ZitatOriginal geschrieben von bungee1
Wenn er das gewerblich macht, muss er doch sogar eine Rechnung ausstellen.
Bei Verkauf an Privatkunden darf er darauf verzichten, wenn der Kunde keine Rechnung verlangt. Buchen muss er die Einnahme natürlich trotzdem.
Solange der Verkäufer auf Rechnung die Mehrwertsteuer korrekt ausweist, darf er alles so machen, wie beschrieben, ggf. über Differenzbesteuerung. Theoretisch dürfte auch nichts dagegensprechen, einfach auf den EK plus Gewinn nochmal die MwSt. aufzurechnen woraus sich dann der neue Preis ergibt, dürfte aber nicht im Interesse des Verkäufers liegen, da die Preise steigen und er nichts davon hat.
Das Risiko trägt natürlich der Verkäufer. Als gewerblicher Anbieter darf er die Gewährleistung bei Gebrauchtgeräten nicht ausschließen, wenn er an Privatleute verkauft. Solange er sich daran hält und im Falle eines Defektes auch dafür gerade steht ist das ja ein ganz normales Geschäftsgebahren ähnlich der vielen An- und Verkaufsläden für Elektronik die man in vielen Städten zu Hauf findet.