Tha Masta: Danke, ich werds mal auf diese Weise versuchen. Hoffe mal, dass der Vermieter mit sich reden lässt, zumal die Wohnung vorher komplett renoviert und nur mit Rigips ausgebaut war, ich aber die komplette Wohnung mit Laminat und Raufaser ausgestattet habe, und das erst vor 7 Monaten. Vorausgesetzt, der Vermieter ist damit einverstanden, dass Laminat und Tapete in der Wohnung verbleiben ist hoffentlich bald ein neuer Mieter gefunden.
Andere Frage: Darf der Vermieter eine wesentlich höhere Miete vom nächsten Mieter verlangen wegen Laminat/Tapete, obwohl ich keine Ausgleichszahlung bekommen? Denn das würde ja die Chance, schnell einen neuen Mieter zu bekommen, verringern.
nutellatoast: Dass ich darum gebeten habe, gekündigt zu werden statt selbst die Kündigung einzureichen, ist glaube ich durchaus nachvollziehbar.
Das heißt natürlich nicht, dass ich mich nicht nach einem neuen Job umsehen werde, aber für den (leider sehr wahrscheinlichen Fall), dass ich ohne abgeschlossene Ausbildung bei der derzeitigen Situation keinen Job bekomme, bei dem ich genug verdiene, um mich über Wasser zu halten, möchte ich nicht eine 3-monatige Sperre auf mich nehmen. Und Gewissheit, dass ich zu einem bestimmten Termin die Firma verlassen muss, möchte ich schon haben, denn keiner weiß, ob wir noch 1 Woche oder 4 Monate weitermachen. Wenn ich aber im September einen Studienplatz zugeteilt bekomme, dann möchte ich bereits gekündigt sein, damit ich ab Oktober nicht noch angestellt bin und nicht mehr hingehen kann. Denn das würde mit einer fristlosen Kündigung enden, und die macht sich im Arbeitszeugnis und Lebenslauf nicht so besonders.
Ich habe mich bereits jetzt bei Zeitarbeitsfirmen informiert und einen Bewerberbogen ausgefüllt. Eine andere Bewerbung kann ich aber erst dann machen, wenn ich wirklich weiß, wann wir zu machen. Stell Dir vor, ich suche mir einen neuen Job für Anfang September, unsere Firma macht dann aber schon vorab dicht und ich bekomme Arbeitslosengeld. Da bleibt dann aufgrund meiner derzeitigen Lage (wir haben schon vor 9 Monaten einen Lohnverzicht vereinbart und das führt dann zwangsläufig auch zu weniger Arbeitslosenhilfe) nur sehr wenig über, ca. 90 € werde ich im Monat zum Leben (inkl. Lebensmittel, Fahrkosten, etc.) haben. Wenn ich also z.B. im Juli und August nur Arbeitslosenhilfe bekommen, werde ich Anfang September noch nicht einmal das Geld haben, um die Fahrkosten bis zur ersten Gehaltszahlung vorzufinanzieren. Der Restbetrag aus der Arbeitslosenhilfe zeigt auch, dass die Annahme einer Anstellung zu weniger Geld ohne Ausgleich durch das Arbeitsamt undenkbar ist.Daher: Zeitarbeitsbewerbung ja, verbindliche Festanstellung erst dann, wenn klar ist, wann wir zumachen.
Aber diese Diskussion sollte auch weniger darum gehen, warum und ob man Arbeitslosenhilfe bezieht. Ich habe bislang noch nie auf Staatskosten gelebt und habe auch nicht vor, das länger als nötig zu tun. Allerdings muss ich auch schauen, dass ich mich nicht in eine schlimmere finanzielle Situation bringen indem ich sofort anfange zu arbeiten. Das geht nämlich nur, wenn die Voraussetzungen stimmen und nicht um jeden Preis. Ich habe aber keinesfalls vor, dem Staat sinnlos auf der Tasche zu liegen. Andererseits habe ich schon einige tausend Euro an Beiträgen zur Arbeitslosenversicherung geleistet und brauche sicherlich kein schlechtes Gewissen haben, wenn ich eine Notsituation von ein bis zwei Monaten überbrücke statt einen unnötig hohen Schuldenberg aufzutürmen. Aber das ist ein anders Thema und würde sicherlich den Rahmen dieser Diskussion hier sprengen.
Big-S: Insolvenzgeld gibt es nur für den Zeitraum vor bekanntwerden des Beginns des Insolvenzverfahrens wenn man gearbeitet hat. Angenommen, die Firma beantragt heute Insolvenz und das Insolvenzverfahren würde zum 1. Juli eröffnet. Dann würde ich nur für die Zeit bis das Insolvenzverfahren eröffnet wurde, Insolvenzgeld bekommen können und auch nur dann, wenn ich aufgrund der Zahlungsunfähigkeit der Firma noch kein Gehalt bekommen hätte.
Mir geht es vielmehr um die Rahmenbedingungen bei einer Geschäftsauflösung. Ich weiß nämlich gar nicht, ob das irgendwelche gesetzliche Bestimmen bzgl. der Arbeitsverhältnisse eingehalten werden müssen oder ob man einfach sagen kann: So wir machen übermorgen zu, geht mal nach Hause.