Beiträge von Nebelfelsen

    Auch so ein tolles Erlebnis:


    Nach der Beantragung eines ISDN XXL Anschlusses mit DSL (als Umwandlung eines analogen Anschlusses ohne DSL) kam die Auftragsbestätigung. Der Wunschtermin (19.7.) ist wohl zu kurzfristig, daher wird ISDN am 2.8. geschaltet. DSL aber nicht. Denn aus bürokratisch-verwaltungstechnischen Gründen muss erst der ISDN-Anschluß geschaltet sein, ca. 10 Tage danach soll dann DSL zur Verfügung stehen. Besonders toll, dass zwar subventioniertes DSL-Modem und NTBA bereits geliefert wurden, der Splitter aber erst rausgeschickt wird nachdem der ISDN-Anschluß am 2.8. geschaltet wurde. Dann geht auch erst die Auftragsbestätigung für DSL raus. Bin mal gespannt, ob nicht doch die DSL-Einrichtungsgebühren von 75€ auf die Rechnung gesetzt werden, wenn ja wird sicher mal wieder ewig dauern, bis das Problem geklärt ist.

    Zitat

    Original geschrieben von dr-snuggles

    Afaik hat Poljot mal einen Chrono aufgelegt, der fast genauso wie die Omega Dynamic-Serie ausschaut. ;)


    Ich dachte eher an etwas in dieser Richtung:




    Der Name des bietenden Mitglieds "this_is_a_thief " macht ja schon die Intention des Bieters deutlich, er vermutet wohl (vielleicht aufgrund bestimmter Merkmale des Gebotes in seiner Aufbereitungsform o.a.) hinter dem Mitgliedsnamen "danielbragg" jemanden, mit dem er schlechte Erfahrungen gemacht hat. Er wird daher auch sicher dafür gesorgt haben, dass man ihn nicht allzu leicht identifizieren kann.


    Zitat

    Original geschrieben von Realnokia

    Viele scheinen vergessen zu haben, daß dadurch ein rechtskräftiger Kaufvertrag zu stande gekommen ist.


    Dem ist zwar so. Aufgrund der Bestätigungsmail, die eBay dem erfolgreichen Bieter zusendet, könnte man dem aber auch widersprechen:


    Zitat

    Käufer und Verkäufer sollten innerhalb von drei Geschäftstagen miteinander Kontakt aufnehmen, um den Verkauf abzuschließen. Wenn Sie sich nicht um eine Kontaktaufnahme bemühen, kommt der Vertrag nicht zustande und Sie erhalten unter Umständen eine negative Bewertung.


    Wie soll es sich um einen bindenden Kaufvertrag handeln wenn dieser u.U. gar nicht zu Stande kommt :confused: :confused:

    Zitat

    Original geschrieben von Thorsten
    P.S. das Bild hat normal eine sehr gute Qualität auf meiner Festplatte, ist 100% scharf - aber wieso nicht auf dem Server von AOL?!


    Das liegt an AOL, da hier ein Proxy die Bilder im Cache speichert und in einer schlechteren Qualität wiedergibt. Leider hab ich auf die Schnell nichts über google hierzu gefunden...

    So, hier die Infos zu dem Chinesisch-Buch:


    Praktisches Chinesisch I
    Verlag: "Kommerzieller Verlag, Wangfujing-Str. 36, Beijing"
    Vertrieb: Chinesische Internationale Buchhandelsgesellschaft, Chegongzhuang Xilu 35, 100044 Beijing


    Sollte aber auch in jedem Buchhandel beschaffbar sein unter de ISBN 7-100-01675-4


    Das Buch ist auf deutsch geschrieben und beinhalter auch viele erklärende Texte zur richtigen Aussprache.
    Außerdem wird bei den Schriftzeichen erklärt, in welcher Reihenfolge die einzelnen Striche gezeichnet werden. Dabei werden primär die vereinfachten chinesischen Schriftzeichen genutzt, zu jedem vereinfachten Schriftzeichen ist aber auch das traditionelle Zeichen abgedruckt, welches (zumindest noch zu Zeiten des Commonwealth) in HongKong Verwendung findet/fand (?).
    Anfangs werden die Zeichen auch noch in Umschrift untertitel, später muss man dann aber die Zeichen lesen können, um im Buch weiterzukommen, da die Untertitelung dann wegfällt.


    Es gibt zudem (zumindest für die englische Buchversion, aber die Inhalte sind identisch) zwei Audiokasetten mit Sprachübungen zu kaufen, die Bestellnummer habe ich im Moment allerdings nicht zur Hand.


    Schau ruhig mal in das Buch rein. Es kostet nicht viel Geld und vermittelt einen guten Eindruck von der chinesischen Sprache. Zumindest die ersten paar Kapitel kann eingentlich jeder ohne Mühe verstehen und einige Grundkenntnisse können eigentlich nie schaden...