Beiträge von andi2511

    Zitat

    Original geschrieben von Martyn
    Wenn man nach etwas fragt das einem nichts angeht, dann kann man getrost unrichtige Angaben machen. z.B. gehen Familenverhältnisse, Schwangerschaften, einen Vermieter oder z.B. auch einen Arbeitgeber nichts an ... deswegen müssen diese Angaben auch nicht wahrheitsgemäss beantwortet werden.


    Die Fragen nach Sicherheiten wie z.B. einer Bürgschaft haben doch nichts mit persönlichen Fragen wie nach einer Schwangerschaft zu tun. Insofern kannst du daraus doch nicht einfach ableiten, daß man auch bezügl. einer Bürgschaft falsche Angaben machen darf.


    Und wie gesagt: es gibt Situationen, da ist man in der Auswahl seiner Wohnungen eingeschränkt und kann sich seinen Vermieter auch nicht immer ganz nach Wunsch backen - das trifft vor allem auch auf Unistädte und Studenten zu und es ist eben so, ganz egal wie man das privat findet und dann muß man so etwas eben manchmal zähneknirschend schlucken.

    Naja, ist denn dein Link der direkte Link zu deiner Volksbank, also bspw. Volksbank Frankfurt (falls du in Frankfurt wohnst) oder ein allgemeines Banking-Portal der VR-Bank?


    Bei mir sieht die direkte Adresse nämlich so aus: httpXs://www.vr-networld-ebanking.de/index.php?RZKZ=XC&RZBK=0XXX wobei die letzten drei X wohl irgendein Code für die entsprechende VR-Bank zu sein scheint.


    Meine Frage war, ob du - wie ich - stattdessen über http://www.vr-bank-erfurt/bielefeld/karl-marx-stadt.de und dann über --> Onlinebanking gehen kannst!?


    Aber vielleicht verstehe ich dich auch falsch. :D

    Zitat

    Original geschrieben von johnydoe
    Also einfach das man schlecht dasteht.


    Ist euer Dorf/eure Stadt denn so klein, daß du dir da jetzt Sorgen machen müsstest? ;)




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    Original geschrieben von johnydoe
    Ja schreiben ist nicht meine stärke sorry.


    War auch nicht so spitz gemeint, wie es formuliert war. ;) [/small]

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    Original geschrieben von Der mit dem Bart
    Regelmäßig nein. Das würde schon am TB scheitern und darüberhinaus muss der Vorsatz auch bei den §§ 263 ff. auch immer im Bezug auf alle objektiven Tatbestandsmerkmale vorliegen. ;)


    Ich wollte den Kern meiner Frage auch nicht auf meinen persönlichen Fall bezogen haben. ;)


    Es ging vielmehr um die von dir nochmal aufgegriffene Konstellation der 500 Karten unter der Voraussetzung, daß diese ohne Angabe falscher Daten erworben wurden/werden, denn davon schreibt unsere "Maus0815" - man möge mich korrigieren, falls ich etwas überlesen habe - ja nichts.

    Zitat

    Original geschrieben von booner
    Wenn man sich jetzt eine multiple Persönlichkeit schafft...


    Ja wenn, aber ich habe drei Karten auf meinen Namen bestellt, um sie in meinem Umfeld zu verteilen - simyo hat das entweder nicht gemerkt oder es ist ihnen egal.


    Meine Frage zielte ja eben gerade auf diesen Fall ab: wenn die Karten ohne Angabe falscher Daten erworben werden, ob dann alleine der Hinweis auf die Begrenzung bzw. eben gerade das Mißachten dieser Begrenzung deine skizzierten Folgen hätte (haben könnte)?

    Sicher, aber was außer "Geldgier" soll da jetzt der Vorwurf sein, wenn man simyo-Karten auf seinen Namen und ohne Angabe falscher Daten etc. bestellt und damit Gespräche mit einer 0900er-Nummer führt?


    Nicht daß ich das gutheiße, aber mir fällt nicht ein, welche strafbare Handlung dabei realisiert würde - vielleicht kannst du das etwas näher ausführen*!? ;)



    [small]*Keine rhetorische Frage.[/small] ;)