Beiträge von Nebelfelsen

    Von übermäßiger Nutzung ist in den AGB nichts zu finden (sonst weist mich bitte darauf hin, habe aber bislang nichts entdecken können). Die Karte soll in einer Firma eingesetzt werden, O2 wirbt ja auch dafür mit seinem Firmenkundenbereich und seinem GSM-Tischtelefon. Genauso wird die Karte eingesetzt: mit einem GSM-Tischtelefon und genau 1 Mitarbeiter, der darüber telefoniert. Allerdings recht viel.


    Von mir aus könnte O2 bei uns auch 40 oder 50 EUR für die Flat nehmen. Die Qualität der Leitung ist allemal besser als bei Sipgate. Aber das steht hier ja nicht zur Debatte...


    Die Flatrate wurde definitv nachträglich hinzugebucht, und zwar über ein Formular, in dem im Kleingedruckten 24 Monate Laufzeit stehen mit Kündigungsmöglichkeit erst zum Ablauf der Laufzeit.


    O2 sagt ja (keine Ahnung ob das stimmt) auch, dass es die Flatrate ohne Probezeit ist, aber vermutlich hat sich der Kundenbetreuer da vertan.


    Ich werde jetzt mal eine E-Mail an das Business-Team schreiben und fragen, wie es zu der Erstattung kommt und ggf. auf die nachträglich hinzu gebuchte Option verweisen. Mal schauen, wie O2 sicht schriftlich dazu äußert...

    Hallo zusammen,


    im letzten Monat haben wir mehrere O2-Verträge im Genion-Tarif zur Nutzung in unserer Firma abgeschlossen. Um das Kündigungsrecht bei den 3 Probemonaten durch O2 vorsorglich zu umgehen und Planungsgewissheit hinsichtlich der Laufzeit von Vertrag und Flatrate-Pack zu haben, haben wir das Flatrate-Pack jeweils separat über das Tarifwechsel-Faxformular mit einer Mindestlaufzeit von 24 Monaten hinzu gebucht.


    Nun werden auf der Rechnung folgende Positionen ausgewiesen:


    O2 Genion (60/10) (27.03.2006 - 04.04.2006) 2,4997 EUR
    Flatrate-Pack (30.03. - 04.04.2006) 1,6668 EUR


    Auch hieraus geht also hervor, dass die Flatrate nachträglich gebucht wurde.



    Dennoch wird in einer weiteren Position eine Gutschrift vorgenommen:


    Gutschrift auf monatlichen Flatrate-Pack Grundpreis -1,6668 EUR




    Ich habe jetzt ein wenig Sorge, dass O2 dass nun doch als Flatrate mit 3 Monaten Probe eingebucht hat. Auch wenn es unwahrscheinlich ist, dass die Flatrate seitens O2 gekündigt wird wäre es aufgrund höherer Telefonaufkommen denkbar und nicht auszuschließen (s. auch meinen Thread mit Erfahrungen zu E-Plus Base).


    O2 sagt zwar, es wäre als normale Flat ohne "Terminierung" eingetragen, dennoch konnte man mir nicht sagen, warum die Gutschrift erfolgt und meinte, ich solle mich doch freuen. Nur könnte das ja auch als stillschweigendes Einverständnis zu den Vertragsbedingungen der Flat mit 3 Monaten Probe gewertet werden.


    Was nun am Besten tun, um Gewissheit zu haben, dass die Flat auf jeden Fall mind. 24 Monate läuft und keine der beiden Seiten vorher kündigen kann?
    Macht es Sinn, den Gutschrifts-Betrag manuell zu überweisen und der Rechnungsposition schriftlich zu widersprechen?

    pecko: mit O2-Geräten war gemeint: Geräte, die mit einem O2-Vertrag und entsprechender SIM-Karte ausgestattet sind (ging um die Frage, warum wir nicht aus Preisgründen bei O2 sind).


    Mit E-Plus haben wir nur 2 Verträge und zwei unterschiedliche MaxComm-Geräte von Haider im Einsatz. Eine Anfrage gab es bisland nur zum MaxComm 6511. Allerdings ist der andere Vertrag auch erst ca. 10 Tage später geschaltet worden. Evtl. bekommt E-Plus ja die Daten erst nach einem Monat ? So war der Brief mit der Anfrage z.B. vom 06.04. und der Vertrag diesbzgl. wurde am 6.3. aktiviert. Mal schauen, was das andere MaxComm-Gerät angeht. Die O2-Verträge laufen auch erst < 1 Monat. Mal schauen, ob wir von O2 auch noch was hören...


    Was das CE-Zeichen angeht mach ich mir eigentlich keine Sorgen. Ich hab die Geräte bei einer deutschen Firma für die Verwendung in Deutschland gekauft...



    Was mich noch interssieren würde ist, was E-Plus zu GSM-Tischtelefonen sagt, die einen analogen Anschluss haben, um z.B. ein analoges (DECT)-Telefon anzuschließen. Das käme ja einem GSM-Adapter schon sehr nahe. Fragt sich, ob sowas generell verboten ist oder nur der Anschluss eines solchen Geräts an eine TK-Anlage mit anschließender verteilter Nutzung. An sich würde ich es gem. AGB auch für unkritisch halten, hier sogar ein analoges Telefon anzuschließen, so lange nur 1 Mitarbeiter telefoniert und nicht 2 Nutzer diese Kombi verwenden. Sonst müsse E-Plus ja z.B. auch Handies mit Bluetooth-Headsets u.ä. verbieten, wäre ja ein ähliches Konzept...

    es werden auch O2-Geräte eingesetzt. Wir haben mit BASE begonnen um erst einmal auszuprobieren und da kam uns die geringe Vetragslaufzeit entgegen. Wenn man das aber mal ausrechnet, kommt man bei O2 günstiger (aufgrund der Hardware-Subventionierung) und hat in 2 Jahren nur 50 EUR mehr bezahlt als bei Base in einem Jahr.


    Nachteil bei O2 für uns war aber, das die die Flat nur als Option anbieten und als Probeaktion mit den ersten 3 Monaten kostenlos auch ein Kündigungsrecht einräumen, d.h. wir hätten (was aber vermutlich gar nicht oder nur in Einzelfällen vorkommt) evtl. nach 3 Monaten von O2 die Option gekündigt bekommen, den Basisvertrag aber beibehalten. Das haben wir jetz umgangen, indem die die Flat nach Vertragsabschluss nachträglich hinzugebucht haben. Aber da O2 ja schon öfter seine Rechte und Bedingungen sehr flexibel auslegt, sind wir uns da trotzdem nicht ganz sicher. Also haben wir derzeit 2 Anbieter im Einsatz, es kann ja immer mal passieren, dass der eine Anbieter kündigt und dann ist man nicht gleich komplett aufgeschmissen. Unabhängig davon, ob der Anbieter im Recht ist oder nicht zeigt ja der Brief von E-Plus, dass die Verbindungs- und Gerätedaten überwacht werden und man sich darum kümmert. Da ist eine außerordentliche Kündigung ja nicht ausgeschlossen und man kann sich dann später vor Gericht um die Rechtmäßigkeit streiten. In dieser Zeit wäre es aber ohne einen zweiten Anbieter schwer, zu telefonieren...


    Ich gehe aber derzeit auch eher davon aus, dass E-Plus sich für die Gerätedaten vor allem deshalb interssiert, um deren Liste zu vervollständigen und evtl. in Zukunft GSM-Boxen u.ä. besser ausschließen zu können.


    Da das Gerät, was wir verwenden, ein Direktimport durch die Firma Haider ist, ist es evtl. (noch) etwas unbekannt. Was die Zulassung angeht bin ich auch recht skeptisch, ein CE-Zeichen hat es (noch) nicht und es kommt schließlich direkt aus China. Wer weiß...


    DH 3000: Es ist ja nicht 100% geklärt, dass E-Plus sich nach der ETSI richtet. In den AGB steht ja "durch E-Plus zugelassene". Unabhängig davon: wo kann ich denn bei der ETSI nachschauen, ob das Gerät geprüft und zugelassen ist? Ich blicke da in der Website leider nicht ganz durch.

    Zitat

    Original geschrieben von boecki
    nur mal so interessehalber...wieviele Stunden wurde auf die Karte denn telefoniert?


    Die Karte war täglich (werktags) von 8-16h im Einsatz. Wieviele Stunden telefoniert wurden kann ich gar nicht sagen, da das Telefon das nicht zählt und wir die Rechnung noch nicht erhalten haben. BTW: stehen die inklusiv-Gespräche eigentlich im Einzelgebührennachweis oder weist E-Plus nur kostenpflichtige Gespräche auf der Base-Rechnung aus bzw. kann man in der Rechnung irgendwie erkennen, wie viele Minuten insgesamt im Abrechungszeitraum vertelefoniert wurden?

    Wie gesagt, beim Telefonat hat die Dame von der Abteilung, die uns den Brief geschrieben hat, mehrfach versichert, dass es nicht am Gesprächsumsatz liege und E-Plus damit kein Problem hätte. Wir dürften bei Bedarf sogar weitere Verträge abschließen.


    Kann natürlich sein, dass die das nur sagen um keine Probleme im wettbewerbsrechtlichen Sinn bekommen und nach Nennung von Hersteller und Gerät dann sagen, es wäre nicht zugelassen und uns kündigen mit dem Hintergedanken, dass wir dann auch keine Kosten mehr verursachen.


    Nur: weder bei dieser Abteilung (in D'dorf), noch bei der Base-Hotline oder E-Plus in Potsdam konnte man mir eine Liste bereitstellen, die über zugelassene Geräte informiert. Insofern kann E-Plus dann ja auch schlecht ein nicht zugelassenes Gerät als Grund für eine fristlose Kündigung anführen, wenn es im Vorfeld nicht möglich war, sich über nicht-zugelassene Geräte zu informieren.


    Im Prinzip hätte ich gg. eine Kündigung ja auch nichts einzuwenden wenn da nicht 75% der monaltichen Gebühren bis zum Ende der Mindestvertragslaufzeit anfallen würden - und das bei AGB-konformer Nutzung.

    Ich hatte E-Plus ein genaues Nutzungsprofil zukommen lassen, aus dem hervorgeht, dass wir ein GSM Tischtelefon benutzen und dass wir von einem festen Ort aus immer genau einem Mitarbeiter telefonieren lassen. Außerdem hatten wir erklärt, keine TK-Anlage o.ä. und keine automatischen Anwahleinrichtungen zu verwenden.


    Daraufhin hat E-Plus aber dennoch die genauen Gerätedaten angefordert. Im Vorfeld wollte man uns aber nicht sagen, was die Kriterien sind ob ein Gerät verwendet werden darf oder nicht. Es hieß lediglich, dass es Geräte gibt, die evtl. in anderen Netzen verwendet werden dürfen aber bei E-Plus nicht. Da E-Plus die schriftliche und mündliche Erklärung, ein GSM-Tischtelefon ohne weitere technische Anbindung z.B. zu TK-Anlagen o.ä. zu nutzen, nicht ausreichte, gehe ich eher davon aus, dass es auch andere Gründe gibt, dass man bestimmte Geräte nicht verwenden darf. Kann aber genauso gut sein, dass die jetzt erst einmal anhand der Angaben zu Hersteller und Gerätetyp prüfen wollen, ob es nicht doch eine GSM-Box für eine Telefonanlage ist.


    Mal abwarten, was dabei heraus kommt. In den AGB steht eindeutig, dass man nur Geräte verwenden darf, die für die Nutzung im E-Plus-Netz zugelassen sind. Man konnte mir aber keine Liste geben und bei der Base-Hotline heißt es, es sei E-Plus egal (s.o.) welches Gerät man nimmt. Fragt sich also, was man auf so eine Klausel geben darf...

    Hat jemand Erfahrungen mit der Nutzung von GSM-Tischtelfonen mit BASE? Dabei geht es z.B. um die Geräte von Jablotron, insbesondere aber um die bei Haider Telecom (http://www.gsm-tischtelefon.de) zu findenden Maxcomm-Geräte.


    Nach ca. einem Monat Nutzungszeit hat E-Plus uns einen Brief geschrieben und um Mitteilung einer Art Gerätenutzungsprofil sowie der Nennung der Gerätedaten gebeten und hierbei auf eine nicht-AGB-konforme Nutzung verwiesen. Man konnte uns jedoch glaubhaft versichern, dass man sich nicht am hohen Telefonaufkommen störe und wir nicht in Verdacht stehen, eine Telefonanlage o.ä. zu verwenden sondern dass manche Geräte (auch normale (Tisch)telefone) im E-Plus-Netz nicht zugelassen seien.


    Nun prüft man gerade, ob das von uns verwendete Gerät benutzt werden darf.


    Komischerweise kann E-Plus uns aber keine Liste der erlaubten/nicht-erlaubten Geräte bereitstellen und wenn man die BASE-Hotline anruft, dann bekommt man gesagt, es wäre BASE vollkommen egal, welches GSM-Telefon man verwendet, auch Tischtelefone seien nicht verboten.


    Hat jemand ähnliche Erfahrungen gemacht?

    Wenn es sich um einen Händler handelt, der auch an Endkunden verkauft und der üblicher Weise (und nicht nur ausnahmnsweise, um Dir einen Gefallen zu tun) ggü. Endkunden auch den Vertrieb über Internet, Telefon o.ä. abwickelt und wenn der Händler seinen Sitz innerhalb der BRD hat, dann sollte das so sein.


    Insbesondere die Tatsache, dass Du Rechnungsempfänger bist, spricht zu Deinen Gunsten. Wenn der Händler Dir eine geschäftliche Verwendung unterstellen wollte, hätte er es schon einmal schwer, das zu begründen, wenn Du als Privatperson der Rechunngsempfänger bist.


    Problematisch wird es, wenn Du über einen Firmenaccount eingekauft hast, in dem der Status "gewerblicher Verbraucher" eingestellt ist oder eine solche Angabe im Verlauf des Bestellprozesses getätigt hast. Aber auch hier sollte, da die Erklärung anhand der Rechnung schlüssig nachvollziehbar ist, es eigentlich keine Probleme geben wenn man das als Versehen darstellt.


    Im Übrigen sind die üblichen Verfahrensweisen und Bedingungen hinsichtlich Widerruf und Rückgabe zu beachten wie hier schon in vielen Threads diskutiert.