Meiner Meinung nach geht es dem TE vielmehr darum, ob er als z.B. Händler oder Firmenkunde die Geräte, die noch unter Garantie stehen, beim Hersteller reparieren lassen kann oder ob das wg. a) gewerblicher Nutzung oder b) Abwicklung für Dritte nicht geht.
Evtl. postet der TE ja noch ergänzende Informationen zu seinem Geschäftsmodell, um das im Detail beantworten zu können.
Wenn es darum geht, als Händler die Geräte von Kunden, die noch Garantie haben, reparieren zu lassen, so wäre das z.B. bei W-Support kein Problem, wenn man die Geräte als Händler dahin einschickt. Die erledigen dann die Garantiereparatur (für viele Hersteller). Lediglich einen Garantienachweis (Rechnung des Kunden über den Kauf) sollte man schon beifügen können. Auch wenn das Handy nicht vom einsendenden Händler an den Kunden verfkauft wurde sondern von einem anderen Händler sollte das bei der Garantieabwicklung unproblematisch sein...