Einen Vordruck für einen Untermietvertrag sollte man im Schreibwarenhandel oder in Kaufhäusern für ca. 2-3 EUR bekommen können, z.B. von Zweckform.
Beiträge von Nebelfelsen
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Am Besten funktioniert das mit ISDN-Anlagenanschlüssen, da diese den zugeteilten Rufnummernblock dynamisch verwalten, d.h. die einzelnen MSNs sind nicht an den jeweiligen Anschluss gebunden; ansonsten wäre es möglich, das jemand, der anruft, einen Besetzton hört (wenn beide Leitungen des einen Anschlusses belegt sind), obwohl evtl. noch ein Mitarbeiter da wäre, der das Telefonat beantworten könnte. Wie das dann mit der Übernahme bestehender Rufnummern aussieht, kann ich leider nicht sagen.
Bei 8 (!) Telefonen, Fax und EC-Cash finde ich die Investition von 400 bis 1000 EUR in eine neue TK-Anlage allerdings nicht übertrieben sondern durchaus angemessen bis günstig. Außer er hat eigentlich gar keinen Bedarf für so viele Telefone, dann könnte man auch über die unten beschriebenen Alternativen nachdenken. Ansonsten vielleicht mal Leasing oder Finanzierung in Erwägung ziehen und eine ausbaufähige Anlage einplanen, so dass ggf. auch noch ein dritter Anschluss hinzu kommen kann, falls später erforderlich (z.B. DETEWE OpenCom).
zu den Alternativen:
- wenn z.B. private oder interner Haustelefonie ebenfalls über die Anlage laufen: separater ISDN-Anschluss für den privaten Bereich mit eigener TK-Anlage
- alternativ evlt. Fax und/oder EC-Cash auf einen separaten ISDN-Anschluss ausgliedern, evtl. kann man dabei die bisher für das Fax genutzte MSN übernehmen
- EC-Cash-Geräte gibt es auch mit Handyeinwahl, dürfte aber von den Anschaffungskosten bzw. Mieten und den zusätzlichen Gebühren eher ungeeignet sein; für Fax sind mobile Verbindungen ebenfalls eher weniger empfehlenswert.
- je nach Netzempfang und Telefonieaufkommen (ausgehende Gespräche) wäre auch eine komplette Umstellung der Mitarbeiter-Anschlüsse auf BASE oder einen anderen Flatrate- oder HomeZone-Anbieter denkbar wenn sich dadurch die monatlichen Gesamtkosten für Telefonie (GG + zeitabhängige Gebühren) nicht erhöhen. Dann ließe sich der ISDN-Anschluss ausschließlich für ec-Cash und für Fax nutzen; keine Ahnung, wie es hier mit der Übernahme der Festnetznummern aussieht.
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Das ich mich nicht unbedingt auf Foren-Antworten verlassen kann, ist mir schon klar und dem Threadersteller hoffentlich auch.
Dennoch hätte ich am liebsten im Internet eine gute Recherche-Quelle bevor ich dann einen Steuerberater kontaktiere. Es geht da z.B. um Fragen wie Aufteilung von Kosten auf verschiedene Ausgabenarten im Formular für Einnahme-Überschussrechner, dass mit der nächsten Steuererklärung bei Freiberuflern/Selbständigen mit abgegeben werden muss, Fragen zur Afa-Abschreibung bei EDV und Zubehör und zu Details bei GWG.
Gerade bei sehr speziellen Fragen mit vielen Details die noch dazu ggf. Auslegungssache sind, kommt es auch immer auf den Steuerberater an. Und da hat so ein Forum ja schon den Vorteil, dass man verschiedene Meinungen hört und dass dann nachprüfen kann.
Und eine Hotline fände ich seit meiner letzten Steuererklärung interessant, bei der ich alles auf den letzten Drücker zusammengestellt hab und dann abend ums 21.30 h noch eine dringende kurze Frage hatte.
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Ich schließe mich der Frage mal an. Bin auf der Suche nach einem, gerne auch kostenpflichtigen Forum und/oder eine Hotline für kurze Fragen.
Für Rechtsfragen gibt es ja jede Menge 0900-Nummern, aber Steuerberater/Steueranwälte mit entsprechender Erfahrung erreicht man da eher schlecht.
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Zitat
Original geschrieben von booner
Anrufen oder besser schriftlich Frist zur Nachbesserung oder Nachlieferung setzen. Verkäufer muss zu dir kommen, denn Leistungsort der Nacherfüllung ist der Belegenheitsort der mangelhaften Kaufsache.D. h. also, dass ich z. B. in München einen sperrigen Gegenstand für 20 EUR kaufen könnte, diesen nach Berlin bringe und da aufstelle und bei einem Defekt müsste dann der Händler bis nach Berlin kommen oder die Abholung organisieren?? Kann ich kaum glauben, das ein Einzelhändler mit Ladenlokal und ohne Versand-/Onlineangebot dazu verpflichtet ist.
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Und wenn dennoch alles fehlschlägt, dann mal diesen Adapter probieren:
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Hast Du damals in bar oder per ec-Karte bezahlt? Ggf. kann man das in der Penny-Zentrale ja auch über die Buchungsdaten auf Deinen Kontoauszügen identifizieren.
Ich nehme auch an, dass Du als privater Käufer nur zur sorgfältigen Aufbewahrung des Belegs verpflichtet bist, nicht aber dafür Sorge zu tragen hast, dass man alles später noch lesen kann. Solange also noch die Gewährleistung von Penny greift, sollten die zumindest in dieser Zeit auch dann für das Produkt gerade stehen müssen wenn sie keinen Zweitbeleg erstellen können. Was natürlich für den Zeitraum danach ist (bei Inanspruchnahme der Herstellergarantie), kann ich nicht sagen. Ohne Beleg wird es da schlecht aussehen. Evtl. reicht ja eine nach Kauf online durchgeführte Registrierung des Gerätes oder ein bereits erfolgter Anruf beim Support, bei dem das Kaufdatum in die EDV von HP eingetragen wurde?
Ansonsten hatte ich schon gelegentlich Erfolg mit dem hochauflösenden Einscannen und der nachträglichen Bearbeitung in Photoshop, um zumindest einige Sachen wieder sichtbar machen zu können (und zwar auch von Thermobons, die schon so gut wie weiß waren). Über Kontrast und Helligkeit, aber auch über die anderen Einstellungen zu den Farben kann man teilweise noch was erreichen.
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Zitat
Original geschrieben von LordExcalibur
Das steht im deutschen Steuerrecht.
Wenn man dort ist, dann ist es eine Restauratdienstleitung, also 16% MWSt, wenn man das ganze mitnimmt sind es Lebensmittel, also 7% MWSt.Ein findiger Franchise-Nehmer könnte demnach auch auf die Idee kommen, seine Mitarbeiter anzuweisen, öfter mal auf die "zum Mitnehmen"-Taste der Kasse zu drücken, um so weniger Umsatzsteuer ans Finanzamt abführen zu müssen. Oder lohnt sich das wg. der dann höheren Gewerbesteuer nicht (weiß leider nicht, wie hoch die ist)?.
BTT: gestern bei der Microsoft-Hotline bei der Validierung einer Windowslizenz über die Genuine-Prüfung (automatische Prüfung bei Update schlug leider fehl). Hotliner: "So, dann hat ja jetzt alles geklappt und die Echtheit Ihrer Windowsversion wurde über die aufgerufene Webseite bestätigt. Starten Sie jetzt bitte den Rechner 3-4 Mal neu, damit sich das System daran gewöhnen kann, dass die Echtheit validiert wurde, danach können Sie Updates durchführen."
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Wenn versicherter Versand angegeben ist (evtl. sollte man diesen Wunsch als Käufer auch nochmal nach dem Kauf per E-Mail betonen), dann muss der Verkäufer haften.
Wenn es dann aber wirklich mal Probleme gibt, wird man dann sehen, wie der einzelne Verkäufer dann reagiert.
Im Prinzip ist es ja eigentlich egal, ob ich als Verkäufer die Ware als Warensendung, Päckchen oder Paket verschicke. Es sagt ja keiner, dass ich eine versicherte Sendungsform nehmen muss denn alternativ kann ich das (als Gewerbetreibender) ggf. auch über eine zusätzliche Versicherung oder auf mein eigenes Risiko hin machen...