Beiträge von Nebelfelsen

    Der Sinn von Elster ist ein ganz einfacher: die relevanten Daten stehen beim FA schon im Computer und können nach Eingang Deines unterschriebenen Zettels gleich für die ESt-Erklärung verwendet werden. Eine Digitalisierung der eingeschickten Formulare entfällt.


    Derzeit hat das auch oft den Vorteil, dass bei scheinbarer Plausibilität die eingereichten Belege nur sehr grob geprüft werden sollen, so hört man zumindest....

    Zitat

    Ein eigener Hausstand liegt nicht vor bei Arbeitnehmern, die in den Haushalt der Eltern eingegliedert sind oder in der Wohnung der Eltern lediglich ein Zimmer bewohnen.


    Wobei u. U. beim Finanzamt beantragt werden kann, dass dennoch anzuerkennen, zumindest für 3 Monate statt für 2 Jahre müsste das gehen, vielleicht auch während der Probezeit. Begründung über soziale Bindungen am bisherigen Wohnort, Vereins-/Parteimitgliedschaften, längerfristiger Wunsch, am Wohnort zu bleiben, Job nur übergangsweise, ...


    Oder aber im elterlichen Haus besteht ein eigener, getrennter Haushalt. Sonst wäre es u. U. auch denkbar, am Erstwohnsitz ein günstiges Zimmer zu mieten, wobei dann das FA vermutlich vom Lebensmittelpunkt am Ort der Arbeitsstelle ausgeht, wenn auch noch die Wohnung dort größer und besser ausgestattet ist.


    Ich denke aber, dass bei guter Begründung, warum Du Deinen Lebensmittelpunkt nach wie vor am Wohnort der Eltern siehst, 3 Monate anerkannt werden müssten. Am besten fragst Du mal den Steuerberater Deines Vertrauens, zumal es von Ort zu Ort unterschiedlich ist, wie streng die Regeln ausgelegt und gehandhabt werden.

    Ich denke auch, dass ein Termin in der Woche und Abholung des Geldes bei der Bank am besten wäre. Ggf. kann man das ja auch von einer Bank zur anderen überweisen (gg. Gebühr), wenn vorher mit den beteiligten Banken geklärt oder aber vor Ort bei einer Sparkasse auf ein Sparbuch einzahlen o. ä.


    Bahnhofsschließfach wäre sonst auch noch eine absolute (!!) Notlösung. Das Geld ist hier nicht versichert.


    Vielleicht hat Deine Hausbank ja noch eine Idee, wie man so eine Transaktion für beide Seiten sicher gestalten könnte (Treuhandverfahren o. ä.). Wobei mir da im Moment nichts einfällt, was für beide Seiten ohne Nachteile/Risiken wäre.

    Wenn Du eine Rechtsschutzversicherung hast, würde ich spätestens jetzt einen Anwalt einschalten.


    Ein Mahnbescheid kann etwas bringen, wenn das Unternehmen zu klein / zu unorganisiert ist, um rechtzeitig zu widersprechen. Dann kannst Du den Betrag ggf. vollstrecken lassen (sofern nicht evtl. schon eine eidestattliche Versicherung abgegeben wurde).


    Ansonsten besteht das Risiko, dass das Unternehmen widerspricht und Du sowieso klagen müsstest.


    Bevor das Kind endgültig in den Brunnen gefallen ist, wäre es nicht schlecht, einen Anwalt zu fragen, zumal die Beweisführung schwierig sein dürfte und Du vermutlich nicht die Zustimmung zur Reparatur eingeholt und auch keine Vergleichsangebote, ... eingeholt hast. Es sind meiner Meinung nach einfach zu viele unklare Faktoren.


    Bevor Du jetzt noch mehr Geld für die Gebühren des Mahnbescheids usw. ausgibts würde ich Dir ohne existierende Rechtsschutzversicherung zumindest raten, einmal den Sachverhalt ganz detailliert zu formulieren (was war wann, schriftliche Protokolle, Zeugen, quasi der genaue zeitliche Ablauf inkl. aller Nachweise und Zeugenaussagen in Kurzform protokolliert) und das ganze dann in ein "Rechtsberatungsforum" zu stellen, entweder anonymisiert als allgemeine Fragestellung unter http://www.recht.de oder gegen Gebühr unter http://www.frag-einen-anwalt.de

    Hängt sicher auch vom Vertrag ab, ob das Schloss egal ist. Ich weiß aber nicht, ob einem die Versicherung einfach noch so viele Fallstricke hinsichtlich der Schloss-Auswahl in den Vertrag schreiben darf wie sie möchte.


    Bei mir muss es glaube ich einfach abgeschlossen sein, das reicht. Ich glaube sogar, man darf es auch abends draußen stehen haben, das müsste ich aber nochmal nachschauen, da ich kürzlich den Anbieter der Hausrat gewechselt hab.


    Beim bisherigen Anbieter (Provinzial) gab es auf jeden Fall noch nie Probleme. Weder Polizei noch Versicherung haben nach dem genauen Schloss gefragt. Selbst ohne Beleg für das Fahrrad habe ich nach genauer Angabe der Teile und Hersteller den Neuwert erhalten, obwohl das Fahrrad schon recht alt war...



    Die Frage nach einem Beleg für das Schloss bringt auch nur bedingt was, denn Du kannst ja auch theoretisch Schloss A für 50 EUR gekauft und Schloss B für 2,50 EUR verwendet haben. Wäre dann halt Versicherungsbetrug, wenn Du dennoch sagst, Du hättest Schloss B verwendet. Die Versicherung hätte aber erst etwas davon, wenn das im Nachhinein herauskäme. Und da ein geknacktes Schloss ja wohl vom Dieb nicht zusammen mit dem Fahrrad aufgehoben wird, müsste sich dazu wohl erst ein Zeuge finden...

    Zitat

    Original geschrieben von Kim_444
    Muß das Sonntagsrad doch mal mit zur Uni, wird es mit einem Bügelschloß und einem Spiralkabelschloß gesichert.


    Es gab auch mal einen Fall, da hat eine Versicherung nicht gezahlt, weil das Fahrrad zu auffällig mit so vielen Maßnahmen gesichert war, dass der hohe Wert allein schon durch die Sicherungsmaßnahmen deutlich wurde. ;) Keine Ahnung, ob das vor Gericht Bestand hatte.


    Wenn ausreichend versichert, halte ich ein stabiles Bügelschloss für ausreichend. Wer Vorder- und Hinterrad sichern will, kann ja stattdessen ein Spiralschloss nehmen, zumal die Versicherungen keinen Unterschied machen. Es gibt aber von Abus auch ein zusammenklappbares Schloss, dass aus einzelnen Stahlstreben mit Scharnieren besteht und einem Bügelschloss der nahe kommt. Hab jetzt für unsere beiden Fahrräder hier pro Schloss noch nie mehr als 30 EUR ausgegeben (Wert der Räder: 900 EUR und 600 EUR) und mehr hielte ich da für unangemessen. Laut Abus ist die Sicherheitsstufe der Schlösser gut, auch wenn es Spiralschlösser sind, sie sind einfach handhabar und das übrige Geld investier ich lieber in eine gute Versicherung. Das hat dann auch den Vorteil, dass ein schon etwas älteres Rad im Falle eines Diebstahls gegen eine neues Rad ersetzt wird - das kann ein gutes Schloss nicht...

    Zitat

    Original geschrieben von real_proximus
    Bei der dritten Grafik steht bei der Unterschrift "Bitte prüfen Sie, [...] ob sie [die Unterschrift] mit der Unterschrift auf dem Beleg übereinstimmt"
    Da ist der Name auf der Vorderseite nicht erwähnt.
    Die Grafiken haben also keinen Schritt nach vorne gebracht...


    Gruß,
    Alexander


    Im Vertrag des Händlers steht aber sicher nicht "bitte befolgen Sie nur die Überprüfungshinweise, die die Kartenrückseite betreffen". Er prüft also, ob der Name auf der Karte mit der Unterschrift auf der Karte übereinstimmt UND ob die Unterschrift auf der Karte mit der Unterschrift auf dem Beleg übereinstimmt. Zumindest sollte er das tun.


    Ich hätte ja nie gedacht, dass aufgrund so einer kleinen Frage wie hier am Anfang des Threads eine solche Diskussion aufflammen kann...


    Mitlerweile interessiert es mich ja auch brennend, welche Freiheiten ich bei der Namenswahl für die Kreditkarte hätte. Bei Amex z. B. gibt es im Antrag ein extra Feld, in das man den Namen eintragen soll, den man auf der Karte wünscht. Ich hab mir die AGB noch nicht so detailliert durchgelesen, als dass ich sagen könne, ob die Namenswahl dort irgendwie eingeschränkt wird. Ich glaube aber kaum, dass die ohne weiteres jeden beliebigen Wunschnamen akzeptieren. Künstlername mag vielleicht noch gehen oder evtl. sogar Abkürzung des Vornamen; Name mit Titel oder ohne; ...
    Ist mir aber zu blöd, bei Amex anzurufen und zu fragen, wie da die Richtlinien sind. Ich denke aber nicht, dass man z. B. der apokalyptische Reiter oder Max Mustermann nehmen kann, ist ja auch immer eine Entscheidung von Amex, ob sie Dir die Karte ausstellen wollen oder nicht...


    Wenn ich dann hier im Thread lese, dass manche Leute ihre Karte nicht unterschreiben, weil die Unterschrift beim nächsten Mal vielleicht etwas anders aussieht (vielleicht mangels 3,50m Chef-Schreibtisch an der Tankstellentheke ??), dann sträuben sich mir die Nackenhaare. Ich denke einmal, dass die Anzahl der Diskussionen an der Kasse sinkt, wenn eine Unterschrift drauf ist, auch wenn nicht ganz ähnlich. Auch diejenigen, die dann den Ausweis sehen wollen, dürften in ihrer Anzahl weniger sein. Wird die Kreditkarte geklaut oder geraubt und anschließend unterschrieben, so ist die Beweisführung schlecht bis unmöglich, wenn zufällig die Originalkarte wieder auftaucht, z. B. durch Einzug beim Vertragspartner (der hierfür ja oft eine Prämie kassieren kann), die Polizei o. a. Auch nach der Sperrung können noch Beträge belastet werden, wenn z. B. manuell bis zur genehmigungsfreien Höchstgrenze gebucht wird und es ist ja nicht gesagt, dass du sofort den Verlust bemerkst (Beispiel: Einbruch zu Hause während Du für 2 Tage unterwegs bist und eine der Kreditkarten liegt in der Wohnung und wird entwendet).


    Ebenfalls im Thread zu finden war die Angabe, dass es keine wirklich kostenlose Kreditkarte gäbe. Dem muss ich widersprechen. Zahlt man pünktlich (ca. 4 Wochen nach Rechnungseingang) per Überweisung, dann ist die Gebührenfrei-Mastercard unter http://www.gebuhrenfrei.com komplett kostenlos. Auch Ersatzkarten gibt es umsonst usw.
    Der Trick sind halt die hohen Zinsen, wenn man den Saldo nicht komplett ausgleichen möchte und das Fehlen einer Lastschrifteinzugsmöglichkeit vom Girokonto. Man spekuliert dort also auf das Versäumen einer Überweisung um dann Zinsen und/oder Mahngebührne zu kassieren. Mit der Frist nimmt man es dort aber auch nicht so genau. Hab z. B. schonmal erst am 23. eines Monats überwiesen, obwohl in der Rechnung stand, dass der Betrag am 21. bereits eingegangen (!) sein muss, sonst würde das Mahngebühren kosten. Berechnet wurde aber nichts, so dass die selbst gesetzten Regeln wohl auch etwas gedehnt werden. Insofern würde ich schon sagen, dass die Karte komplett kostenfrei ist, wenn man pünktlich überweist (und dazu hat man ja ein paar Woche nach Rechnungseingang Zeit).


    Warum aber z. B. nicht einfach nach dem o. a. Unterschriftsfehler eine neue Amex bestellt wird, ist mir schleierhaft. Diese ist in ein paar Tagen da und die Hotline nimmt es einem bestimmt nicht übel. Wenn man nett fragt, geht der Versand auch schneller, so dass die Karte im Idealfall schon Donnerstag oder Freitag da sein könnte, wenn Du gleich noch dort anrufst. Gebühren für Ersatzkarte oder Versand fallen ja keine an. Und dass die Karten gerne brechen ist bei Amex sicher bekannt, insofern sind die auch hohe Austauschzahlen bestimmt gewohnt. Die grüne Amex-Karte hab ich im Schnitt alle 3 Monate nachbestellt, da die in meinem Portemonnaie bevorzugt unterhalb des Magnetstreifens eingerissen sind. Blöd nur, dass mit jeder Ersatzkarte eine neue Kartennummer vergeben wurde, gerade wenn ich mir die alte merken konnte...

    Zitat

    Original geschrieben von tie-fighter
    2. Wenn Du die LED nicht ablesen willst, hast Du doch Deine perfekte Tasche, oder? Da die LED nicht am oberen Gehäuserand zu finden ist, gibt es keine ideale Lösung.


    => Beim guten Schuster ein kleines Loch in die Tasche machen lassen (ggf. auch ein kleines Stück transparenter Folie zwischen Leder und Innenfilz einkleben lassen. Dürfte aber eine verhältnismäßig teure Lösung sein... :D