davon...)
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Zitat
Original geschrieben von nehvada
ich vermute mal stark dass sowas nur von offizieller seite, beispielsweise straßenverkehrsamt, aufgestellt werden darf/durfte. evtl gilt das ja sogar als verkehrsschild.dann wirst du sowas nicht auf dem offiziellen wege bekommen können. da musst wohl los und auf der strasse einen suchen....

Naja, irgendwo kaufen die Straßenverkehrsämter ja auch ein. Und vielleicht findet man ja so was dann auch gebraucht...
Aber wie nennt man so einen Polizisten. Vielleicht sollte ich mal beim Amt anrufen...
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Es sollte schon der originale deutsche Polizist sein, dennoch danke für den eBay-Link.
Es kann gerne auch ein Modell mit Beschädigungen, da er sowieso neu lackiert wird und insofern auch gespachtelt werden könnte, falls es nicht allzu große Beschädigungen (fehlender Arm o.ä.) sind...
Irgenwie müssen die Teile in Deutschland doch heißen :confused:
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Hallo,
kennt jemand die früher sehr häufig im Straßenverkehr zu findenden lebensgroßen Aufsteller von Verkehrspolizisten, die mit dem Finger in den Himmel zeigen?
Hier mal ein Beispiel: http://www.ottstock.de/details…80ec85ae0477a8c9dc28bc410
Ich bin auf der Suche nach so etwsa (möglichst günstig, gerne auch gebraucht), weiß aber noch nicht einmal, wie so ein Aufsteller offiziel heißt.
Vielleicht kann mir jemand hier einen Tip geben, wonach man am besten bei eBay, Google etc. suchen kann oder weiß sogar Bezugsquellen?
Vielen Dank schonmal vorab.
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Ich verwende den Wisolution Buchführungshelfer, da mir andere Programme bei einer Einnahmeüberschußrechnung viel zu kompliziert waren.
Das Programm ist günstig und sehr einfach zu bedienen.
Etwas ungünstig ist, dass der Mehrwertsteuerbetrag bei Buchungen automatisch aus dem Netto- oder Bruttobetrag errechnet wird, so dass es dann, wenn der Rechnungsersteller falsch gerechnet hat, etwas schwierig wird (3 Buchungen), bis man den korrekten Netto-Betrag und den korrekten MwSt-Betrag eingebucht hat. I.d.R. geht es dabei aber um 0,01 EUR in seltenen Fällen (vermutlich Nachkommastellenrundung in der gedruckten Rechnung).
Was ich dabei auch weiterhin mit der Hand (bzw. mit Excel mache) ist die Mehrwertsteuerabrechnung inkl. der im jeweiligen Jahr abgeführten bzw. vom FA erstatteten Beträge, da mir das einfacher erscheint, zumal hier ja bei einer EÜR Mehrwertsteuerzahlungen auch als Ausgaben gebucht werdne müssen und bei Nachzahlungen am Ende des vierten Quartals ins neue Jahr fallen usw. Das ist seitens des Herstellers noch nicht so komfortabel gelöst, als das ich hier eine Zeitersparnis sehen würde, wenn ich es mit dem Programm ausrechnen würde. Gleiches gilt für Abschreibungen über mehrere Jahre und KfZ - da sind zar jeweils Module für vorhanden, die einen aber in recht Enge Grenzen zwängen, da ist mir eine Excel-Tabelle am Ende doch flexibler.
Ich muss aber auch dazu sagen, dass ich schon eine etwas ältere Version (Ende 2006) verwende, da ich mit der Bearbeitung der o.a. Daten per Hand gut zu Recht komme. Evtl. können neuere Versionen da mehr.
So oder so hat mich das Programm im Hinblick auf eine schnelle Datenerfassung und einfache Handhabung aber von Anfang an begeistert - kein Vergleich zu den Lösungen bekanterer Anbieter, die für die normale EÜR meiner Meinung nach einfach viel zu umfangreich und damit oft auch unübersichtlich sind.
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Dann ist es keine TAE-Dose sondern der Hausanschluss. In diesem Fall würde ich Dir dann doch zu einer Kombidose raten und dort an den TAE-Anschluss die 2-Drähte vom Hausanschluss kommend anhängen und an den RJ45-Anschluss die beiden Drähte, die zur TAE-Dose in der Küche führen.
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Die Kombidose würde gleichzeitig Deine AMT-TAE-Dose und Deine andere TAE-Dose, an der das Kabel hängt, das zur Küche führt ersetzen.
Alternativ kannst Du auch die AMT-TAE-Dose lassen wie sie ist und nur die TAE-Dose, an der das Kabel hängt, das zur Küche führt, durch eine RJ-11-Dose ersetzen.
Ansonsten scheint alles so wie von Dir zusammengefasst richtig zu sein.
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Mal angenommen, ein Anbieter könnte einen Vertrag nachweisen, egal ob Telefonanbieter, Fitness-Studio o.ä.:
- Ich schließe z.B. in 2009 einen Vertrag ab und zahle monatlich xx EUR.
- In 2011 kündige ich dann fristgerecht. Man bestätigt mir die Kündigung und es kommen auch keine Rechnungen und keine Mahnungen mehr.
- In 2016 entsorge ich dann Altunterlagen inkl. Vertragskopie und Kündigungsbestätigung.
- in 2018 werde ich gemahnt für alle Beiträge, die noch nicht verjährt sind.Der Anbieter kann anhand der Unterlagen den Vertragsabschluss in 2009 nachweisen. Zählt dann gar nicht entlastend, dass er ab 2011 die inzwischen verjährten Beiträge gar nicht geltend gemacht hat. Reicht es für den Anbieter in so einem Fall wirklich aus, Kopien angeblicher verschickter Rechungen beizufügen?
Oder gibt es vielleicht Urteile, wo in ähnlichen Fällen zu Gunsten des ehemaligen Kunden entschieden wurde?
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Cloudy Bay Sauvignon z.B. kaufe ich lieber beim Discounter für 23 Euro die Flasche (Real,-) als für 29 Euro beim Weinhändler. Aber man braucht sich sicher nicht darüber zu streiten, dass es auch bessere Weine beim Fachhändler für deutlich weniger Geld gibt....