Beiträge von Nebelfelsen


    :D Wow, Kompliment! Eigentlich gings mir ja nur um den Monitor mit Boxen und TV-Receiver. Und als ich bei IKEA eine Pinnwand kaufen wollte hatten die ein supertolles Bild (2 Meter x 1,40 !!) da und ich konnt einfach nicht widerstehen.


    Aber der Rest ist mir noch gar nicht aufgefallen :D . Danke für den Tipp mit dem Thermometer. Das hab ich vor dem Bild-Andübeln in Sicherheit gebracht und gar nicht mehr drann gedacht. Müsste jetzt nur noch wissen, wo ich es hingestellt habe.


    Der Rest steht einfach nur ein bißchen anders, da ich gelegentlich auch dort arbeite ... :D . Der zweite Tesaroller z.B. steht jetzt nur weiter rechts und ist daher nicht mehr auf dem Bild...

    Beim Verkäufer hast Du 24 Monate Gewährleistung wobei aber nur in den ersten 6 Monaten angenommen wird, dass der Fehler von vornherein da war (der Händler muss hier das Gegenteil beweisen), danach musst Du den Beweis antreten, dass das der Fall ist/war, was im Regelfall nicht mit vertretbarem Aufwand möglich ist.


    Die Herstellergarantie gilt unabhängig davon, kann aber vom Hersteller ggf. eingeschränkt werden. Wenn Du so etwas wie Vor-Ort-Garantie o.ä. hast und/oder es ein Markengerät ist, dann macht es evtl. Sinn die Herstellergarantie in Anspruch zu nehmen. Bei dem Verhalten das der Händler zeigt (wars ein sehr günstiger Händler ? ;) ) würde ich Dir das eigentlich sowieso raten, weil es sonst evtl. ewig dauert oder Du vielleicht sogar weder Gerät noch Geld wieder siehst, insbes. wenns ein Versandgeschäft war.


    Vom Prinzip her ist der Händler aber verpflichtet, nachzubessern oder einen Tausch zu machen (er kann aber entscheiden, ob er repariert oder tauscht oder Geld erstattet). Nach mehreren fehlgeschlagenen Versuchen der Reparatur oder des Austausches kann der Kunde aber auch Wandlung verlangen und bekommt dann das Geld zurück, abzgl. eine evtl. Nutzungspauschale.


    Wichtig wäre noch, dass bei einmaliger Inanspruchnahme der Herstellergarantie IMO der Händler nicht mehr die ansonsten aus den Gewährleistungsbestimmungen erwachsenden Pflichten erfüllten muss.


    Solange Du das Gerät nur einer Prüfung unterzogen hast, z.B. kurz anschalten, alles anschauen usw., muss der Händler den kompletten Kaufpreis erstatten wenn Du den Vertrag widerrufst. Ist allerdings erkennbar, dass das Gerät schon in Gebrauch war, so kann der Händler wg. Wertminderung einen Betrag abziehen. Wenn er es so darstellt, dass Du die Taste mutwillig beschädigt hast, kann er Dir das auch abziehen und Du rennst dann ewig Deinem Geld hinterher.

    Probleme mit der Anzahl der WLAN-Karten sollte es nicht geben. Bei IBM hast Du über die Software Access Connections sogar die Möglichkeit explizit und sehr komfortabel die gewünschte WLAN-Karte für die Verbindung auszuwählen.


    Zum Wechsel der Mini-PCI-Karte musst Du das Notebook öffnen. Evtl. reicht es aber aus, die Tastatur zu entfernen. Auf der IBM- bzw. Lenovo-Website gibt es Support-Videos, die das Vorgehen beschreiben. Ist eigentlich sehr einfach. Vorher aber unbedingt den Akku entfernen (und das Gerät natürlich vom Netzteil trennen).

    Bei IBM gibt es die wenigsten Probleme, da man alle aktuellen ThinkPads außer denen der X4x-Serie an den Dock I oder Dock II anschließen kann. Dieser bietet Platz für eine PCI-Karte (allerdings max. halbe Baulänge).


    Man kann hier z.B. eine Matrox-Karte einbauen, an die sich 2 Monitore anschließen lassen. Auch sind Matrox-Karten erhältlich, die bis zu 4 Monitore mit einer einzelnen Karte supporten. Ausreichend RAM sollte die Karte allerdings schon haben.


    Die T4x-Serie (evtl. auch R und G Serien, nicht aber X3x) können auch, wie von Trialer beschrieben, über einen PortReplicator oder MiniDock so genutzt werden, dass man einen DVI-Screen und/oder einen analogen Monitor anschliesst. Verwendet man einen richtigen Dock, so steht einem der DVI-Ausgang weiterhin zur Verfügung, mit einer Grafikkarte (die sich aber unbedingt parallel zum Thinkpad benutzen können lassen muss) könnte man dann noch einen zweiten DVI-Monitor anschließen. User auf forum.thinkpads.com berichten z.B. von so einer Lösung mit T4x-Series unter Verwendung von 2 TFT-Displays mit jeweils 1920x1200 dpi.


    Es gibt auch Grafikkarten, die in den PC-Card-Steckplatz gesteckt werden und einen DVI-Ausgang bieten. Ob man davon auch zwei Stück parallel betreiben könnte kann ich leider nicht sagen. Wäre aber mal interessant zu wissen. Auf jeden Fal wird hier aber die Bauform stören, so dass man basteln müsste (oder z.B. auf einen Dock mit weiteren PCMCI-Steckplätzen hierfür zurückgreifen).


    Früher gab es auch mal die Möglichkeit ein (leider sehr teures) externes Gehäuse per PCMCIA anzuschließen, indem es mehrere PCI-Steckplätze für Grafikkarten u.ä. gab. Leider weiß ich nicht mehr von welcher Firma das war und ob es so was noch gibt...


    Per Software lassen sich übrigens auch mehrere Rechner mit eigenen Monitoren so zusammenschalten, dass man von einem Rechner aus eine virtuelle Multi-Screen-Umgebung nutzen kann (geht z.B. einfach übers Netzwerkkabel). Kostenpunkt hier: zwischen 30 und 150 EUR für die Software. (EDIT: sehe jetzt erst, dass PePeDlr das schon geschrieben hat)

    wobei sich billig schon auf die Qualität bezieht, die ich von anderen B&O-Produkten kenne. Man kann die Tasten sicherlich benutzen aber besonders fand ich das Handling nicht...


    Meiner Meinung nach ist das Gerät einfach veraltet und für den Leitungsumfang schlichtweg zu teuer, auch an B&O-Maßstäben gemessen.

    Bei der TCom kannst Du die entstandenen Gebühren nach MSN aufgeschlüsselt erhalten. Müsste bei Arcor auch gehen.


    Dann ist ersichtlich, wieviel Telefongebühren über die geschäftlichen und wieviel über die private Nummer entstanden sind.


    Die Grundgebühr musst Du allerdings rechnerischt aufteilen, indem Du einen Anteil für die private Nutzung abziehst, wobei der ggf. niedriger sein kann als der Anteil der selbst geführten privaten Gespräche, da Du evtl. öfter geschäftlich angerufen wirst / erreichbar sein musst als privat und Du weniger Leute anrufst als dass Du Anrufe bekommst.


    Für den anteiligen Abzug sollte man einen realistischen, prozentualen Wert angeben.


    Eine direkte Aufteilung auf 2 Rechnungen für einen ISDN-Anschluss wäre mir nicht bekannt.


    Wenn Du DSL hast wäre es aber möglich, private Telefonate über Voice-over-IP zu führen. Wenn Du hierzu z.B. AOL Phone anmeldest (man kann zwei Router an einen Splitter hängen - gleichzeitig!) kannst Du auch weiterhin problemlos einen evtl. vorhanden DSL-Tarif als 100%-tige Geschäftsausgabe angeben solange Du keine private Internetnutzung hast.

    Re: *hhmhh*


    Selbst wenn der Verkäufer nur 3 EUR Versand nehmen würde, dann macht er halt den Stick teuerer. Aber der kostet dann nicht 8 EUR oder 15 EUR sondern 10 EUR bzw. 17 EUR.


    BTW: ich würde am Versand nicht sparen, nachher geht das als Warensendung raus und verschwindet und dann hat man den Ärger. Klar, wenn man beim gewerblichen Verkäufer kauft, muss der haften, aber dann investiert man soviel Zeit, dass man auch einen 100EUR-Stick kaufen könnte.


    Für vernünftige Hardware muss man sicher schon zwischen 30 und 60 EUR investieren.