Beiträge von Nebelfelsen

    Zitat

    Original geschrieben von bungee1
    Ist die Frage wie akut die Anfrage nach 1,5 Jahren noch ist....


    Oh, hab gar nicht mehr aufs Datum der ersten Beitrags geachtet, nachdem ein aktueller Beitrag da stand, der sich auf die ursprüngliche Frage bezog...


    :D

    Hast Du denn schon Benefon kontaktiert?


    Meiner Meinung nach hatten die das zumindest mal als Fertiglösung im Angebot, auch wenn ich jetzt direkt nichts auf deren Website hierzu finden kann. Aber selbst in diesem Fall können die Dir sicher einen geeigneten Telematikpartner empfehlen.


    http://www.benefon.de

    Kann irgendwie nicht nachvollziehen, was Du genau suchst...


    Das verlinkte Programm TK-Exe erlaubt doch die Erstellung von Kalender nach Wunsch und der Software-Anbieter bietet auch gleich die Belichtung an, so dass Du dort einen fertigen Kalender bekommen kannst. Preise stehen auf der Website.

    Bei Digitalfoto-Anbietern, die den Kalender komplett auf Fotopapier belichten, würde ich einen Kalender 2007 und einen Kalender 2008 bestellen.


    Bei Bastelkalendern, auf die man die Fotos dann aufklebt, ebenso.


    Anschließend dann die beiden Jahrgänge von ihrer Bindung trennen und neu binden lassen. Bei einer Spiralbindung dürfte es allerdings schwierig werden, eine neue passende Spirale zu erhalten, daher am Besten versuchen, die verwendete Spirale im Copy-Shop zwecks Hinzufügen von Monaten spreizen zu lassen und danach wieder verschließen...

    Hmm, ist schwer zu sagen.


    Wenn Handy und Preis mit im Antrag eingetragen sind, müsste es eine Möglichkeit zum Widerruf des Vertrages geben. Oder dieser wird erst gar nicht angenommen, wenn Du nicht per E-Mail bestätigst, dass Du mit der Preiserhöhung einverstanden bist.


    Schwieriger wird es, wenn auf dem Antrag nichts vom Handypreis stand. Denn üblicherweise vermittelt der Händler den Vertrag und der Netzbetreiber oder Provider wird Dein Vertragspartner fürs Telefonieren. Von der Provision, die der Händler dann erhält, subventioniert er das Handy und bietet es Dir für einen günstigeren Preis an. Falls das also so gelaufen ist, wäre es schon schwieriger.


    Wenn Du eine verbindliche Auftragsbestätigung erhalten hast, hättest Du theoretisch das Recht, auf dem Preis zu bestehen. Ob sich das dann wirklich durchsetzen lässt, ist eine andere Sache. Ohne Rechtsschutzversicherung würde ich das Risiko nicht eingehen wollen. Und ob die Rechtsschutz da mitmacht kann ich auch nicht sagen...


    Falls der Händler also bei seiner Preiserhöhung bleibt, würde ich den Vertrag so schnell wie möglich widerrufen. Vorsorglich sowohl beim Händler als auch beim Netzbetreiber bzw. Provider. Wichtig ist, dass Du bis zu diesem Zeitpunkt die SIM-Karte noch nicht verwendet hast und dass Du auch nicht zugestimmt hast, dass der Netzbetreiber seine Leistungen auf Deinen ausdrücklichen Wunsch hin schon vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnen darf.


    Sollte aber auch der Widerruf fehlschlagen, so würde ich - unter Vorbehalt - zunächst einmal die Grundgebühren zahlen und rechtlich dagegen vorgehen. Zahlst Du die Rechnungen hingegen nicht, bestünde das Risiko, in der Schufa eingetragen zu werden, wenn Du nicht einen Anwalt damit beauftragst, dass in jedem Fall zu verhindern. Es liegt also auch in Deinem Interesse, im Falle eines Widerrufs alles gut dokumentieren zu können, falls Dein Widerruf nicht akzeptiert werden sollte...

    Wenn Du bereits eine Festnetz-Flatrate hast, die Du über das normale Telefonnetz benutzen kannst, würde ich Dir von Voice-over-IP-Verbindungen abraten, da hier oft die Verbindungsqualität nicht optimal ist.


    Nichtsdestotrotz kannst Du natürlich per Voice-over-IP mit dem Notebook Verbindungen aufbauen. Du benötigst hierzu einen Account bei einem Voice-over-IP-Anbieter (z.B. Sipgate - http://www.sipgate.de ) und eine entsprechende Software, die man meist kostenlos beim Anbieter herunterladen kann.


    Ob jedoch das im Notebook eingebaute Mikrofon ausreichend ist, um telefonieren zu können, müsste man probieren. Besser dürfte es sein, ein USB-Headset oder einen USB-Handhörer für Voice-over-IP zu verwenden. Komplette Hardware-Telefone für Voice-over-IP, die direkt per Netzwerkkabel an einen Internetrouter angeschlossen werden können, sind noch besser, haben dann aber nichts mehr mit Telefonieren über den PC zu tun....


    Prinzipiell kannst Du über den PC auch Verbindungen zum normalen Festnetzanschluss aufbauen und so Deine Flatrate nutzen. Das hat aber nichts mit Voice-over-IP zu tun, wie oben auch schon beschrieben. Zudem wäre dafür eine Hardwarelösung erforderlich, die man mit dem Notebook koppeln müsste. Mit Bordmitteln wäre es höchstens möglich, die Anwahl über das Notebook durchzuführen, d.h. also, die Rufnummer aus einem Speicher zu wählen und dann den Telefonhörer des normalen Festnetztelefons zum weiteren Telefonieren zu verwenden (Stichwort: Windows Wählhilfe (aber hier gibt es auch komfortablere Software)).

    Was dann unter Umständen bedeuten könnte "vom Regen in die Traufe".


    Wenn alles läuft und es nur um die Gutschrift geht: das ist leider bei der Telekom oft ein Problem. Ich hab das im Frühjahr 2002 mit einer Anschlussgebühr durchgemacht. Nach zahlreichen Anrufen und Faxen kam dann auch die Erstattung.


    Es geht natürlich auch einfacher: von Abbuchung auf Überweisung umstellen und den entsprechenden Betrag einbehalten.


    So oder so sollte man den Vorgang aber vorab einmal protokollieren und die Höhe der Forderung belegen und diese fällig stellen. Und zwar per Brief oder Fax.