Beiträge von Nebelfelsen

    Tha Masta: Danke, ich werds mal auf diese Weise versuchen. Hoffe mal, dass der Vermieter mit sich reden lässt, zumal die Wohnung vorher komplett renoviert und nur mit Rigips ausgebaut war, ich aber die komplette Wohnung mit Laminat und Raufaser ausgestattet habe, und das erst vor 7 Monaten. Vorausgesetzt, der Vermieter ist damit einverstanden, dass Laminat und Tapete in der Wohnung verbleiben ist hoffentlich bald ein neuer Mieter gefunden.


    Andere Frage: Darf der Vermieter eine wesentlich höhere Miete vom nächsten Mieter verlangen wegen Laminat/Tapete, obwohl ich keine Ausgleichszahlung bekommen? Denn das würde ja die Chance, schnell einen neuen Mieter zu bekommen, verringern.


    nutellatoast: Dass ich darum gebeten habe, gekündigt zu werden statt selbst die Kündigung einzureichen, ist glaube ich durchaus nachvollziehbar.
    Das heißt natürlich nicht, dass ich mich nicht nach einem neuen Job umsehen werde, aber für den (leider sehr wahrscheinlichen Fall), dass ich ohne abgeschlossene Ausbildung bei der derzeitigen Situation keinen Job bekomme, bei dem ich genug verdiene, um mich über Wasser zu halten, möchte ich nicht eine 3-monatige Sperre auf mich nehmen. Und Gewissheit, dass ich zu einem bestimmten Termin die Firma verlassen muss, möchte ich schon haben, denn keiner weiß, ob wir noch 1 Woche oder 4 Monate weitermachen. Wenn ich aber im September einen Studienplatz zugeteilt bekomme, dann möchte ich bereits gekündigt sein, damit ich ab Oktober nicht noch angestellt bin und nicht mehr hingehen kann. Denn das würde mit einer fristlosen Kündigung enden, und die macht sich im Arbeitszeugnis und Lebenslauf nicht so besonders.
    Ich habe mich bereits jetzt bei Zeitarbeitsfirmen informiert und einen Bewerberbogen ausgefüllt. Eine andere Bewerbung kann ich aber erst dann machen, wenn ich wirklich weiß, wann wir zu machen. Stell Dir vor, ich suche mir einen neuen Job für Anfang September, unsere Firma macht dann aber schon vorab dicht und ich bekomme Arbeitslosengeld. Da bleibt dann aufgrund meiner derzeitigen Lage (wir haben schon vor 9 Monaten einen Lohnverzicht vereinbart und das führt dann zwangsläufig auch zu weniger Arbeitslosenhilfe) nur sehr wenig über, ca. 90 € werde ich im Monat zum Leben (inkl. Lebensmittel, Fahrkosten, etc.) haben. Wenn ich also z.B. im Juli und August nur Arbeitslosenhilfe bekommen, werde ich Anfang September noch nicht einmal das Geld haben, um die Fahrkosten bis zur ersten Gehaltszahlung vorzufinanzieren. Der Restbetrag aus der Arbeitslosenhilfe zeigt auch, dass die Annahme einer Anstellung zu weniger Geld ohne Ausgleich durch das Arbeitsamt undenkbar ist.Daher: Zeitarbeitsbewerbung ja, verbindliche Festanstellung erst dann, wenn klar ist, wann wir zumachen.
    Aber diese Diskussion sollte auch weniger darum gehen, warum und ob man Arbeitslosenhilfe bezieht. Ich habe bislang noch nie auf Staatskosten gelebt und habe auch nicht vor, das länger als nötig zu tun. Allerdings muss ich auch schauen, dass ich mich nicht in eine schlimmere finanzielle Situation bringen indem ich sofort anfange zu arbeiten. Das geht nämlich nur, wenn die Voraussetzungen stimmen und nicht um jeden Preis. Ich habe aber keinesfalls vor, dem Staat sinnlos auf der Tasche zu liegen. Andererseits habe ich schon einige tausend Euro an Beiträgen zur Arbeitslosenversicherung geleistet und brauche sicherlich kein schlechtes Gewissen haben, wenn ich eine Notsituation von ein bis zwei Monaten überbrücke statt einen unnötig hohen Schuldenberg aufzutürmen. Aber das ist ein anders Thema und würde sicherlich den Rahmen dieser Diskussion hier sprengen.


    Big-S: Insolvenzgeld gibt es nur für den Zeitraum vor bekanntwerden des Beginns des Insolvenzverfahrens wenn man gearbeitet hat. Angenommen, die Firma beantragt heute Insolvenz und das Insolvenzverfahren würde zum 1. Juli eröffnet. Dann würde ich nur für die Zeit bis das Insolvenzverfahren eröffnet wurde, Insolvenzgeld bekommen können und auch nur dann, wenn ich aufgrund der Zahlungsunfähigkeit der Firma noch kein Gehalt bekommen hätte.
    Mir geht es vielmehr um die Rahmenbedingungen bei einer Geschäftsauflösung. Ich weiß nämlich gar nicht, ob das irgendwelche gesetzliche Bestimmen bzgl. der Arbeitsverhältnisse eingehalten werden müssen oder ob man einfach sagen kann: So wir machen übermorgen zu, geht mal nach Hause.

    Zitat

    Original geschrieben von alpha

    Hab mir gerade mal vitos Link angesehen... :top:
    Einmal im Jahr kopier ich meine Papiere inkl. Kreditkarte auf eine Seite DIN A 4 (natürlich beidseitig :D ) und gleich mehrmals, ein Blatt kommt immer in den Koffer:


    Das ist aber ziemlich riskant, denn wird der Zettel geklaut, hat der Dieb gleich alle Daten, die er braucht: Name, Anschrift, Geburtsdatum, Kreditkartennummer. Je nachdem wer der Herausgeber der Kredikarte ist, reichen diese Daten schon als Legitimation aus, um sich Ersatz schicken zu lassen und eine Online-Bestellung ist mit diesen Daten auch kein Problem. Auch wenn Du u.U. (ist aber nicht sicher, da Du fahrlässig gehandelt hast) ohne Unterschrift diese Zahlungen durch das Kreditkartenunternehmen zurückgeben lassen kannst wird erst mal Dein Kreditrahmen belastet und vielleicht sogar überschritten und wenn Du dann ohne Koffer im Urlaub stehst und Deine Kreditkarte nicht funktioniert....


    Ich schreibe mir immer nur die Sperrtelefonnummern sowie alle Kartennummern für ec und Kreditkarte ohne Namen oder sonstige Daten in eine Excel-Tabelle. Diese wird dann vor dem Urlaub ausgedruckt und mitgenommen.


    Ausweiskopie und Excel-Tabelle hinterlege ich zudem auch immer bei meinem Eltern um sie im Notfall gefaxt bekommen zu können.


    Außerdem bieten mitlerweile immer mehr Firmen, die Kundenkarten, Kreditkarten oder Versicherungen anbieten eine Art Dokumentendepot an. Dort kann man Kopien von allen Unterlagen aufbewahren lassen und auf Abruf zugeschickt bekommen. Einige Anbieter bieten so eine Lösung auch als alleinige Dienstleistung gg. Jahresgebühr an.

    >Das kommt, wie meistens, drauf an. Insolvenz, Auflösung des Unternehmens, etc. .
    >Normalerweise können Kündigungsfristen aber nicht so einfach umgangen werden.


    Eine Insolvenz kommt vermutlich nicht in Frage, da die Muttergesellschaft mit ähnlicher Namensgebung das nicht wünscht, aus Imagegründen. Daher wird vermutlich das Unternehmen auf anderem Wege abgewickelt, liquidiert oder wie immer man das auch nennt. Ich frage mich nur, ob man so einfach ohne Frist rausgeschmissen werden kann, wenn keine Insolvenz erfolgt, weil ja in diesem Fall gar keien Transparenz da ist, ob das Unternehmen nicht hätte doch weitermachen können bis zum Ablauf der Kündigungsfrist.



    >Wenn Du arbeitslos bist, hast Du möglicherweise Anspruch auf Wohngeld.
    >Frag' mal beim Sozialamt nach, wo da die Grenzen liegen. Oder meld' Dich nochmal, ich kenne da jemanden.


    Wohngeld etc. fällt flach, da die Arbeitslosenhilfe zu hoch ist. Dennoch reicht sie nicht, da ich im Falle der Arbeitslosigkeit schauen muss, dass ich endlich meinen Dispo ausgleiche. Und dann sind ja auch noch jede Menge andere Verbindlichkeiten (Abo-Verträge, Finanzierung, Krankenversicherung, Lebensversicherung, ...). Und das wird ja bei der Berechnunsgrundlage für Wohngeld nicht anerkannt.
    Daher suche ich nach einer anderen Möglichkeit, vor Fristende aus dem Vertrag herauszukommen, falls eine Einigung mit dem Vermieter (die ich natürlich versuche) fehlschlagen sollte.

    Hallo,


    ich habe ein kleines Problem. Ganz kurz: Meinem Arbeitgeber geht es im Moment nicht allzu gut, und die Zukunft ist ungewiss.


    Ich habe darum gebeten, die Kündigung ausgesprochen zu bekommen (wg. Arbeitslosengeld) und wollte zum nächstmöglichen Termin zurück zu meinen Eltern ziehen und nochmal anfangen zu studieren (bin dann zwar bestimmt 30 bis ich fertig bin, aber jetzt oder nie...).


    Wenn ich in der Firma arbeiten kann, bis die Kündigungsfrist vorbei ist, ist es Ende August. In diesem Fall habe ich kein Problem, fristgerecht aus der Wohnung zu kommen, da ich diese dann Ende September verlassen würde.


    Sollte die Firma aber eher zu machen, wg. Geschäftsaufgabe, ist es ziemlich viel Geld, dass ich noch unnötigerweise in die Miete stecken muss.
    Eine Kündigungsfrist gibt es ja meiner Meinung nach bei Geschäftsaufgabe nicht, oder?


    Gibt es eine Möglichkeit, das Mietverhältnis für meine Wohnung aus wichtigen Gründen vor Fristablauf aufzulösen, etwa, weil ich nicht in der Lage bin, die Miete zu bezahlen, oder werden dann Nachforschungen auf jeden Fall angestellt, die zeigen würden, dass mein Arbeitslosengeld höher als die Sozialhilfe ist und ich daher verplfichtet wäre, die Wohnung noch länger zu behalten?
    Problem ist nur, dass ich im Fall einer Geschäftsaufgabe sicher erst recht kurzfristig davon erfahren werden, zu diesem Zeitpunkt werde ich aber schon meine Wohnung fristgerecht gekündigt haben. Spielt das evtl. auch eine Rolle.


    Bin dankbar für jede Hilfe.

    Die Funkschau 11/2002 (31.05.2002) hat einen sehr interessanten Artikel zur "lebenslangen Rufnummer" veröffenltlicht. Hier einmal die wichtigsten Auszüge.


    Lt. § 43, Abs. 5 des TKG vom 25.07.1996 haben die Betreiber von Telekommunikationsnetzen in ihren Netzen sicherzustellen, dass Nutzer bei einem Wechsel des Betreibers und Verbleiben am selben Standort die ihnen zugeteilte Nummer beibehalten können (Frage: Was ist, wenn bei einem Mobilfunktvertrag Umzug (Standortwechsel) und Anbieterwechsel auf ein Datum fallen, ist der Anbieter dann dennoch verpflichtet, die Nummer beizubehalten, da Mobilfunkvertrag, oder nicht?). Die RegTP setzte diese Verpflichtung zunächst bis zum 31.01.2002 aus und verlängerte die Frist bis zum 31.10.2002


    Von den Netzbetreibern ist geplant, in Deutschland eine zentrale Master-Routing-Datenbank (MRDB) aufzubauen, mit deren Betrieb T-Systems als Generalunternehmer von den Netzbetreibern beauftragt wurde.


    Um eine problemlose Portierung der Rufnummern zu gewährleisten, muss ein Datenfluss gewährleistes sein zwischen Kunde, Händler, aufnehmendem und abgegebendem Netzbetreiber und ggf. aufnehmendem und abgebendem Provider. Der alter Provider/Netzbetreiber löscht den Kunden und hinterlegt einen Hinweis auf den neuen Anbieter im System. Neben der zentralen Datenbank kommen dabei noch diverse Kommunikations- und Inventarserver zum Einsatz (was auch immer diese Server im Detail für Aufgaben erfüllen werden).


    Insbesondere bei den Service-Providern setzt die neue Verfahrensweise neue Arbeitsprozesse voraus. Dabei kommt allerdings zu Hilfe, dass das Verfahren von den Netzbetreibern vorgegeben wird.


    Vermutlich wird aber aufgrund der hohen Kosten für die Umstellung der kompletten technischen Infrastruktur und der Vorteile für den Kunden, eine Gebühr von den Endkunden verlangt werden. Zumindest Dr. Kuntze von O2 geht von einer, lt. funschkau "moderaten" Gebühr aus. Seine Meinung: "Wie intensiv die Kunden die Rufnummern-Portabilität nachfragen hängt wesentlich von den Gebühren für die Portierung ab", was natürlich auch umgekehrt genutzt werden kann: Stellt sich heraus, dass das Interesse an einer Portierung zu gering ist um größere Neukundenzahlen zu erreichen, so ist von höheren Gebühren auszugehen, damit der zusätzlich erforderliche Aufwand auf ein Minium beschränkt wird und nur die Kunden den Service buchen, die ihn wirklich brauchen und bereits sind dafür zu bezahlen.


    Ein Vergleich zeigt, dass die Zahlen der Kunden, die den Anbieter wechseln und ihre Rufnummer beibehalten starkt schwankt. So trifft das in Hongkong für 60% der wechselnden Kunden zu, in Großbritannien nur für 5 bis 10 %, wobei allerdings der Wechsel dort nicht wie in Hongkong zwei Tage sondern 15 bis 25 Tage dauern kann. Ähnlich gering wird in Deutschland wohl auch bei kurzen Fristen das Interesse an der Portabilität dann sein, wenn hohe Gebühren eingeführt werden sollten. Wie die einzelnen Netzbetreiber verfahren bleibt aber hier abzuwarten. Vermutlich ist aber auch von Werbeaktionen auszugehen, die wechselwillige, unzufriedene Kunden anlocken sollen. Besonders Quam setzt hier auf unzufriedene Kunden und hat es sicher nötig, auch mit besonders günstigen Angeboten, die Kundenzahlen zu erhöhen.