Beiträge von Nebelfelsen

    Du bekommst ja nicht die Werbungskosten zurück, sondern Dein versteuerbares Einkommen reduziert sich um die anerkannten Werbungskosten (abzgl. des Pauschalbetrages?).


    Es bleibt also nach Angabe der Dir zusätzlich enstandenen und absetzbaren Ausgaben ein rechnerisch geringeres Bruttoeinkommen zurück und auf dessen Basis wird die Steuer berechnet. Ein Überschuss aus den bereits gezahlten höheren Steuern wird Dir also dann ausbezahlt.


    Da der Steuersatz progressiv zum Einkommen festgelegt wird, muss man also den Betrag erst einmal ausrechnen.

    Zitat

    Original geschrieben von polli
    wenn ich die Schufa wäre würde ich übrigens auch als Negativkriterium festhalten wenn sich jemand den Onlinezugriff auf die Daten hat freischalten lassen - derjenige wird das ja nicht ohne Grund gemacht haben ;)


    In den USA ist Monitoring von Kreditkartentransaktionen u. ä. schon seit langem Gang und Gäbe um von einer mißbräuchlichen Verwendung der eigenen Daten schnell etwas mitbekommen zu können. Wenn mal wieder bei einer Bank ein Datenträger mit persönlichen Daten verloren geht, wird so ein Monitoring auch oft kostenlos für einen gewissen Zeitraum angeboten (von der Bank gesponsort).


    Insofern gibt es schon Gründe, warum man den Überblick über Schufa-Anfragen und -Eintragungen haben sollte. Stichwort: Portemonnaie verloeren und jemand meldet mit Personalausweis und ec-Karte einen Handyvertrag an ...


    Nicht umsonst bietet die Schufa seit kurzer Zeit auch ein Monitoring an und nicht nur den reinen Online-Zugang.


    In wie weit aber das Scoring durch die Anmeldung beeinflusst wird? Die Schufa sagt soweit ich weiß ja, es hätte keinen Einfluss...


    BTW: Es gibt doch hier einen ganz langen Thread zur Schufa; vielleicht sollte man diesen Thread mal mit dem anderen zusammenführen?

    Zitat

    Original geschrieben von altaso
    Eine Frage: Wie siehts mit der Deutschen Bank aus? EInzahlungen am automat und Überweisungen. Wer kann mir da was zu sagen?


    Automateneinzahlungen stehen meist schon binnen 15 bis 30 Minuten als Vormerkung in Deinem Online-Kontoauszug. Man kann über die vorgemerkt gekennzeichneten Beträge aber wohl schon per Überweisung und Automatenabhebung verfügen...


    Überweisungen online innerhalb einer Filiale: meist zwischen 30 Minuten und 4 Stunden (werktags vor dem späten Nachmittag) in den Vormerkungen, sonst am frühen Morgen des folgenden Werktags. Filialübergreifend nur unwesentlich langsamer, also spätestens auch am Folgetag vorgemerkt, oft aber schon komplett gebucht (je nach Überweisungszeitpunkt).


    Überweisungen, die von anderen Banken eingehen dauern zwischen 1 (selten ) und 3 Tagen (meist 2). Postbank leider oft länger...

    Muss man denn auch zur MPU, wenn man mit Medikamenten erwischt wird, die die Fahrtüchtigkeit beeinflussen? Oder ist es einfach fahrlässig, wenn man vom Arzt nicht informiert wurde und die Packungsbeilage nicht gelesen hat... (jetzt mal vorausgesetzt, dass man am Steuer erwischt wurde; den anderen Fall kann ich mir schon denken...)


    BTW: Die Steuerprüfung muss man aber nicht bezahlen im Gegensatz zum Gutachten (mal abgesehen davon, dass natürlich die Bereitstellung der (bereits vorhandenen) Daten evtl. Aufwand verursacht).

    Re: Re: Re: Re: Führerscheinentzug - immer häufiger Zusatz-"Zuchtmittel"?


    Zitat

    Original geschrieben von TM1
    Der Vergleich passt nicht.
    Da musst Du schon von einem Alkoholiker ausgehen - und da ist es tatsächlich genauso wie bei Drogen: Man kann wg. der Sucht davon ausgehen, dass es mit einer höheren Wahrscheinlichkeit zu Trunkenheitsfahrten kommt.


    Man kann auch davon ausgehen, dass mit steigendem Einkommen eher Steuern hinterzogen werden (Wahrscheinlichkeit ist höher), dennoch werden ohne Anhaltspunkt keine Durchsuchungen durchgeführt.


    Wie gesagt, wenn zumindest die Abhängigkeit erstmal belegt wäre, mindestens aber ein Drogentest durchgeführt worden wäre. Aber aufgrund der Besitzes von Drogen, die noch nicht genommen wurden (auch vorher kein Drogenkonsum) finde ich MPU oder ein (sofern ich mich nicht irre) selbst zu zahlendes Gutachen unangebracht. Dann sollte vielmehr der Besitz als solches strikt geahndet werden und nicht etwa mit einer Einstellung des Verfahrens.

    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Führerscheinentzug - immer häufiger Zusatz-"Zuchtmittel"?



    Für das Erwischen mit Kokain gibt es entsprechende Strafen. Wenn diese nicht hoch genug sind, muss man daran etwas ändern. Solange kein Anhaltspunkt besteht, dass er Kokain genommen hat (lässt sich ja einfach testen) und fahren wollte ist in Bezug auf den Führerschein doch alles OK. Das Gutachten ist dann vollkommen legitim, aber die Kosten muss doch der Beschuldigte zahlen, oder? Sonst habe ich das falsch verstanden.

    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Führerscheinentzug - immer häufiger Zusatz-"Zuchtmittel"?


    Zitat

    Original geschrieben von Lobo
    Das ist so pauschal nicht korrekt. Auch der volltrunkene Fussgänger kann sich eine MPU einfangen.


    Sobald bedenken hinsichtlich der Eignung zum Führen von KFZ bestehen kann und wird eine MPU angeordnet. Dazu muss man nicht unbedingt im Strassenverkehr aufgefallen sein.


    Gruss, Jörg


    Dir ist aber schon klar, dass das eher selten vorkommt, wenn man einmalig volltrunken aufgegriffen wird und keine Anzeichen zur Abhängigkeit erkennbar sind...


    Insofern stimmt meiner Ansicht nach der Begriff "Zuchtmittel" teilweise schon...

    Re: Re: Führerscheinentzug - immer häufiger Zusatz-"Zuchtmittel"?


    Zitat

    Original geschrieben von TM1
    Das kann doch wohl keine ernsthafte Frage sein.
    Wer Drogen nimmt, der könnte sie auch am Steuer nehmen, bzw. unter deren Einfluss fahren.
    Allein die Möglichkeit reicht aus um die Allgemeinheit vor ihnen zu schützen - was i.Ü. schon der Anwalt ausgeführt hat.


    Und wer Alkohol trinkt, der könnte ihn auch trinken, wenn er anschließend fährt...


    Wer ein Messer besitzt könnte damit Leute überfallen oder bedrohen...


    usw.

    Wenn Du Dich arbeitslos meldest, wirst Du ja über die Arbeitsagentur versichert. Wäre zu prüfen, ob das auch gilt, wenn das Arbeitslosengeld an sich für xx Wochen gesperrt wird, z. B. wegen eigener Kündigung.


    Ansonsten kannst Du ja mal bei Deiner Krankenversicherung nachfragen. Wenn es überhaupt geht, dann wirst Du wohl mindestens den doppelten Betrag bezahlen müssen, der bisher auf Deiner Lohnabrechnung aufgetaucht ist (da der Arbeitgeber ja die Hälfte übernommen hat), vermutlich aber sogar den Höchstbetrag für freiwillig Versicherte....