Beiträge von andi2511

    Poulsen


    Zitat

    Original geschrieben von Jochen
    Er tut zu selten etwas produktiv für's Spiel. Da würde ich mir andere Spieler in Schalkes Reihen wünschen.


    Dein Wunsch scheint erhört zu werden: Poulsen steht vor einem Wechsel zu Bayern[small]bezwinger Milan.[/small]


    http://www.spiegel.de/sport/fussball/0,1518,408843,00.html


    Görlitz, über den wir es ja auch neulich hatten, wird diese Saison nicht mehr eingesetzt werden können.


    Quelle: fcbayern.de

    Re: Re: Eintragsbewertung in der Handydatenbank


    Zitat

    Original geschrieben von Sebian
    Ich fände diese Funktion nutzlos, weil wir ja davon ausgehen, dass alle eingegebenen Daten korrekt und damit "hilfreich" sind.


    Ich fände diese Funktion vor allem nicht im Sinne der Datenbank, an der ja (fast) jeder mitarbeiten kann und die daher so eine Art Gemeinschaftsprojekt ist - sollten sich Fehler einschleichen, dann meldet man das eben oder arbeitet selbst aktiv an einer Verbesserung mit, das entspricht dann viel eher dem Geist dieser Sache als eine (passive) Bewertungsfunktion. ;)

    Meinst du nicht, daß du mit ihm eine Bürgschaft nur für die reinen Mietzahlungen vereinbaren kannst? Dann spielt es auch keine so herausragend große Rolle, ob sie jetzt in der Höhe begrenzt ist, deine Eltern würden dir schon von sich aus aufs Dach steigen, wenn du mehrere Monate die Miete nicht zahlst.

    Zitat

    Original geschrieben von xoduz
    kann es sein, dass da ein kleiner Unterschied besteht zwischen dem was gesetzlich verlangt werden kann und dem, was der Mieter freiwillig leisten darf?


    Im Prinzip schon, siehe auch das Zitat sowie die entsprechende Passage im Link oder auch hier --> http://www.haus-und-grund-muen…/recht/unbegr_buerge.html


    Entscheidend ist halt, ob die Bürgschaft verlangt oder angeboten wird, aber letztlich bringt dich das jetzt auch nicht weiter, es geht dir ja um eine Begrenzung in der Höhe, oder habe ich das falsch verstanden?

    Zitat

    Original geschrieben von xoduz
    Denn wenn die Bürgschaft sich auf das Dreifache der Monatsmiete beläuft bringt das dem Vermieter ja nicht viel, da würde es auch eine Kaution tun..


    Tut es ja auch, der Bürge würde idR auch nur den Differenzbetrag von Kaution zu den drei Monatsmieten leisten müssen, wenn Kaution plus Bürgschaft vorhanden sind. Diese drei Monatsmieten entsprechen der gesetzlichen Obergrenze (§551 BGB).


    Allerdings gibt es meines Wissens Ausnahmen, wenn die Bürgschaft unaufgefordert geleistet wird.


    Edit: gefunden -->


    Zitat

    [...] Ausnahme: Hat ein Dritter durch Bürgschaft unaufgefordert Sicherheit für den Mieter geleistet, und wird dieser dadurch erkennbar nicht belastet, kann die Obergrenze von drei Monatsmieten überschritten werden, BGH in ZMR 90,327 in Ergänzung zu BGH 107, 210 (s.o.). Auf das Wissen des Mieters von der zusätzlichen Sicherheit kommt es nicht an.


    Beispiel: Eltern bürgen dem Vermieter gegenüber unaufgefordert für ihr Kind das in seine erste Wohnung zieht. Dieses zahlt zudem eine Kaution. [...]


    http://www.anwalt-im-netz.de/M…rgschaft/buergschaft.html


    Damit bist du jetzt allerdings genau so schlau wie vorher auch schon. ;)

    Zitat

    Original geschrieben von xoduz
    Die Frage ist eher: Welche Kosten können da noch durchschlagen?


    Normalerweise bis zu drei Monatsmieten - diese Bürgschaften sind meist selbstschuldnerische Bürgschaften, d.h. der Vermieter könnte sich mehr oder weniger direkt am Bürgen vergreifen. ;)


    Für was dann genau gebürgt werden muß, geht dann eben aus der Formulierung der Bürgschaft hervor (nur Mietzins oder auch Nebenkosten usw.).


    Die Konstellation Kaution plus Bürgschaft ist eher fragwürdig, aber gerade bei Studenten, Azubis und Co. an der Tagesordnung.