Beiträge von Nebelfelsen

    Kann man die Themes von mobile9 auch irgendwie mit dem PC herunterladen? Auf der Site finde ich nur die Info, wie ich per WAP-Browser an die Files gelangen kann, die mein V3 dann aber nicht laden kann (falscher Dateityp).


    Wie kann ich denn mit dem Internet Explorer o.ä. die ZIP-Datei eines Themes auf meinen Rechner ziehen?
    Oder brauche ich dafür einen WAP-Emulator für meinen PC (wenn ja: wo kann man so was herunterladen?)?

    Zitat

    Original geschrieben von dragon-tmd
    Ist eigentlich noch nie einer auf die Idee gekommen, den Stöpsel einfach heraus zu ziehen :confused: ?


    Würd ich nicht machen, sonst rutscht es vielleicht weg... :D

    Zitat

    Original geschrieben von capt'n cadillac
    der stöpsel könnte auch die funktion besitzen das es auf glatten flächen nicht sio schnell wegrutsch.


    Klar, deshalb ist bei den Krussel-Taschen auch eine Aussparung für den Stöpsel, dann rutscht es auch in der Tasche nicht weg. Sehr durchdacht...

    Ein Unternehmen kann Dir eine Rechnung über einen bis zu 2 Jahre zurückliegenden Zeitpunkt (wenn Du gewerblicher Kunde bist neuerdings nur bis zu 6 Monaten) schicken.


    Auf der Rechnung ist normalerweise angegeben, bis wann sie zu zahlen ist.
    Steht dort "zahlbar sofort" o.ä. ist damit in der Regel gemeint, dass man binnen 14 Tagen zu zahlen hat. Das ist die üblich Frist, die man für Versand, Bearbeitungszeit beim Empfänger und Berarbeitungszeit der Überweisung bei der Bank rechnet.


    Nach 30 Tagen kommst Du in Verzug.


    Unabhängig davon könne Die Unternehmen aber auch schon vorher eine Zahlungserinnerung (=Mahnung) schicken, oft passiert das schon, wenn nach 2 bis 3 Wochen kein Geld eingegangen ist.


    Der Unternehmer ist aber nicht verplfichtet, Dir eine Mahnung zu schicken. Auch gibt es kein geregeltes Prozedere für die Anzahl der Mahnung, üblicherweise läuft es aber so: 1. Mahnung, ab und an mit Mahngebühr; 2. Mahnung meist mit Mahngebühr; letzte Mahnung mit Androhung rechtlicher Schritte.


    IMHO ist der Rechnungsteller vor Beantragung eines Mahnbescheids nicht verpflichtet, Dir eine Mahnung zu schicken. Bin mir hier aber nicht ganz sicher. Vermutlich werden das aber die meisten Firmen tun, um Kosten zu vermeiden und erst danach ein Inkassobüro oder einen Anwalt beauftragen bzw. selbst den Mahnbescheidantrag einreichen. Inkassobüros/Anwälte werden aber vor Beantragen des Mahnbescheids vermutlich nochmal Kontakt zu Dir aufnehmen um gg. zusätzliche Zahlung von Gebühren das ganze außergerichtlich zu klären.
    Bis dahin passiert Dir von der Schufa her nichts, außer der Anbieter (z.B. bei Handy- oder Kreditvertrag) kündigt Dir o.ä.


    Ein beantragter Mahnbescheid wird der Schufa gemeldet wenn das jeweilige Unternehmen der Schufa angehört. Dazu musst Du aber Dein Einverständnis bei Vertragsunterzeichnung gegeben haben, was nicht heißt, dass es nicht vielleicht das ein oder andere Unternehmen gibt, was sich nicht um die fehlende Einverständniserklärung kümmert und trotzdem meldet.


    Viele Unternehmen, die Kundenkarten u.ä. ausgeben, haben auch eine Schufa-Nachmeldung vereinbart und bekommen es auch bei bestehenden Verträgen mit, wenn ein anderer Unternehmer einen negativen Schufa-Eintrag zu Deiner Person vornehmen lässt. Dann löst Du u.U. eine Ereigniskette aus, die in Kündigungen diverser Verträge endet.