Beiträge von Nebelfelsen

    handymaniac: so schlimm fande ich den Ton gar nicht, oder habe ich da was überlesen?


    Zitat

    mal bitte als PM schicken


    fände ich nett


    Falls schon jemand geschickt hat, Danke!



    Gut, das Topic und das erste Posting sind etwas weniger nett geschrieben, aber mattzer hat das ja um sein zweites Posting ergänzt, somit wäre doch das erste Posting aufgrund des Stresses entschuldbar, denke ich, oder?

    Ich weiß zwar nicht, was genau vorgefallen ist, aber mir wäre es als Geschädigter relativ egal, wie hoch die zu bezahlende Geldstrafe ist, ich würde nur versuchen, mir selbst auf zivilrechtlichem Wege eine möglichst hohe Entschädigung zu holen.

    Ich habe das einmal auf der Arbeit machen müssen. Die besten Ergebnisse habe ich erzielt, als ich das Handy mit einer hellen, einfarbigen Leinentasche abgedeckt habe und darüber noch ein dunkles Handtuch gelegt habe, damit kein Licht durchscheint. Es war alles recht gut zu erkennen obwohl die Handyvorderseite leicht gebogen war und daher nicht an allen Stellen die Scannerglasplatte berührte. Allerdings war es auch ein recht guter Scanner (Epson P 1200 S).

    Danke schonmal für die Infos. Falls noch jemandem etwas einfällt: bitte posten, ist wirklich wichtig.


    nobbi: Bzgl. des Verkaufs der Aktien an den neuen Interessenten. Es sind explizit Aktien ohne Stimmrecht diese Mitarbeiteraktien. Muss man da überhaupt gefragt werden oder kann der Käufer einfach einen beliebigen Betrag an die Mitarbeiter auszahlen? Der Ausgabepreis war 1 €. Wenn das Unternehmen übernommen wird, wonach richtet sich dann der Kurs der Aktie. Und wenn ein Mitarbeiter das Unternehmen verlässt, muss er dann zum 1€-Kurs ausgezahlt werden?
    Soweit ich weiß, gibt es für Mitarbeiteraktien auch gewisse gesetzliche Richtlinien, an denen sich die Vertragsbedingungen des jeweiligen Unternehmens für Mitarbeiteraktien orientieren.
    Vielleicht kennt sich jemand explizit damit aus?? Oder weiß, in welchem Gesetzestext/Kommentar ich im Netz Infos dazu finden kann??

    Aber auf meiner Steuererklärung muss ich, wenn ich Verdienste von mehreren Beschäftigenverhältnissen eintrage, immer addieren, was ich in der Steuererklasse a (z.B. I) und in der Steuerklasse b (z.B. VI) verdient habe. Kann es sein, dass Einkünfte auf Steuerklasse IV daher anders auf den Steuerfreibetrag angerechnet werden und dennoch auch bei Unterschreitung des Betrages Steuern anfallen?
    Schließlich möchte der Staat doch auch erreichen, dass möglichst viele Vollzeitarbeitsplätze geschaffen werden und wird doch daher versuchen, Leute, die parallel mehrere BEschäftigungsverhältnisse a ein paar Stunden haben steuerlich etwas schlechter zu stellen, oder?

    Hallo,


    mal eine grundsätzliche Frage.


    Vorab: mich interessiert es nicht, wie man im beschriebenen Fall möglichst viel Geld wiederbekommen kann sondern die grundsätzliche Vorgehensweise.



    Eine nicht an der Börse notierte Aktiengesellschaft, die zu einem gewissen Teil Mitarbeiteraktien herausgegeben hat, beantragt Insolvenz.


    Was passiert nun mit dem Geld, das die Mitarbeiter investiert haben in folgenden Fällen:


    a) Der Konkurs wird mangels Masse eingestellt.


    b) Der Insolvenzverwalter ist in der Lage, einen neuen Investor zu finden, der den Betrieb saniert.


    c) Das Unternehmen wird als Ganzes versteigert/verkauft und in einen anderen Konzern integriert. Muss der Investor hier mindestens das gesamte Kapital der AG als Kaufpreis aufbringen oder ist auch weniger möglich.


    d) Das Unternehmen wird geschlossen und die Insolvenzmasse (Hardware, Möbel, Kundenstamm) wird versteigert. Die Summe liegt 50% unter dem Kapital aus den Aktien.



    Es wäre wirklich wichtig für mich, eine Antwort auf diese Fragen zu erhalten. Eventuell habt ihr auch einen Link, der das Ganze für einen relativen Laien erklärt.
    Für weitere Szenarien, was nach einer Insolvenz passiert wäre ich ebenfalls dankbar.


    Es gibt doch sicher ein paar Wirtschaftsstudenten hier, die mir weiterhelfen können, oder?


    Vielen Dank schon einmal.

    Sobald man einen zweiten Job anfängt wird nach Lohnsteuer-Klasse 6 abgerechnet. Die Abzüge hierfür liegen bei fast 50 Prozent.
    Dabei ist es egal, wie viel man insgesamt verdient. Auch wenn der Gesamtverdienst unter 325 € liegen würde, würden für den Anteil des Gesamtverdienstes der über das Anstellungsverhältnis das über die Steuerkarte mit Klasse 6 abgerechnet wird, die hohen Abgaben erfolgen.

    Es gibt zwei Möglichkeiten:


    a) Mit JavaScript, wie in dem Beispiel beschrieben oder indem Du entweder auf die erste verlinkte HTML-Seite ein Script setzt, das die zweite Seite im nächsten Frame öffnet (parent.frames[2].location.href='http://usw'; wobei die 2 für den dritten Frame innerhalb der Frameset-Hierachie steht. Begonnen zu zählen wird immer mit dem nullten Frame. Statt frames[Framenummer] kann man auch den Namen verwenden, z.B. parent.Contentframe.location.href...) Alternativ kannst Du auch dieses Script zweimal in den Link packen mit

    PHP
    <a href="javascript: parent.frames[1].location.href='url1';parent.frames[1].location.href='url2'


    b) Du erstellst ein zweites Frameset und gibt bei den Framedefinitionen einfach andere SRC-Dateien an. Beispiel: Du hast ein Frameset mit zwei Frames. Im ersten Frame (Menü) steht standardmäßig die Datei menu.html. Im zweiten Frame (Content) steht standardmäßig die Datei anfang.html. Die Framesetdatei heißt index.html.
    Wenn Du nun erreichen möchtest, dass bei Mausklick auf einen Link im Menü-Frame (Datei menu.html) beide Frames geändert werden sollen, dann kannst Du auch eine zweite, fast identische Frameset-Datei, z.B. mit Namen Frameset_Link1.html anlegen. Den Hyperlink müsstest Du dann auf diese Datei mit Target="_parent" verweisen lassen.
    Die Datei Frameset_Link1.html würdest Du so modifizieren, dass standardmäßig im ersten Frame nicht die Datei menu.html, sondern die Datei submenu.html angezeigt werden würde und im zweiten Frame nicht die Datei anfang.html sondern produkte.html.