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Original geschrieben von voicestream
Muss ich das verstehen ?
Er bezieht sich auf den Nickname. L. Ron Hubbard ist der Gründer von Scientology.
Bezüglich der Ausgangsfrage würde ich allerdings auch denken, daß eine Erstberatung bei einem Rechtsanwalt zielführender ist als die Diskussion in einem Internetforum.
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Der Sicherungsschein schützt nur bei Zahlungsunfähigkeit oder Insolvenz. 
[small]vgl. § 651k BGB[/small]
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Original geschrieben von AdministratorDr
Ist auch absolut in Ordnung. Der Beweggrund sollte nur der richtige sein.
Das sehe ich anders, denn der Beweggrund ist eigentlich völlig irrelevant. Geld ist Geld und hilft; ob fürs Image oder gegen das schlechte Gewissen gespendet wurde interessiert dabei den Adressat der Hilfe nicht die Bohne. Wichtig ist daher eigentlich nur, ob die Spenden sachgerecht und seriös und am besten noch unter Nachhaltigkeitskriterien eingesetzt werden. 
BTT: beim DZI bekommst du gegen Portoersatz eine ausführliche Beurteilung der entsprechenden Organisation. Darin ist z.B. idR auch eine Quote aufgeführt, wieviel Prozent der Einnahmen am Ende auch in die Projekte fliessen, wieviel in Werbung und Organisation fliesst usw. - wenn man größere Summen spenden will oder regelmäßig spendet, dann können diese Informationen recht interessant sein.
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WorldVision hat ein Spenden-Siegel der DZI und engagiert sich auch in nachhaltigen Projekten z.B. was die Selbsthilfe betrifft.
Für das Spenden-Siegel müssen bestimmte Kriterien erfüllt werden. So dürfen keine Provisionen für die Vermittlung von Spenden gezahlt werden, die Jahresrechnung muß eingereicht werden usw. - damit ist eine gewisse Seriösität sichergestellt.
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Die wurde in den Zwanziger Jahren im Rahmen einer "Luxussteuer" eingeführt - warum werden Steuern generell eingeführt? Z.B. zur Steuerung im Sinne des Wortes und natürlich zur Finanzierung des Gemeinwesens durch den Staat.
Warum nun gerade bestimmte Steuern eingeführt werden hängt oft entweder mit einer erhofften Lenkungswirkung (man kann mit Besteuerung und/oder Subventionierung ein bestimmtes gewünschtes Verhalten erreichen) oder einer zu erwartenden guten/sinnvollen Einnahmequelle zusammen.
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Diese Idee ist rechtlich in der EU überhaupt nicht durchsetzbar - immerhin dürfen wir Deutsche neuerdings auch den Österreichern die Studienplätze klauen. 
Daß LKWs keinen Cent für die Instandhaltung zahlen, stimmt natürlich nicht (mehr) - die Autobahnmaut für LKWs lässt grüßen. 
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Original geschrieben von bastian_S
Im Zweifel für den Angeklagten. Und Zweifel gibt es hier genug.
Maßgeblich ist, ob das Gericht Zweifel hat oder nicht und anscheinend hatten sowohl Amtsgericht als auch Landgericht diese Zweifel nicht und dafür werden sie Gründe gehabt haben - wie schon jemand sagte ist es immer außerordentlich schwierig, ohne Sachkenntnis und Akteneinsicht eine juristische Frage so definitiv zu beantworten, wie es hier manche tun. 
Wir beziehen unser Wissen und unsere Meinung aus den Medien - sowohl damals als auch heute bezüglich der Reportage. Das Gericht hatte darüberhinaus sicher weitere Quellen, z.B. die widersprüchlichen Aussagen des Angeklagten usw.
Daß die Beweisführung in einem reinen Indizienprozeß meistens sehr schwierig ist und ein Urteil, welches nur auf Indizien beruht nie ganz glücklich ist und auch in diesem Fall Fragen bleiben, ist leider tatsächlich so. Allerdings beruhen Urteile in Indizienprozessen auf einer Kette von Indizien (und nicht nur auf einer Zeugenaussage o.ä.), die aneinandergereiht vernünftige Zweifel nicht zulassen und für das Gericht war das eben offensichtlich der Fall.
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"Sooooo schlecht" spielen sie ja gar nicht, nur die Ergebnisse stimmen nicht. Schalke und Bremen hätten ihre Spiele in Istanbul und Udine ja auch gewinnen können, so ist es nicht. Allerdings haben sie sie nicht gewonnen und das ist der Unterschied zu den Klassemannschaften in der CL.
In den nächsten Spielen dürfen sie gerne mal schlecht spielen - solange sie dann 1:0 gewinnen wie Bayern gegen Brügge oder Wien. 
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Die belastenden Zeugen waren nach eigenen Angaben selber mit rund 200km/h bzw. 220km/h unterwegs, es waren also zu dem Zeitpunkt durchaus hohe Geschwindigkeiten möglich und zwei Tankquittungen belegten ja auch, daß der Testfahren durchaus zu dem fraglichen Zeitpunkt an dem Unfallort sein konnte (wäre er direkt nach dem Tanken abgefahren, wäre dazu eine Durchschnittsgeschwindigkeit von 125km/h vonnöten gewesen) - es ist nun nicht so, daß alles für Rolf F. sprach und der Prozess ein reiner Lynchprozess war - es war eben ein Indizienprozeß, das lässt immer Raum für Spekulationen.
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Natürlich verstösst das gegen die Regeln, denn es verstösst gegen das Urheberrecht. Keine persönliche Verbundenheit = kein privater Gebrauch. 