Beiträge von Nebelfelsen

    Ich würde mir mal die Archivierungsfunktion von Outlook anschauen, diese kann IMHO auch die Datendatei leeren, speichert aber die archivierten Werte in einer Sicherung, so dass man sie bei Bedarf zurückholen kann.

    Ich würd mal sagen, dass Philips mit der Support-Antwort an dem Problem vorbei redet und würde die nochmal anhand der hier gepostete Fakten festnageln um eine eindeutige Antwort zu bekommen. Was schließlich nicht geht, ist nicht die Verbindung der Basis mit einer Anlage oder einem Analoganschluss sondern vielmehr die Kommunikation des Mobilteils mit einer anderen als der vorgesehenen Basis über den unterstützten Standard GAP.

    Zitat

    Original geschrieben von ashd
    So nett sind nicht alle Banken.


    Aus meinem persönlichem Umfeld weiß ich, daß die DB z.B. Kredite auch völlig unangekündigt kündigt, ohne jegliche Rücksprache mit dem Betroffenen.


    War das ein Rahmenkredit, ein normaler Kredit oder ein Dispokredit?

    Zitat

    Original geschrieben von orlet
    Frage: Die Ware liegt beim Kunden. Der behauptet, ist kaputt. Der Versender soll jetzt beweisen, dass die Ware, die beim Kunden liegt, nicht kaputt ist. Wie soll das gehen?
    Zur Differenzierung: Es geht nicht darum, ob die Ware schon kaputt abgesendet wurde, es geht einzig und allein darum, ob sie jetzt beim Kunden defekt ist. Normalerweise macht man sich darüber ja keine Gedanken, man macht ein Foto und gut ist.


    Ich kann mich da eigentlich nur noch mal wiederholen. Bei anderen Logistik-Unternehmen ist so eine Begutachtung ganz normal, denke mal, dass das bei DHL auch geht. Das in die Wege leiten muss allerdings der Absender, denn der ist mit DHL ein Vertragsverhältnis eingegangen:


    Zitat

    Am besten noch mal bei DPD Druck machen, die sollen die Sendung beim Kunden begutachten oder einer Einsendung zwecks Begutachtung zustimmen in entsprechender Umverpackung aber inkl. der besch. Verpackung.


    Vorher mit dem Empfänger einigen, dass dieser deutlich erklärt, dass er nie eine Einwilligung oder Vollmacht zur Abgabe beim Nachbarn erteilt hat, dann ist eigentlich DPD in der Pflicht

    Zitat

    Original geschrieben von der_inquisitor
    Es ist nicht möglich Textformatierungen im Formular für Fragen an den Verkäufer zu verwenden.
    Das scheitert bereits daran, daß es in HTML keine Möglichkeit gibt, ein Eingabe-/Textfeld einzubinden, das Formatierungen erlauben würde.


    Klar erlauben Textfelder die Eingabe von Formatierungsanweisungen. Entweder z.B. durch Eingabe von <br> oder
    durch
    Auswertung
    des Linebreaks
    so wie das hier von der Forensoftware auch gemacht wird.


    Darüber hinaus gibt es noch wesentlich komfortabelere Layouting-Möglichkeiten, die eine automatische Translation in HTML-Sourcecoude ermöglichen, z.B. den fckeditor (Open Source), der zusammen mit einer Textbox in einem HTML-Formular eingebunden werden kann.

    Am besten noch mal bei DPD Druck machen, die sollen die Sendung beim Kunden begutachten oder einer Einsendung zwecks Begutachtung zustimmen in entsprechender Umverpackung aber inkl. der besch. Verpackung.


    Vorher mit dem Empfänger einigen, dass dieser deutlich erklärt, dass er nie eine Einwilligung oder Vollmacht zur Abgabe beim Nachbarn erteilt hat, dann ist eigentlich DPD in der Pflicht.

    Re: StarTAC 130 neu? Antwort !!



    Falls Dich die Kritik persönlich getroffen hat, bedaure ich das sehr. Nur: wenn Du wirklich so sorgsam packst, warum schreibst Du dann in den Auktionstext rein, dass Du das Handy nur in einen Pappumschlag schiebst? Dann würde ich doch damit auch Werbung machen, dass die Verpackung 1A ist; das lässt den Preis steigen und fördert das Vertrauen der Bieter in eine saubere und sichere Abwicklung.


    Im übrigen lasse ich bei der Beurteilung der Seriösität eines eBay-Verkäufers neben den Bewertungen auch nie die Qualität des Anzeigentextes außer acht. Wenn mal was schief läuft muss man ja auch immer in der Lage sein, sich mit jemanden vernünftig per E-Mail auseinander zu setzen. Und wenn man dann vermuten muss, dass man in so einem Fall eine Mail mit 3 Worten o.ä. vom Verkäufer bekommt und evtl. gegen eine Wand redet...
    Daher kann ich mich eigentlich auch hier nur wundern, dass der eBay-Text so komisch formuliert ist und zudem auch layouttechnisch derart chaotisch ist, dass man schnell den Überblick verliert. Vorausgesetzt Du bist wirklich der Verkäufer und hast Dich jetzt hier neu angemeldet, frage ich mich schon, warum Du hier ein nahezu perfektes Deutsch an den Tag legst, wobei Du dafür hier ja kein Geld bekommst, und es beim eBay-Text dann an Sorgfalt fehlen lässt, obwohl sich diese evtl. ja auch auf den zu erwartenden Gewinn auswirkt. Ich bin eigentlich immer da besonders sorgfältig wo ich anschließend auch etwas davon habe. Aber OK, das muss jeder selbst wissen.


    In diesem Zusammenhang ist auch der Hinweis auf Deinen Copyricht-Vermerk zu sehen, denn es wundert mich eher weniger, dass Du es nicht möchtest, dass jemand die Sachen einfach kopiert, als Deine Anmerkung, dass Du das auf jeden Fall erkennen würdest. Sofern jemand den Text kopiert könnte man sich die Anmerkung bei dem Text eigentlich sparen ;) . Aber derjenige der den Text klaut tut mir sowieso leid.


    Nichts für ungut und: Dein Deutsch ist doch echt super OK


    Gruß,


    Nebelfelsen

    Das eBay Angebot ist ja witzig formuliert:


    Zitat

    Sie Bieten hier für den PromiHandy ……………STARTAC 130 [..]
    StarTAC™ 130 ist eine der schönsten Verbindungen aus Form und Funktion. [..]
    Das Kriterium "strahlungsarm" spielt bei der Entwicklung von Handys eine immer geringere Rolle. Gab es vor einigen Jahren zumindest drei Handys mit SAR-Werten unter 0,25 W/kg - das Motorola StarTac 130, das Nokia 8810 und bereits 1996 das Hagenuk Global Handy - so liegen die "besten" Handys, die derzeit am deutschsprachigen Markt zu haben sind, über 0,50 W/kg (STARTAC hatte 0,10 mit gezogene Antenne)
    Um ein vergleich zu machen das es ein Handy mit den kleinsten SAR wert ist schauen sie in Google mit dem suchbegrif ‚,Startac SAR''. Die Promi sind nicht Dumm.!? Oder !?
    [und zu guter letzt:]
    Und noch was (weil es mir langsam auf den Nerv geht): Ich reagiere SEHR empfindlich auf Klau von Bildern / Textpassagen aus meinen Auktionen. Ich rate in beiderseitigem Interesse davon ab. Ich erkenne meine Arbeit IMMER ! [hätt ich gar nicht gedacht... :D]


    Vorsorglich daher auch die Quellenangabe: eBay-Mitglied leondergrose, 17.02.2005, http://www.ebay.de, Artikelnummer 5752791700


    Und viel Spaß dem erfolgreichen Bieter. Bleibt nur zu hoffen, dass die Sendung beim Transport nicht durch das Lieferunternehmen beschädigt wird. Denn bei Versand im Kartonumschlag wird wohl auch eine Versandversicherung nicht greifen. Wobei das Handy ja recht stabil ist und Stürze und Druckeinwirkung keine Rolle spielen sollten...

    Der Kunde muss aber wohl nur dann die Beschädigung nachweisen und melden, wenn er das Paket selbst entgegengenommen hat. Hat er es vom Nachbarn beschädigt erhalten und hat dieser keine Postvollmacht, so ist der Paketdienst selbst schuld, wenn er es dem Nachbarn gibt.


    Nimmt der Empfänger es aber vom Nachbarn an, dann muss er den Schaden sofort melden. Da das aber schon bei Annahme hätte geschehen müssen, könnte das problematisch werden. Ich persönlich würde daher als Empfänger das Paket lieber gar nicht bekommen oder herrenlos im Flur liegen gehabt haben wollen, da dann die Verwantwortung des Paketdienstes in jedem Fall greift und ich nich nachher noch meinen Nachbarn verklagen muss, der laut Paketdienst die Sendung so zugerichtet hat und dafür verantwortlich ist, da er ja den Empfang der äußerlich unbeschädigten Sendun quittiert hat.


    Nun hat der Empfänger aber die Lieferung bereits per E-Mail bestätigt. Er sollte schnellstmöglich beim Versandunternehmen reklamieren und klären, welche Schritte einzuleiten sind. Hier sollte dem Empfänger umgehend mitgeteilt werden, dass die Schadensmeldung umgehend zu erfolgen hat. Wie es beim Versand an Privatkunden jedoch rechtlich aussieht, weiß ich nicht. Evtl. ist der Empfänger schon auf der rechtlich sicheren Seite, wenn er umgehend den Absender informiert hat. und das scheint ja wohl erfolgt zu sein.


    Daher sollte der Absender auch schnellstmöglich von seiner Seite her an das Versandunternehmen herantreten. Im Übrigen muss er das bei den meisten Logistik-Unternehmen sowieso, da nur der Absender mit dem Unternehmen einen Vertrag eingeht und auch für die Rückforderung des Geldes im Schadensfall verantwortlich und zuständig ist. Ob und wie man das an den Empfänger abtreten kann weiß ich nicht.