Beiträge von Nebelfelsen

    Wie wärs denn mit einem Skript, dass ein bestehendes Wort zerlegt und die Buchstaben durcheinanderwürfelt. Sowas sollte mit einfachen Mitteln selbst zu programmieren sein (String in einzelne Zeichen zerlegen, in Array schreiben und diesen per Random mischen).


    Wenn Du aber ein Tool suchst, dass Dir aus eine vorgegebenen Aufgabe mit einzelnen Buchstaben ein oder mehrere sinnvolle Wörter macht, dann wird es schwer. Eine Möglichkeit wäre z.B., alle möglichen Kombinationen von Buchstaben per Skript zu generieren und dann eine Liste auszugeben. Diese enthält dann aber die unsinnigen Wörter, so dass man sie manuell durchforsten müsste. Es ließe sich zwar, entsprechendes Datenmaterial vorausgesetzt, machen, dass man die Ergebnisse durch einen Filter schickt und mit einer Wörterbuch-Tabelle abgleicht, das birgt aber immer noch die Gefahr, dass man die Wörter, die nicht im Datenbenstand des verwendeten Wörterbuchs vorhanden sind, herausfiltert.

    Mir hat letztens eine Frau in gebrochenen deutsch eine Nachricht auf den Festnetz-AB gequatscht, ich möchte bitte eine bestimmte Handy-Nummer anrufen. Mehr Info war nicht auf den AB gesprochen.


    Hab dann auch mal angerufen. Gemeldet hat sich ein ausländischer Mitbürger. Als ich ihn fragte, worum es ginge meinte er: "Isch will Deine Auto kaufen" oder so ähnlich. Ich hab dann gesagt, dass ich keins verkaufen will und er hat ständig versucht, mich dennoch zu überreden "Gute Preis, geht nach Afrika, willst Du verkaufen Auto?" usw.


    So etwas finde ich wesentlich unverschämter als einfach nur eine Visitenkarte am Auto, die man ja problemlos wegwerfen kann.

    Wenn also die Abschlussrechnung = Endabrechnung irgendwann in 2002 erstellt und zugestellt wurde, dann gilt die neue Verjährungsfrist von 3 Jahren, sehe ich das richtig?


    Wenn aber nie eine Abschlussrechnung eingegangen ist, wäre das dann ein Dauerschuldverhältnis, weil ich monatlich einen Abschlag gezahlt habe, oder wie definiert sich das? In diesem Fall dann müsste das verjährt sein, oder?

    Ich persönlich finde USM Haller gut, leider auch sehr teuer (dafür halten die Tische aber auch ein Leben lang und haben einen hohen Wiederverkaufswert).


    Man bekommt sie in zahlreichen Standardmaßen oder auch speziell angefertigt, einfach mal beim Design-Einrichtungshaus fragen.


    http://www.usm.com



    Alternativ ist natürlich eine stabile Glasplatte vom Glaser auch geeignet (ggf. mehrere). Passende Stützen bieten manche Glaser auch an, sonst mal bei IKEA, anderen Einrichtungshäusern oder beim Schreiner/Tischler bzw. Schlosser fragen.


    Bei den USM-Haller-Tischen gibt es zahlreiche Möglichkeiten, Kabelkanäle und -halterungen anzubringen, z.B. einen Kanal, der an die hintere Seite der Tischplatte montier wird, ein Rohr, das am Tischbein angebracht wird, Kabelgitter für Unter-Tisch-Montage (bei Glasplatten allerdings nicht empfehlenswert) usw.


    Höhenverstellbare Tische kenne ich von USM allerdings nicht, zumindest nicht aus der Haller-Serie.


    Bei eBay gibt es auch viele elektrisch und/oder per Hand höhenverstellbare Tische, nur meist ohne Glasplatte.


    Eine Alternative wäre da ein silbergraues elektrisches Tischgestell von IKEA (ich glaube die Serie heißt Galant. Die dazu bei IKEA erhältlichen Platten sind leider nicht aus Glas, auf den Rahmen des Gestells sollten sich aber auch entsprechend zugeschnittene Glasplatten legen und in Absprache mit dem Glaser auch befestigen lassen.

    Hallo zusammen,


    am Samstag habe ich eine Mahnung von den Stadtwerken der Stadt bekommen, in der ich früher mal gewohnt hab.


    Ende September 2002 bin ich aus der Wohnung ausgezogen und den Stadtwerken meine neue Anschrift hinterlassen.


    Ich glaube auch, damals eine Abrechnung erhalten (und wenn dann diese auch bezahlt zu haben), habe aber keine Unterlagen mehr von vor über 2 Jahren und müsste mir auch die Bankauszüge erst kostenpflichtig beschaffen umd das prüfen zu können.


    Mal angenommen, ich hätte im Oktober oder November eine Abschlussrechnung erhalten, dürfen sich die Stadtwerke dann mit der Zahlungserinnerung bzw. mit der Mitteilung, mit der sie mich in Verzug setzen, ewig lange warten oder verfällt das irgendwann?


    Gibt es irgendeinen Anspruch, die Zahlungsfrist zwecks Prüfung der Angelegenheit zu verlängern (ich brauch ja erst eine Rechnungszweitschrift von den Stadtwerken, Kontoauszugskopien von der Bank, etc.)? Oder sollte ich besser erst einmal unter Vorbehalt überweisen und wie sehen in diesem Fall die Chancen aus, mein Geld zurück zu bekommen, falls ich damals doch schon überwiesen habe?

    Zitat

    Original geschrieben von Zeus
    Worin besteht denn bitte bei diesen Telefonen die Höherwertigkeit gegenüber einem Siemens S645 o.ä. die einen doppelt so hohen Preis rechtfertigt.


    Beim BeoCom4 z.B. wäre da in erster Linie der Bedienkomfort zu nennen. Die Menüführung ist sehr durchdacht und über ein Drehrad lassen sich schnell alle wichtigen Einstellungen finden. Unnötiges wurde weggelassen und das macht die Bedienung einfach.
    Man zahlt natürlich auch für das Design und die geringere Stückzahl als bei Siemens u. a. macht sich natürlich auch im Preis bemerkbar.
    Jedoch: Der Service ist erstklassig und bei Fragen steht ein geschulter Händler im B&O-Shop bereit. Zusätzlich sind Techniker bei B&O Deutschland auch telefonisch erreichbar, und zwar nicht über eine teure 0190-Nummer.
    Heutzutage nicht unerwähnt sollte auch die Tatsache bleiben, dass mir bislang noch kein B&O-Gerät untergekommen ist, das einfach wg. eines Softwarefehlers abgestürzt ist, einen zu leisen Lautsprecher hatte o. ä. Offenbar ist man dort noch der Meinung ein Produkt ERST zu testen und DANN zu vermarkten und nicht umgekehrt.

    An sich reichen 5GB vollkommen aus, nur kommen dann wie oben schon geschrieben zusätzlich zu den Kosten für den Online-Tarif noch die für den DSL-Anschluss hinzu:


    einmalige Kosten:


    99 EUR Anschlussgebühr (wird nach einer Weile von AOL erstattet, entweder in bar oder als Gutschrift, sollte man vorher klären)
    Kosten für Hardware: den Splitter gibt es immer umsonst, dann braucht man aber noch mindestens 1 DSL-Modem. Dieses sollte, damit man später einen Router anschließen kann, kein USB-Modem sein sondern eins mit LAN-Anschluss. Idealerweise bekommt man bei Vertragsabschluss das DSL-Modem gegen geringe Gebühr (1 EUR oder so) mit dazu. Besser wäre es natürlich, gleich einen (W)LAN-Router zu nehmen mit eingebautem DSL-Modem, den viele Anbieter auch im Bundle mit einem Tarif im Angebot haben.


    monatliche Kosten
    1. Gebühr für den analogen Anschluss (xx,xx EUR)
    2. Gebühr für den DSL-Anschluss (16,99 für 1MBit, etwas mehr für 2 bzw. 3 MBit)
    3. Gebühr für den Online-Tarif (z.B. 9,99 EUR)


    Damit ist das AOL-Angebot dann schon gar nicht mehr so attraktiv. Bei 1&1 bekommt man z.B. fürs gleiche Geld schon eine richtige Flatrate statt eines Volumentarifes.
    Interessant wäre es auch, dann über Komplettpakete wie von Arcor oder Versatel nachzudenken, die meist auch recht günstig sind.