Ein Unternehmen kann Dir eine Rechnung über einen bis zu 2 Jahre zurückliegenden Zeitpunkt (wenn Du gewerblicher Kunde bist neuerdings nur bis zu 6 Monaten) schicken.
Auf der Rechnung ist normalerweise angegeben, bis wann sie zu zahlen ist.
Steht dort "zahlbar sofort" o.ä. ist damit in der Regel gemeint, dass man binnen 14 Tagen zu zahlen hat. Das ist die üblich Frist, die man für Versand, Bearbeitungszeit beim Empfänger und Berarbeitungszeit der Überweisung bei der Bank rechnet.
Nach 30 Tagen kommst Du in Verzug.
Unabhängig davon könne Die Unternehmen aber auch schon vorher eine Zahlungserinnerung (=Mahnung) schicken, oft passiert das schon, wenn nach 2 bis 3 Wochen kein Geld eingegangen ist.
Der Unternehmer ist aber nicht verplfichtet, Dir eine Mahnung zu schicken. Auch gibt es kein geregeltes Prozedere für die Anzahl der Mahnung, üblicherweise läuft es aber so: 1. Mahnung, ab und an mit Mahngebühr; 2. Mahnung meist mit Mahngebühr; letzte Mahnung mit Androhung rechtlicher Schritte.
IMHO ist der Rechnungsteller vor Beantragung eines Mahnbescheids nicht verpflichtet, Dir eine Mahnung zu schicken. Bin mir hier aber nicht ganz sicher. Vermutlich werden das aber die meisten Firmen tun, um Kosten zu vermeiden und erst danach ein Inkassobüro oder einen Anwalt beauftragen bzw. selbst den Mahnbescheidantrag einreichen. Inkassobüros/Anwälte werden aber vor Beantragen des Mahnbescheids vermutlich nochmal Kontakt zu Dir aufnehmen um gg. zusätzliche Zahlung von Gebühren das ganze außergerichtlich zu klären.
Bis dahin passiert Dir von der Schufa her nichts, außer der Anbieter (z.B. bei Handy- oder Kreditvertrag) kündigt Dir o.ä.
Ein beantragter Mahnbescheid wird der Schufa gemeldet wenn das jeweilige Unternehmen der Schufa angehört. Dazu musst Du aber Dein Einverständnis bei Vertragsunterzeichnung gegeben haben, was nicht heißt, dass es nicht vielleicht das ein oder andere Unternehmen gibt, was sich nicht um die fehlende Einverständniserklärung kümmert und trotzdem meldet.
Viele Unternehmen, die Kundenkarten u.ä. ausgeben, haben auch eine Schufa-Nachmeldung vereinbart und bekommen es auch bei bestehenden Verträgen mit, wenn ein anderer Unternehmer einen negativen Schufa-Eintrag zu Deiner Person vornehmen lässt. Dann löst Du u.U. eine Ereigniskette aus, die in Kündigungen diverser Verträge endet.