Beiträge von Nebelfelsen

    Zitat

    Original geschrieben von bungee1
    Wenn er das gewerblich macht, muss er doch sogar eine Rechnung ausstellen.


    Bei Verkauf an Privatkunden darf er darauf verzichten, wenn der Kunde keine Rechnung verlangt. Buchen muss er die Einnahme natürlich trotzdem.


    Solange der Verkäufer auf Rechnung die Mehrwertsteuer korrekt ausweist, darf er alles so machen, wie beschrieben, ggf. über Differenzbesteuerung. Theoretisch dürfte auch nichts dagegensprechen, einfach auf den EK plus Gewinn nochmal die MwSt. aufzurechnen woraus sich dann der neue Preis ergibt, dürfte aber nicht im Interesse des Verkäufers liegen, da die Preise steigen und er nichts davon hat.


    Das Risiko trägt natürlich der Verkäufer. Als gewerblicher Anbieter darf er die Gewährleistung bei Gebrauchtgeräten nicht ausschließen, wenn er an Privatleute verkauft. Solange er sich daran hält und im Falle eines Defektes auch dafür gerade steht ist das ja ein ganz normales Geschäftsgebahren ähnlich der vielen An- und Verkaufsläden für Elektronik die man in vielen Städten zu Hauf findet.

    Zitat

    Original geschrieben von DUSA-2772
    Warum ist das "höchst unwahrscheinlich", dass jemand in Dein geschütztes WLAN eindringt? Nehmen wir an, Du hast es mit WEP128 gesichert (einige ältere Geräte bieten noch kein WPA, hatte da letztens den Fall unter Windoof 2000 und einer Siemens-Karte):
    [..]
    Aber mache sowas mal einem deutschen Richter klar... zumal den oberahnungslosen Berufsignoranten am LG Hamburg ;)


    Der Richter mag das halt als höchst unwahrscheinlich ansehen, hast Du ja selbst schon indirekt als Fazit hingeschrieben. Ich hingegen halte es nicht für sehr unwahrscheinlich.


    Aber wenn schon bei einem ungesichertem WLAN die Benutzung durch Dritte als Schutzbehauptung gewertet wird, wie mag es dann sein, wenn laut Herstellerangaben ein "Zugriffsschutz" eingerichtet ist? Ich könnte mir schon vorstellen, dass der ein oder andere Richter dann meint, ein Zugriff von außen durch unberechtigte Dritte wäre nicht möglich. Und das ist man als Betreiber evtl. erst recht der Dumme.


    Wo wird da eigentlich die Grenze gezogen? Wann ist man Provider und wann nicht? T-Online wird ja auch nicht so einfach haftbare gemacht für Urheberrechtsverletzungen.

    Die Begründung des Gerichts basierte u. a. ja auch darauf, dass man die nicht aktivierte Verschlüsselung als Schutzbehauptung gewertet hat und in der eidesstattlichen Erklärung der Dame wohl einige unklare Punkte enthalten waren (mich würde ja mal interessieren, was damit genau gemeint ist).


    Hinsichtlich der Schutzbehauptung: was mag das Gericht denn dann schlussfolgern, wenn jemand in mein geschütztes WLAN eindringt. Da das höchst unwahrscheinlich ist, wird mir das dann vielleicht sogar als Falschaussage ausgelegt.


    Ich finds schon interessant, dass ohne jegliche übrige Beweissicherung so ein Urteil gefällt werden kann und darf. Zumal die Technik zur Logfile-Erstellung bei den Providern in vielen Fällen sicher nicht genormt und überwacht ist und vermultlich auch nicht manipulationssicher.

    Ja, nur Deine Gleichung "2 a/b Anschluss = F-Anschluss" stimmt nicht und den Link zur Anleitung hattest Du erst später reingesetzt. Daher hat mich "2 a/b Anschluss = F-Anschluss" ziemlich verwirrt und ich hab zur Aufklärung mal die Begrifflichkeiten erläutert. ;)


    jetzt wirds aber zu sehr OT, vielleicht nur noch ganz kurz: richtig wäre in Bezug auf den TA2: "2 a/b Anschluss = kombinierter N/F-Anschluss mit zwei Buchsen, zum Programmieren muss das Telefon in der F-Buchse stecken"

    eigentlich müssten es ja zwei a/b-Anschlüsse sein und nicht ein 2a/b-Anschluss.


    An einem a/b-Anschluss oder a/b-Port kann man 1 Endgerät anschließen (ggf. auch zwei, z. B. AB und Telefon).


    An einen 2 a/b - Adapter wie dem TA2 a/b lassen sich also 2 analoge Endgeräte anschließen, die man dann über den Adapter an den ISDN-Anschluss hängen kann.


    Das Anschluss-System für analoge Endgeräte basiert auf TAE-F- und TAE-N-Steckern. TAE steht für Telekommunikations-Anschluss-Einheit oder so ähnlich. Die "neueren" (schon deutlich mehr als 10 Jahre) Dosen der analogen Telekom-Anschlüsse haben so eine Buchse.


    TAE-F-Stecker sind normalerweise an Telefonen drann und TAE-N-Stecker an anderen Endgeräten wie Fax, Modem, ...


    Die Stecker sind in der Regel gleich belegt, allerdings gibt es für die 3er-TAE-Dosen in Verbindung mit eingesteckten Steckern einige Besonderheiten, z.B. wenn man mit dem Modem eine Verbindung aufbaut dann kann man mit dem Telefon nicht mehr in die Leitung reinhören usw.



    P.S.: zu oben verlinkter Anleitung: 1a/b meint dabei den ersten a/b-Port und 2a/b den zweiten a/b-Port, die beide unabhängig sind.

    Denke auch, dass eine Modeuhr dem Anspruch auf ein Geschenk, dass man wohl länger behält (und dann wohl auch benutzen möchte) nicht gerecht wird.


    Ein hochwertige Füller oder ein anderes gutes Schreibgerät ist meiner Meinung nach besser geeignet. Je nach Berufs-/Ausbildungswunsch vielleicht auch eine tolle Aktentasche aus Leder (z. B. von Bree)?


    Ein teures Buch (Sammlerstück / Bildband), dass Du schon immer haben wolltest, wäre auch eine Idee. Oder vielleicht ein möglichst zeitloser Design-/Einrichtungsgegenstand mit hochwertiger Verarbeitung? Tischlampe oder Schreibtischlampe fallen mir da auf Anhieb ein (vielleicht was von Artemide oder im Bauhaus-Stil)? Ggf. auch ein Schreibtisch-Set?


    Hängt natürlich immer vom eigenen Geschmack ab, aber wenn Du selber länger Freude daran haben willst, dann vielleicht keine Mode-Uhr, keine neue externe Festplatte und auch kein neues Computerspiel ;) .

    Evtl. ist der Verfügungsrahmen nicht so hoch wie bei einer normalen Kreditkarte von der DB (oder sogar höher ?)? Kenne die Richtlinien bei der DB hierzu nicht.


    Ansonsten dürfte die Karte ganz normal zu verwenden sein. Viele andere Banken in Deutschland haben solche Angebote ja auch schon seit Jahren.


    Mich persönlich würd es allerdings stören, dass sich die Karte optisch von den normalen DB-Karten unterscheidet und extra als Produkt mit flexiblen Rückzahlmöglichkeiten angeboten wird. Bei Barclays, Santander u.a. ist das zwar auch gegeben, da ist das aber bei allen Kreditkarten dieser Institute so, dass man entweder den Betrag in einer Summe oder in Raten bezahlen kann.


    Dass die Deutsche Bank die Möglichkeit der Ratenzahlung nur bei dieser Kreditkarte mit anderem Erscheinungsbild einräumt und Ratenzahlung bei den anderen Karten nicht beantragbar ist, finde ich nicht so toll... (naja, macht Amex ja nicht anders).


    Der Jahresbeitrag ist natürlich recht attraktiv. Steht immerhin Deutsche Bank drauf und nicht der Name einer Supermarkt- oder Kaufhaus-Kette.