Beiträge von andi2511

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    Original geschrieben von Bowser-2
    [...] nicht umsonst benötigt man dafür ein Abitur mit einem Schnitt von mindestens 1,5. ;)


    Zum einen stimmt das so eh nicht und zum anderen gibt es keinen Zusammenhang zwischen dem NC und der Schwierigkeit eines Studiums. Der NC sagt lediglich etwas über das Verhältnis von Studienplätzen zur Zahl der Studienbewerber und damit etwas über die Beliebtheit aus, sonst nichts. ;)

    Na was wohl: Bayern gewinnt nach Grottenkick 1:0 (91. Minute Eigentor durch die Eintracht) und Schalke verliert in Stuttgart. ;) :p


    Im Moment kann man wirklich nur neidisch nach Bremen schielen, aber abgerechnet wird halt nach Punkten und da konnte bisher keiner so richtig von den Schwächen der anderen profitieren. Insofern kann Bremen sich für diese Spektakel am Ende nichts kaufen, wenn sie nicht konstant über die Saison jetzt auch punkten.

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    Original geschrieben von booner
    Natürlich. Du bist einem anderen regelmäßig nur zum Ersatz des ihm zugefügten Schadens verpflichtet, wenn du die Schädigung zu vertreten hast, dich also zumindest leichte Fahrlässigkeit trifft.


    Deswegen ja. Allerdings war ich immer davon ausgegangen, daß Haftpflichtversicherungen auch bei grober Fahrlässigkeit zahlen.


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    Im Gegensatz zur Sachversicherung bedeutet die grob fahrlässige Schadenverursachung in der Allgemeinen Haftpflichtversicherung nicht die Versagung des Versicherungsschutzes. Nur die vorsätzliche Herbeiführung eines Schadens führt zur Leistungsfreiheit des Haftpflichtversicherers.


    http://www.versicherungsnetz.d…ssigkeit_Haftpflicht.html


    Ist das individuell unterschiedlich, oder kann man eine so pauschale Aussage treffen? Oder ist die Privathaftpflicht eh nochmal eine andere Baustelle?

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    Original geschrieben von Cheesy
    Allerdings wäre das wahrscheinlich grob fahrlässig und die Versicherung würde wieder nicht zahlen.


    Es ist doch gerade das Wesen der Haftpflichtversicherung, auch bei fahrlässig herbeigeführten Schäden zu leisten, oder? Ansonsten bräuchte ich ja keine. Oder habe ich da jetzt einen :gpaul: ?

    Re: Biken: was ist noch legal, was illegal?


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    Original geschrieben von zufaul
    Frage nun: ist es erlaubt, beim radeln eine Sturmhaube aufzuziehen? Motorradfahrer tun es ja schließlich auch, warum sollte ich es nicht dürfen?


    Wie kommst du darauf, daß du das vielleicht nicht darfst? Du kannst auch in rosa Leggings Fahrrad fahren, wenn du das gerne möchtest. :)


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    Frage nun: kann mir die Polizei, Ordnungsamt etc. bei einer vorübergehenden Entfernung aus dem Straßenverkehr (ich meine das "Herauswinken" bzw. "Abfangen", konnte es nur nicht so gut beschreiben) das Tragen einer Sturmhaube als "Strafe" oder sonst irgendwie verbieten?


    Was hat das eine mit dem anderen zu tun?