Nochmals offtopic zum Theme Gewerbeaufsicht.
Beim Ordnungsamt wird lediglich das Gewerbe auf ein Tätigkeitsfeld angemeldet, z.B. "Handel mit Computern/Telefonen sowie Dienstleistungen". Wie schon richtig gesagt, gibt es nur dann Unterschiede, wenn man ein Reisegewerbe betreiben möchte. Es kann auch sein, dass es für Automatenaufsteller andere Richtlinien gibt, das weiß ich aber nicht sicher.
Lediglich dann, wenn für den Betrieb bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein müssen, wie z.B. bestimmte Prüfungen zur Ausführung der Tätigkeit oder aber eine Arbeitserlaubnis bei Ausländern, ist der Vorgang etwas komplizierter.
Ob man aber ein Ladenlokal betreiben möchte oder einen Versandhandel, danach fragt keiner.
Ich habe bereits einmal ein Gewerbe in einem reinen Wohngebiet gehabt und einmal mit einem Kollegen zusammen in einem gemischten Gebiet.
Das Gewerbeamt kam nur in dem gemischten Gebiet vorbei um sich die Räumlichkeitne einmal anzusehen. Mangel: Es hing von außen sichtbar kein Schild, auf dem der Inhaber erkennbar war. Das war aber auch nur deshalb ein Problem, weil unter dem gleichen Namen meines Kollegen auch die Eltern im Gebäude firmierten.
Wenn wirklich so ein Verbot von Publikumsverkehr auferlegt wird, dann höchstens, wenn sich die Anwohner beschweren, wenn der Bürgermeister im selben Wohngebiet wohnt oder wenn wirklich Querulanten, die sonst nichts zu tun haben im GAA sitzen.