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Original geschrieben von Bob_Harris
AFAIR ist das Schätzen erlaubt, wenn der Streifenwagen dem "Täter-Fahrzeug" mit konstantem Abstand folgt, so dass die Polizisten die Geschwindigkeit am eigenen Tacho ablesen können...
Ach so, ich dachte, das war aus dem Stand. Aber dennoch geht das doch nur mit einer Vergleichsstrecke von einigen hundert Metern und ziemlichen Toleranzabzügen, wenn der Tacho nicht geeicht ist, oder?
Finde ich dennoch eine seltsame Praxis, so ganz ohne Meßprotokoll usw. - ob da schonmal jemand in höhere Instanzen gegangen ist? :confused:
Aber wie dem auch sei: das Argument, Fahrer B sei aber noch schneller gewesen, war noch nie besonders erfolgsversprechend, das war mein Ausgangspunkt ... 
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Das scheint mir aber eine recht eigenwillige Interpretation dieses Urteils gewesen zu sein. :eek: 
Wir sind doch hier nicht in Österreich!? 
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Hallo!
Ich habe ein Siemens SK65 abzugeben. Leider habe ich auch diesmal vom Verkäufer (über TT) keine OVP und Rechnung bekommen, so daß das Gerät nackt daher kommt. Sprich: Handy plus Ladekabel.
Der Zusand des Gerätes ist gut, auf der Rückseite sind kleine Gebrauchsspuren zu sehen und auf dem Display ein "Wischer" - Fotos bei ernsthaftem Interesse auf Anfrage.
Es ist die Version ohne Blackberry.
Preis: 135,- inkl. Versand.
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Re: OT
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Original geschrieben von chung77
ich wurde zwar nicht angeklagt und hab auch niemanden angeklagt, aber ich fand dies auch etwas paradox: da wurde ich mal von der autobahn "gefischt", weil ich statt der angegebenen 80km/h, knapp 95km/h gefahren bin. aber der mercedes, der kurz zuvor an uns (zivilstreife und mir), mit mindestens 120km/h an mir vorbeigerauscht ist, war denen wohl zu schnell.
Was sagt der Räuber zum Richter? Genau: "Aber es gibt doch auch Mörder". 
Im Ernst: meines Wissens müssen die Videowagen eine konstante Überschreitung über einen gewissen Zeitraum dokumentieren und wenn sie dich eben ein paar Kilometer auf dem Kieker haben, dann werden die nicht dem nächstbesten nachdüsen, schließlich ist die ganze Veranstaltung ja eh nur eine stichprobenmäßige und keine flächendeckende.
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Original geschrieben von Usher
Entschuldigung.
Es tut mir sehr leid, dass ich dir auf die Nerven gegangen bin.
Nicht Du gehst mir auf die Nerven, sondern die Tatsache, daß du dir selbst keine Mühe gibst, denn das Problem 6680 + T-Online + GPRS hatten andere auch schon und findest du es nicht etwas merkwürdig, daß ich dir hier Dinge vorkaue, die ich heute morgen auch noch nicht wusste, du sie aber angeblich nicht finden kannst? 
Also: kümmere dich selber darum, die Basics habe ich dir an die Hand gegeben --> alle Einstellungen inkl. der GPRS-Einstellungen für den Abruf der T-Online-Mails findest du in dem verlinkten Thread. Jetzt liest du den Thread erstmal richtig durch, checkst nach, ob alle geposteten Einstellungen mit deinen übereinstimmen, legst einen CSD-Zugangspunkt für T-Online an (mit den Daten aus dem Thread) und wenn das dann klappt, kannst du dich als Kür immer noch (mit den Daten aus dem Thread) um den GPRS-Abruf kümmern.
Und solange du nicht erkennbar Eigeninitiative zeigst und alle Möglichkeiten der bereit vorhandenen Hilfestellungen ausnutzt, wird dir auch niemand anderes helfen können.
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Original geschrieben von Usher
Habe den Link durchgelesen, aber da steht auch nicht viel mehr drin, als in meinem Link zur Konfiguration.
Ehrlich gesagt bezweifle ich das langsam, denn in dem Thread (oder auch in anderen, benutz' die Suche dafür) wird ausdrücklich auch die Problematik angesprochen, wie T-Online-Mails über GPRS abgerufen werden können (oder eben nicht, wie bei vielen anscheinend der Fall) - regulär scheint das nicht so einfach möglich zu sein.
Ich bin raus hier, es kann ehrlich gesagt nicht sein, daß ich ohne 6680 und ohne T-Online-Account dir hier die Threads vorkaue.
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Das reicht nicht, du musst auch einen Zugangspunkt T-Online konfigurieren, um über CSD (also das "alte Wap", nicht GPRS) deine Mails abrufen zu können. Hast du denn den verlinkten Thread und speziell dieses Posting überhaupt gelesen?
Ich glaube ja gerne, daß das nicht ganz einfach ist, aber wir sind hier keine Hotline und etwas einlesen musst du dich ggf. dann schon selber - oder eben die "echte Hotline" schnell bemühen ... 
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Fröhlich sein ist so ne Sache, wenn einem ein anderer das Eigentum beschädigt und dann nicht den Arsch in der Hose hat, die Sache regulär über seine Versicherung laufen zu lassen. Dafür hat man doch eine Haftpflicht ...
Verkehrsrichter verhängen da völlig zurecht ganz erhebliche Strafen - nur leider wird das Laubi wirklich nicht viel bringen, wenn es keine Zeugen gibt und der Sachschaden (aus Polizeisicht) eher im Bagatellbereich liegt ...
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Du hast also auch einen Zugangspunkt T-Online mit der entsprechenden Benutzerkennung (also nicht nur ein eMail-Konto)? Dann weiß ich auch nicht weiter, ggf. bei T-Mobile anrufen, die haben ja eine entsprechende Hotline ...
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Re: Re: Hänge mich mal an dieses Topic:
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Original geschrieben von Bob_Harris
Edit: Sehe erst jetzt, dass Du nur noch eine TK hast. Bin nicht sicher, ob die in einem solchen Fall überhaupt zahlt.
idR eben nicht, das ist ja das gemeine an der Fahrerflucht, daß man nicht nur den Ärger, sondern auch die Kosten hat. 