Hmm, ist schwer zu sagen.
Wenn Handy und Preis mit im Antrag eingetragen sind, müsste es eine Möglichkeit zum Widerruf des Vertrages geben. Oder dieser wird erst gar nicht angenommen, wenn Du nicht per E-Mail bestätigst, dass Du mit der Preiserhöhung einverstanden bist.
Schwieriger wird es, wenn auf dem Antrag nichts vom Handypreis stand. Denn üblicherweise vermittelt der Händler den Vertrag und der Netzbetreiber oder Provider wird Dein Vertragspartner fürs Telefonieren. Von der Provision, die der Händler dann erhält, subventioniert er das Handy und bietet es Dir für einen günstigeren Preis an. Falls das also so gelaufen ist, wäre es schon schwieriger.
Wenn Du eine verbindliche Auftragsbestätigung erhalten hast, hättest Du theoretisch das Recht, auf dem Preis zu bestehen. Ob sich das dann wirklich durchsetzen lässt, ist eine andere Sache. Ohne Rechtsschutzversicherung würde ich das Risiko nicht eingehen wollen. Und ob die Rechtsschutz da mitmacht kann ich auch nicht sagen...
Falls der Händler also bei seiner Preiserhöhung bleibt, würde ich den Vertrag so schnell wie möglich widerrufen. Vorsorglich sowohl beim Händler als auch beim Netzbetreiber bzw. Provider. Wichtig ist, dass Du bis zu diesem Zeitpunkt die SIM-Karte noch nicht verwendet hast und dass Du auch nicht zugestimmt hast, dass der Netzbetreiber seine Leistungen auf Deinen ausdrücklichen Wunsch hin schon vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnen darf.
Sollte aber auch der Widerruf fehlschlagen, so würde ich - unter Vorbehalt - zunächst einmal die Grundgebühren zahlen und rechtlich dagegen vorgehen. Zahlst Du die Rechnungen hingegen nicht, bestünde das Risiko, in der Schufa eingetragen zu werden, wenn Du nicht einen Anwalt damit beauftragst, dass in jedem Fall zu verhindern. Es liegt also auch in Deinem Interesse, im Falle eines Widerrufs alles gut dokumentieren zu können, falls Dein Widerruf nicht akzeptiert werden sollte...