Beiträge von Nebelfelsen

    Du musst hier zwischen Branding und Simlock unterscheiden.


    Beim Branding werden Logos aufgedruckt oder aufgeklebt und ggf. wird die Software entsprechend angepasst, insbesondere im Hinblick auf Icons im Menüsystem, z.B. für mobile Internetanwendungen sowie auch die Startanimation, das Design-Theme, ...


    Beim Simlock wird das Handy auf eine bestimmte SIM-Karte programmiert und lässt sich nur mit dieser Karte betreiben (oft bei Prepaid-Angeboten). Beim Netlock können in der Regel nur Karten des selben Netzbetreibers (z. B. T-Mobile Deutschland GmbH) verwendet werden.


    Simlock und Netlock lassen sich bei einem Handy, das ansonsten nicht gebrandet ist, genauso einrichten wie bei einem nicht-gebrandeten. Nicht jedes subventionierte Vertragshandy wird/wurde aber vom Hersteller mit Netlock ausgeliefert.


    Zudem kann ein Netlock in der Regel 2 Jahre nach Kauf kostenfrei und vorher gegen Zahlung einer Gebühr entfernt werden. Hierzu meldet man sich beim Netzbetreiber, der den Netlock gesetzt hat und erhält einen Freischaltcode. Ggf. ist der Nachweis des verstrichenen Zeitraums von 2 Jahren durch Übermittlung einer Rechnungskopie nachzuweisen, wenn das Kaufdatum des Geräts über die IMEI nicht ermittelt werden kann oder falsch im System hinterlegt ist.


    Der Vodafone-Karton und die Vodafone-Anleitung deuten nicht zwangsläufig auf das Vorhandensein eines Brandings hin. Sofern auf dem Gerät keine Vodafone-Logos zu sehen sind und in der Software des Gerätes keine Vodafone-spezifischen Anpassungen zu finden sind, wird es wohl ungebrandet sein, wobei dieser Zustand auch nachträglich erreicht worden sein kann, z. B. durch Abkratzen der Logos und Aufspielen einer neuen Softwareversion.


    Sowohl ein vorhandener Netlock als auch ein vorhandenes Branding (nicht aber vermutlich ein nachträglich entferntes Branding) wären aber Gründe für eine Rückgabe der Ware. Auch wenn der Verkäufer eine Gewährleistung explizit ausgeschlossen hätte (hat er aber noch nicht einmal), wäre er dazu verpflichtet, da dann die Angaben im Beschreibungstext nicht mit dem Artikelzustand übereinstimmen würden.



    P.S.: Die Vodafone-Verpackung und -Anleitung sind bereits auf der Abbildung erkennbar, dies stellt also direkt noch keinen Mangel dar; ob eine reibungslose Reklamation beim Verkäufer gewährleistet ist, falls das Gerät doch gebrandet oder gelockt ist, sei mal dahin gestellt; es ist aber vermutlich der erste Artikel, den der Verkäufer bei eBay verkauft hat, denn seiner 3 Bewertungen sind nur aufgrund von Käufe zu Stande gekommen; im Zweifelsfall besser mit der mangelhaften Ware leben oder diese weiterverkaufen, als die Ware zurückzuschicken und evtl. dann lange oder sogar vergeblich auf das Geld zu warten (wobei: so viel ist es ja nicht)

    So langsam nervt die ständige Kritik am TE. Er hat doch nur nach möglichen Ursachen gefragt und wollte die Ferndiagnose ja nicht als Ersatz für einen Arztbesuche, sondenrn um sich nicht zu viele Gedanken zu machen und um sich vorab zu informieren. Der Termin war ja gemacht und er ist ja auch hingegenen.


    Erfahrungen anderer Benutzer mit ähnlichen medizinischen Problemen lassen zwar keinen Rückschluss auf die tatsächliche Diagnose zu, erlauben jedoch evtl. ein gezielteres Vorgehen. Wenn HNO-Arzt und Radiologe nichts finden und evtl. ein User schreibt: "Ahh, ich hatte mal was ähnliches und war bei einem Chiropraktiker, der sich auf Mund und Kiefer spezialisiert hat. Dieser sitzt in ... und heißt ...", so könnte das schon wieder helfen.


    Und themenfremde Fragen werden hier ja nun wirklich zu hauf diskutiert. Überraschenderweise kommen oft brauchbare Antworten, erfahrungsgemäßg auch deutlich schneller als in bestimmten, deutlich schlechter frequentierten Fachforen (oder die User sind dort nicht motiviert und haben keine Lust zurückzuschreiben).

    Ich hab auch niemals geschrieben, dass ich aufgrund dieser Aktion kündigen möchte, sondern dass ich den Mangel gerügt habe! Das berechtigt ggf. bei nicht erfolgter Korrektur in angemessenem Zeitrahmen zur fristlosen Kündigung.


    Du solltest nicht Sachen in Texte hineininterpretieren, die dort nicht stehen!


    Offenbar bin ich ja nicht der Einzige, der Deine Vorstellung hier als dürftig erachtet. Auch wenn man Deine Kommentare in anderen Threads ließt, bestätigt sich dieser Eindruck.


    Zur Planung/Nicht-Planung und Organisations-/QM-Mängeln bei Congster sag ich jetzt nicht mehr. Deine Ansicht über eine nicht vorhandene Planung der Umstellungsmaßnahmen bestätigt hier lediglich Deine Unkenntnis über Projektmanagement im IT-Bereich. ;)


    Ich schalte Dich jetzt auf "ignorieren" und gut ist. Solltest Du vielleicht auch tun, dann brauchst Du nicht so viele Sachen albern zu finden und kannst Dich zu anderen Threads kritisch äußern. ;)

    Ich erwarte von Congster keinen Service.


    Ich möchte meine Rechnungen einsehen könne, eine Installationsanleitung haben und einen Internetzugang.


    Eine First-Class-Behandlung erwarte ich gar nicht, auch wenn Congster sicher nicht einer der günstigsten Anbieter ist. Da gibt es bessere. Dennoch weiß ich mich mit einer Mängelrüge abzusichern. Angenommen, der Zugriff auf mycongster.de würde in 2 Wochen immer noch nicht funktionieren. Dann will ich ja keinen Schadenersatz von Congser, aber ich möchte jedenfalls den Vertrag ohne weiteres fristlos auflösen dürfen. Daher also Mängelrüge und Fristsetzung.


    Wie bereits geschrieben: Congster spart über das Online-Portal das Geld für den Versand von AB, Auftragsbestätigung und Rechnungen. Also muss das Portal als Grundbestandteil auch funktionieren.


    Wie ebenfalls geschrieben: eine Störung kann vorkommen, das ist nachvollziehbar; ein Umbau der Website kann nötig werden, auch das ist nachvollziehbar; ein Umbau mit möglichen Ausfällen ohne Information des Kunden vorab ist fahrlässig und gegenüber den zahlenden Kunden unverschämt, egal ob Billiganbieter oder nicht


    In Bezug auf die Kundenzahlen von Congster ist es keine unverhältnismäßige Forderung, bei geplanten Umbauarbeiten auf Einschränkungen hinzuweisen. Die Planungen für den Umbau müssen sowieso gemacht werden. Entwurf und Versand einer Infomail dauern dann inkl. Absegnung durch den Vorgesetzten vielleicht 2 Mannstunden. Selbst mit 100 EUR pro Stunde gerechnet ein verschwindent geringer Aufwand, wenn man es durch die Kundenzahlen dividiert.