Du verwechselst gerade aber Mindesthaltbarkeitsdatum und Verfalls- bzw. Verbrauchsdatum. ![]()
Beiträge von andi2511
-
-
Zitat
Original geschrieben von DADAMAN
Ein vorläufiger Perso geht IMHO nicht.Doch, geht auch. Das geht bei Reisen in alle Länder, die das europäische Abkommen über den Personenverkehr ratifiziert haben. Ich bin mit einem solchen vorläufigen Personalausweis mal nach Estland eingereist - das sorgte für etwas Verwirrung, der Polizist musste erst in seinem PC verschiedene Muster nachsehen, aber letztlich war es kein Thema.
Aber diese Fragen gehören doch eigentlich nicht in den Thread, daher BTT.

-
Nein, das Ausgangsposting und die Antworten beziehen sich darauf, in bestehende Verträge hineinzuportieren, nicht aus bestehenden Verträgen wegzuportieren.

-
Zitat
Original geschrieben von me too.
Hier mal eine nette Statistik:Man müsste jetzt natürlich noch die Quoten der Bayern-Spiele mit denen der Werder-Spiele vergleichen - Sat.1 wird sich ja nicht für Bayern entscheiden, weil sie alle große Bayern-Fans sind, sondern weil sie sich die besseren Quoten erhoffen.
Nichtsdestotrotz verstehe ich den Ärger vieler Werder-Fans, aber Sat.1 ist eben kein Wohlfahrtsunternehmen und auch die Frage der Gerechtigkeit wird bei den Entscheidungsträgern nur eine untergeordnete Rolle spielen.

-
Hmm, nur bei einem Dokument oder generell?
Probiere es mal mit einem anderen Dokument testweise und achte auf richtige Zeilenumbrüche, wenn es nur bei dem einen Dokument nicht geht, dann sind vielleicht keine richtigen Umbrüche drin und Word erkennt den Text halt nur als eine Zeile.
-
Bei mir (Word 2003) geht das so:
Tabelle --> Sortieren --> 1. Sortierschlüssel: Absätze / Typ: Text / Aufsteigend
-
Zitat
Original geschrieben von oli-haas
Achso, und das reicht schon aus?Ja, reicht aus. Dritte Alternative - je nach Browser - wären URL-Kürzel, wie sie z.B. der Avant-Browser kennt.
Aber die Hosts-Lösung ist einfach und wirksam.
-
Nein.

Bei o2 oder E-Plus geht das, bei T-Mobile nicht.
-
Nein, das ist eigentlich nicht nurmal. Ich benutze den Dienst schon lange als AB und hatte bis jetzt keinen Ausfall o.ä.
-
Bei den normalen Profiseller-Shops - also den von 1und1 direkt zur Verfügung gestellten - ist doch ein Impressum vorhanden.
AGB muß keiner haben, als gewerblicher Anbieter muß man aber natürlich auf die diversen Verbaucherrechte hinweisen, ob mit oder ohne AGB. Welche Rechte das sind, sollte er ja wissen, wenn er ein Unternehmen angemeldet hat.