Beiträge von Nebelfelsen

    Re: mannomann...



    Für mich ist die Beibehaltung der Rufnummer eigentlich der wichtigste Grund, derzeit nicht den Anbieter zu wechseln.


    Wie schon geschrieben, ist es besonders bei Geschäftsleuten wichtig, dass sich die Rufnummer nicht allzu oft ändert.


    Aber auch im privaten Bereich macht es keinen guten Eindruck, wenn man ständig eine andere Handy-Nummer hat. Außerdem haben viele Leute ja auch private Visitenkarten.


    Ich ziehe öfters um und wenn ich schon nicht meine Festnetznummer in einen anderen Ort mitnehmen kann, dann jedenfalls die Mobilfunknummer. Die sollte sich nicht ändern.


    Klar kann mein eine Rufnummernänderung aufsprechen, aber wenn der Vertrag abgeschaltet wird, nützt das auch nichts mehr, dann ärgert sich der Anrufer, wenn er jemand anderen in der Leitung hat, der die Nummer jetzt hat, außerdem ärgert sich natürlich der fälschlicherweise Angerufene, besonders nachts um 1 oder 2...


    Nicht alle Leute, die ich kenne, haben ein Handy, es gibt auch notorische Handy-Verweigerer in meinem Bekanntenkreis. Und Firmen, bei denen ich Kunde bin, haben auch meine Handy-Nummer, da sich die andere Nummer öfters ändert. SMS an alle schicken geht daher nur bedingt.


    Klar könnte ich jetzt eine kostenpflichtige Ansage für 3 Monate buchen "Die Rufnummer hat sich geändert". Aber da ist mir die Mitnahme meiner angestammten Rufnummer schon lieber.


    Und wo die Vorteile bei spezifischen Netzvorteilen derzeit liegen, kann ich nicht erkennen, wenn man von der Möglichkeit absieht, die entstehenden Kosten besser ermitteln zu können. Mit der Mitnahmemöglichkeit der Rufnummer wird sich aber auch hier was ändern. Entweder, die Anbieter richten ein System ein, bei dem man anrufen kann, die Nummer eintippen kann und angesagt bekommt, in welchen Netz die Nummer unter Vertrag steht (die Frage ist nur, ob das datenschutzrechtlich OK ist) oder aber man bekommt die Ansage bei jedem Anruf während des Rufzeichens (oder optisch), das wäre aber eher lästig, oder aber die Anbieter einigen sich auf eine einheitliche Tarifstruktur, d.h. sobal der Anruf aus dem Netz herausgeht in ein anderes kommt ein kleiner Signalton während des Rufzeichesn und dann kostet den D1-Kunden halt der Anruf zu D2, E-Plus oder O2 das gleiche.

    Und falls es nicht schon in dem Dokument von blue-marco steht: Die meisten Barcodes kann man sich als TrueType-Schriftarten kaufen (und sicher auch irgendwo organisieren ;) ) und dann ganz einfach in Word verwenden.

    Der Chef erstattet im Regelfall nach festgesetzen Sätzen die Kosten für Reisetätigkeiten, es sei denn, es ist im Arbeitsvertrag anders geregelt.
    U.U. kann sogar eine Pauschale für Verpflegung o.ä. angerechnet werden.


    Beim Finanzamt kann man dann obwohl der Chef die Fahrtkosten zum anderen Einsatzort erstattet hat, auch noch mal diese "Einsatzwechseltätigkeit" (sofern bestimmte Bedingungen eingehalten werden, sonst fällt diese Besonderheit weg und man könnte die normale Fahrtkostenpauschale wie auch zum Arbeitsplatz angeben) angeben. Dabei muss, genau wie auch bei den normalen Fahrtkosten, angegeben werden, ob der Chef die Fahrtkosten bezuschusst hat, dazu gibt es auf der Steuererklärung ein exta Feld.

    Generell finde ich es sehr praktisch und unheimlich stressbefreiend, alles kurzfristig klären zu können (dass man später kommt, ob man sich vom Bahnhof abholen lassen kann, wenn man sich beim Einkaufsbummel verloren hat, um kurzfristig Termine zu verändern, weil etwas anders länger dauert oder wegfällt). Früher ist man da entweder an der Ermangelung einer Telefoniermöglichkeit oder an der schlechten Erreichbarkeit des Gesprächspartners gescheitert. Heute kann man in Sekunden eine Planung abändern ohne lästige Rückrufnummern zu hinterlassen und ständig von einer Telefonzelle aus durch die Gegen zu telefonieren. In alten Krimis sieht man das ja häufig. Da ruft dann die Polizei bei der Zeugin oder Verdächtigen an, weil sie den Kommissar sprechen wollen. Fragt sich, wie oft die Polizei da wohl schon bei Leuten angerufen hat, bei denen der Kommisar schon wieder weg oder noch gar nicht eingetroffen war...


    Andereseits ist es ein zusätzlicher Stressfaktor, besonders dann, wenn Mitmenschen belanglose Gespräche nicht auf einen vernünftigen Zeitpunkt festlegen können. Ich hasse es auf der Arbeit von einem Freund ohne Rufnummernanzeige angerufen zu werden um mich dann darüber zu unterhalten wie es geht und was ich so gemacht habe. Gleiches gilt für die U-Bahn, das Restaurant oder den Anruf um 0 Uhr nachts, wenn bei meinem Festnetzanschluß nur noch der AB rangeht. Dann klingelt man den Mann halt übers Handy aus dem Bett (vielleicht sollte ich mir mal wieder angewöhnen es abzuschalten). Und ganz besonders schlimm finde ich, dass alle Leute, egal wie belanglos der Anruf ist, sofort an meinem Handy anrufen, wenn zu Hause nur der AB rangeht (und dann die blöde Frage: bist Du nicht zu Hause. (Antwort: Nein. Hier ist Dein Schild)). Früher hat man da drauf gesprochen und gut wars. Warum geht das heute nicht, wenn es nichts wichtiges ist sondern man nur ein bißchen labern will???

    Jetzt kommt zu dem Arbeitszeugnis-Thread noch ein weiterer Thread hinzu.


    Und zwar geht es um in Quartal III und IV 2000 aufgebaute Überstunden in Höhe von rund 150.


    Ich habe damals die Überstunden durch die Anschaffung eines Notebooks vergütet bekommen. Die Muttergesellschaft will jetzt aber die gesamte Hardware (darunter auch mein Notebook) bei der Abwicklung und Schließung unsers Ladens zurückhaben.


    Mein (ehemaliger, da er nichts auf dem Kasten hatte) Anwalt meinte, Überstunden müssen dann auf jeden Fall vergütet werden. Entweder, indem der Naturalausgleich in mein Eigentum übergeht oder durch Geldzahlung. Dabei habe ich aber das Problem, dass ein Nachweis, der vor Gericht Gültigkeit hätte (dazu wäre eine Aufstellung nötig, aus der die detaillierte Tätigkeit und die vom Vorgesetzten bestätigte Notwendigkeit hervorgeht, sowas wurde bei uns aber nie so bürokratisch gemacht) fehlt.
    Aber das ist eine andere Geschichte. Mir geht es jetzt vielmehr um folgendes Problem:


    Eventuell werden meine Kollegen und ich freigestellt. Die übliche Formulierung meines Arbeitgebers heißt da "in Anrechnung auf Überstunden und Urlaubstage wird Herr xx freigestellt".


    Dabei würden dann aber, da ich noch bis 30.9. zu arbeiten hätte, alle Überstunden flöten gehen. Für mich ein enormer finanzieller Verlust, da ich das Notebook in jedem Fall abgeben müsste, die Miete für die bereits gekündigte Zweitwohnung, die ich nur wegen des Jobs angemietet habe, aber noch bis 30.9. gezahlt werden muss und ich ohne erhebliche Verluste an Steuern auch parallel keine andere Arbeit aufnehmen kann.


    Außerdem finde ich es ziemlich ungerecht, dass alle Kollegen gleich behandelt werden. Der eine Kollege z.B. hat keinen Resturlaub mehr und keine Überstunden und würde daher 38 bezahlte Freistellungstage geschenkt bekommen. Ein anderer Kollege hat noch 6 Urlaubstage und keine Überstunden, würde also 32 Tage geschenkt bekommen, usw.
    Und ich stehe dabei am schlechtesten dar, da ich mit insgesamt 25 Tagen aus Urlaub und Überstunden nur noch 13 Tage hätte, die mir der Arbeitgeber durch die Freistellung "schenken" würde. Ist das rechtlich eigentlich in Ordnung, dass da alle über einen Kamm geschoren werden oder muss man erst alles durch Ausgleichszahlungen auf einen Nenner bringen?


    Außerdem wäre es sehr wichtig für mich, zu wissen, ob ich dieser Freistellung auch irgendwie widersprechen kann.


    Eure Hilfe ist ziemlich wichtig für mich, da der Anwalt, den ich mir jetzt gesucht habe, erst am Dienstag Zeit für mich hat und das Gespräch mit dem Chefs schon am Montag stattfindet (kurzfristig angesetzt). Danke schonmal.

    Re: Re: Re: Re: Sorry, aber das ist alles Blödsinn!



    Da haben wir uns wohl mißverstanden. Ich bezog mich nicht auf mögliche Forderungen eines Gläubigers aus dem Kreditrahmen des Dispos sondern auf Luposens Aussage, dass das Geld im "Dispoloch" verschwunden ist, also zum Ausgleich einer Überziehung über den Dipso-Rahmen hinaus, wenn ich das richtig verstanden habe.


    Wenn also der Dispo 5000 € betrug, der Saldo aber 7000 € im Minus lag, dann hätte die Bank die ersten eingehenden 2000 € zur Deckung dieser Überziehung verwendet. Es wäre dann doch völlig egal gewesen, ob diese durch eine vorzeitige versehehntliche Doppelüberweisung der Arbeitgebers auf dem Konto eintrafen oder ob der Arbeitgeber das Geld einen Monat später überwiesen hätte und die Bank es zum Ausgleich der Überziehung einbehalten hätte. Oder gibt es da rechtliche Unterschiede (vgl. meine Frage bzgl. der Nicht-Pfändbarkeit von Arbeitslosengeld in den ersten x Tagen ab Überweisung)?
    Denn in allen anderen Fällen hätte die Bank den Dispo ja aufkündigen oder reduzieren müssen um eine solche Situation hervorzurufen (also in dem Fall in dem das Konto nicht über den Dispo-Rahmen hinaus überzogen wurde) und die Banken verpflichten sich ja zumeist in den AGB zum Dispo dazu, hierbei, wenn kein wichtiger Grund vorliegt, auf die Sozialverträglichkeit Rücksicht zu nehmen.

    Zitat

    Original geschrieben von T39
    Herr/Frau xxx hat auf unseren Wunsch wegen außergewöhnlicher Leistungen die Firma verlassen.
    Ok, schlechter Scherz. Nein, das Wort "Einvernehmlich" muß auftauchen. Zum Beispiel: Haben uns im gegenseitigen Einvernehmen getrennt.


    Ich fürchte bei mir wird das nichts mit dem "Einvernehmlich". Mein Arbeitgeber hatte nämlich angeboten, zur Vermeidung einer betriebsbedingten Kündigung das Arbeitsverhältnis einvernehmlich aufzulösen. Das Arbeitsamt hier hat sich aber, obwohl das gängige Praxis ist, furchtbar angestellt, als ich da nachgefragt hab und ich hätte dann meine Arbeitslosenunterstützung einklagen müssen, da die mich sperren wollten.
    Und da wir uns aus diesem Grund nicht einvernehmlich getrennt haben, kann das ja auch nicht im Zeugnis drinnstehen, denn es liegt ja schriftlich vor, dass diese Aussage nicht 100-prozentig der Wahrheit entspricht.


    Stimmt, den Abschlußwunsch "Alles Gute" sollte man schon drinn haben.
    Aber "auf eigenen Wunsch" kann ich doch nicht schreiben, oder? Schließlich macht die Firma ja zu und hat mich daher betriebsbedingt gekündigt. Womit wir bei Carstens Frage (s.o.) wären.