Beiträge von andi2511

    "andi2511 hakt nach" - die neue Kolumne bei TT. -->


    Zitat

    Original geschrieben von andi2511
    In die Runde gefragt: 19h?


    Ich fasse also - nachdem kein Widerspruch eingegangen ist - wie folgt zusammen:


    Ort: Via Nova Euphoria - [small]für die Navigisten: Revaler Straße 9 Simon-Dach-Straße 1, 10245 Berlin (Friedrichshain)[/small]


    Zeit: 19h


    Teilnehmer:

    • Steven aka Der_Mond
    • Dirk aka wrywindfall*
    • Oliver aka lanturlu*
    • Seb aka Seb99*
    • Andreas, Karl, Matthias aka Echle-Team*
    • Carsten aka miggey09 & berlibaerchen* :D
    • Elke aka Elke2002*
    • Daniel aka DUSA-2772*
    • Dominik aka Nokia4life*
    • wen habe ich vergessen? Was ist mit Gordon, Steffen und Co.?
    • alle anderen, die sich bisher nicht getraut haben und gerne kommen möchten! :)


    Zusatzinfo: entgegen bisherigen Gerüchten wird keine züschologische Erstberatung bei diesem Treffen angeboten. Allerdings liegen Visitenkarten aus.


    [small]After-Show-Party: für Interessierte und Insider in Schöneberg. Dresscode: grenzdebile Mimik (also wie immer), > 0,5 Promille, Bereitschaft zur Diskussionen rund um die Schweinezucht (z.B. "Colidruck im Betrieb - Für und Wider") ...


    Ich bin nicht befugt, offizielle Einladungen auszusprechen, aber ich habe mich rückversichert, daß Besuch grundsätzlich willkommen ist - Babysitter und Händchenhalter spiele ich allerdings nicht. :D [/small]



    [small]* angefragt (hiermit)[/small]

    Re: wer darf entsorgungsnachweis ausstellen?


    Zitat

    Original geschrieben von caoz
    welchem gesetz ist der entsorgungsnachweis geregelt


    Ich schätze mal, das regelt die Verordnung über Verwertungs- und Beseitigungsnachweise. http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/nachwv/inhalt.html


    Authorisiert werden wahrscheinlich nur die zertifizierten Entsorgungsfachbetriebe sein, oder? Ist aber ziemlich spekulativ meinerseits, das nur fairerweise angemerkt. ;)

    Zitat

    Original geschrieben von qwasy
    Wenn man's genau nimmt, dann ist die "Neutralisierung" doch sogar teilweise im Grundgesetz verankert - aus gutem Grund wurden weitreichende parlamentarische und außerparlamentarische Kontrollmechanismen eingebaut, damit die Regierung nicht willkürlich schalten und walten kann.


    Vollkommen richtig, aber die Väter des Grundgesetzes dachten dabei mit Sicherheit nicht an eine Länderkammer, die sich zum Instrument der bundespolitischen Opposition macht, sondern eben im Rahmen der föderalen Aufstellung einen Ländereinfluß auf Bundesebene geltend machen kann.


    Da das aber durch die heutige Parteiendemokratie schon längst ad absurdum geführt ist, wurde die Föderalismusdebatte sinnvollerweise und von einer breiten und parteiübergreifenden Basis eingeführt und die Kommission ins Leben gerufen - ich halte eine rasche Wiederaufnahme dieser Arbeit und dann auch eine konsequente Umsetzung von Ergebnissen für eine der wichtigsten Reformvorhaben der nächsten Jahre, denn de fakto übt die Länderkammer nicht die ihr angedachte Rolle als Korrektiv für die Länderinteressen aus, sondern ist zum bloßen machtpolitischen Instrument der Bundespolitik verkommen.

    Zitat

    Original geschrieben von galahad13
    Auf jeden Fall ist Deutschland bis zur Wahl erstmal neutralisiert und der Wähler wird aus taktischen Gründen verarscht.


    Ich kann da nur noch einmal o2neuling ins Feld führen: landauf und landab wird über Rot-Grün gezetert und man hat den Eindruck, jeder will sie lieber gestern als heute in die Wüste schicken und nun hat der Wähler früher als geplant die Möglichkeit und nun soll es auch wieder nicht recht sein? Verstehe ich nicht. :)


    Neutralisiert ist Deutschland vor allem im Moment insofern, als daß die Regierung faktisch durch die bekannten Machtverhältnisse in Bundestag und Länderkammer handlungsunfähig ist. Dieses Dilemma sollte ja die Föderalismuskomission lösen und ist - es ist so traurig, daß es beinahe schon wieder lustig ist - genau an diesem zu lösenden Dilemma gescheitert.

    Zitat

    Original geschrieben von Handy28.de
    Über rote Ampeln darf man nur mit eingeschalteltem Blaulicht und Martinshorn,[...]


    Das stimmt so nicht ganz. Sonderrechte gelten unabhängig von Blaulicht und Martinshorn und erlauben die Mißachtung der StVO, begründen aber keine erweiterten Rechte ggü. anderen Verkehrsteilnehmern. Nur die Inanspruchnahme von Wegerechten erfordert eben Blaulicht und Martinshorn und begünstigt damit ggü. anderen Verkehrsteilnehmern. ;)


    Im Klartext: Polizei und Co. darf im Rahmen der durch die StVO eingeräumten Sonderrechte auch ohne Blaulicht und Martinshorn z.B. das Tempolimit mißachten, hat aber keine Wegerechte und damit z.B. keine Vorfahrt vor anderen Fahrzeugen o.ä.


    Auch über die rote Ampel darf die Polizei etc. ohne Blaulicht fahren, nur hat sie dabei eben nicht die Rechte gegenüber den vorfahrtsberechtigten anderen Fahrzeugen wie sie es mit Blaulicht und Martinshorn hätte.