Beiträge von andi2511

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    Original geschrieben von hasenhirn
    schon komisch, gerade die leute, die die ligth mögen schmecken keinen und die anderen schon...


    Nein, andersherum: die Light-Trinker haben überwiegend einen Unterschied festgestellt. ;)

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    Original geschrieben von Frank
    Die Juden schreien nach 60 Jahren immer noch nach Geld von Deutschland wegen dem 2. Weltkrieg dafür ja unsere Generation nichts dafür kann.


    Naja, das hat mit diesem Thread ja nun nichts zu tun und könnte auch daher stammen, daß 'die Juden' bis dato noch nicht vollumfänglich für die erlittenen materiellen und immateriellen Schäden entschädigt wurden. Immerhin haben einige Firmen, deren Wohlstand auch unserer Generation zum Vorteil gereicht, massiven Nutzen aus der wirtschaftlichen Ausbeutung der deutschen Juden geschöpft.


    Aber wie gesagt, das hat mit dieser Thematik nichts zu tun und daher sollte man das auch trennen.


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    Original geschrieben von Jochen
    Ich möchte hiermit alle bitten zu verhindern, daß dieser Thread geschlossen werden muß!


    Ein bisssche Show muß sein. Wer austeilt, muß auch einstecken können, das gilt für mich gleichermaßen wie für HappyDay989; wir kommen soweit schon klar, denke ich. ;)

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    Original geschrieben von HappyDay989
    Leider erlaubt mir Deine persönlich etwas arg unter die Gürtellinie zielende Argumentation nicht, mich mit Deinem Beitrag näher auseinanderzusetzen - schade. :(


    Das ist auch gar nicht nötig, du könntest einfach nochmal die letzten zwei Beiträge auf die du dich beziehst lesen und dich dann fragen, inwiefern der Ansatz deines Postings in Hinblick auf meine Äusserungen fehlgeht.


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    Mich zu ungerechtfertigten Unterstellungen wie einen "selbstgefälligen und herablassenden Duktus" u. ä. zu äußern, liegt jedenfalls deutlich unter meinem Niveau.


    Vielleicht nimmst du meine Bitte einfach mal zum Anlass, deinen Schreibstil zu überprüfen. Ich bin nicht der einzige, dem das aufgefallen ist. In deinem oberlehrerhaften Ton bin ich jedenfalls an keinen weiteren Diskussionen mit dir interessiert.

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    Original geschrieben von HappyDay989
    Der Unterschied zwischen polizeilichen und militärischen Einsätzen ist Dir geläufig?


    Ja. Auch im Krieg gilt der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit (siehe -> Humanitäres Völkerrecht), das kannst du sicher auch bei Wikipedia nachlesen, insofern verstehe ich dein Einhaken an dem Punkt nicht.


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    Eine ganz persönliche Frage, weil mich als ehemaliger Wehrdienstleistender der Bundewehr die von Dir vorgenommene Vermischung polizeilicher und militärischer Einsatzprinzipien schon etwas erstaunt: Hast Du jemals in irgendeiner Armee gedient, oder kennst Du den Miltärdienst bloß aus Büchern und Filmen?


    Bezug zum Thema?


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    Aha, damit liefert man der Hisbollah ja die perfekte Deckung: Sie schlagen zu, verkriechen sich dann zwischen Zivilisten, und Israel darf nur ohnmächtig zuschauen, weil's sonst ein Kriegsverbrechen wäre.


    Siehe humanitäres Volkerrecht! Selbstverständlich darf ein Staat in einem solchen Fall auch zivile Opfer in Kauf nehmen. Es gilt aber der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit (wie oft soll ich das denn noch schreiben?) und bei über 50 zivilen Opfern dürfte sich wohl - vor allem in Anbetracht des dürftigen militärischen Erfolges dieser Attacke - keiner finden, der das als verhältnismäßig empfindet, oder?


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    Aber sofort "Kriegsverbrechen" zu schreien, halte ich für unangemessen, denn zu einem Verbrechen gehört der Vorsatz [...]


    Davon abgesehen daß man ein Verbrechen auch fahrlässig oder durch Unterlassen verwirklichen kann und auch ein Versehen ein Verbrechen sein kann (ich glaube, es ist deutlich, daß wir zum jetzigen Zeitpunkt vor allem über eine moralische Wertung sprechen!?): hast du meine Postings vielleicht nicht aufmerksam genug gelesen? Von einem 'Kriegsverbrechen' schrieb ich gar nichts, nur von einem Verbrechen. Für mich ist es ein Verbrechen, sein Ziel in einem zivilen Gebiet nicht aufmerksam genug (wer wollte das angesichts der vielen Toten in Frage stellen?) ausgewählt zu haben.


    Man könnte es auch so schreiben:


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    Man könnte es ganz profan als fahrlässige Tötung in 50 Fällen bezeichnen...
    Ob es grobe Fahrlässigkeit oder gar Vorsatz war, kann nur eine Untersuchung ergeben.


    Wenn ich mich nämlich nicht täusche, ist beides ein Verbrechen in dem Sinne wie ich es sehe (die strafrechtliche Klassifikation von Verbrechen und Vergehen spielt in diesem Zusammenhang keine Rolle). Die gerade zitierte Wortwahl entstammt deinem letzten Posting, insofern verstehe ich nicht, an welchem Punkt genau du Schwierigkeiten mit meiner Aussagen hast!?


    Dein ganzes Blabla hinsichtlich militärischen vs. polizeilichen Einsatztaktiken erübrigt sich übrigens im Hinblick auf den Kern meiner Aussage und den habe ich nun zweimalig erläutert, es ging um die Verhältnismäßigkeit. Vielleicht sind dir auch die Aussagen z.B. der britischen Außenministerin oder des französischen Präsidenten nicht entgangen, die auch eben diese fehlende Verhältnismäßigkeit anprangern.


    Eine kleine Bitte am Rande: könntest du von deinem selbstgefälligen und herablassenden Duktus ablassen, wenn du an einer fruchbaren Diskusison interessiert bist? Die vielen Suggestiv- und rhetorischen Fragen kommen doch ziemlich arrogant an und sind inhaltlich völlig entbehrlich.

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    Original geschrieben von IGGY
    Den es kann noch im Nachhinein noch rauskommen, das sich dort Raketenstellungen befunden haben. Eine Rakete Ihr Ziel verfehlt hat oder Kommissar Zufall zu diesem Unglück geführt haben. Das würde aber den Vorfall in ein anderes Licht führen.


    Eben nicht. Kein bißchen sogar, denn wenn ich schon Häuser in Wohnbereichen bombardiere, dann habe ich die erforderliche Sorgfalt bei der Auswahl walten zu lassen. Alleine dieses zu unterlassen ist ein Verbrechen, darum geht es. Und diese Sorgfalt hat offensichtlich gefehlt, das kann keiner in Abrede stellen, denn die Toten gibt es, das ist keine Propaganda.


    Es kann gut sein, daß die Hisbollah im Südlibanon auch in bzw. aus Wohnbereichen operiert und daß die Israelis dagegen vorgehen, ist grundsätzlich in Ordnung. Allerdings haben sie dabei verdammt nochmal eine andere Sorgfalt walten zu lassen als bei einem offenen Kampf mit offen operierenden Gegnern. Das ist nunmal so, das ist völkerrechtlich und kriegsrechtlich geregelt und das gilt auch für Israel.


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    Dein Beispiel mit dem Bankräuber hinkt auch etwas nach. Die Passanten wären ja in deinem Fall als Zivilisten erkenntlich gewesen. Aber aus der Luft einen Bunker zu treffen wo Zivilisten sind ist eine andere Situation. Technik die durch Stahlbeton Zivilisten erkennt gibt es leider nicht.


    Und die Schlußfolgerung? Ganz einfach: dann darf ich das Ziel nicht bombardieren. Wenn der Polizist nicht weiß, wer von den Menschen auf der Straße der Bankräuber ist, darf er nicht schiessen. Er darf auch nicht schiessen, wenn er es zwar weiß, aber damit Unbeteiligte treffen könnte.


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    Und zum Grundsatz. Ich finde ihn nicht Blödsinnig man muss ihn nur aus der jeweiligen Sichtweise sehen, dann passt das schon.


    Ach, aus der jeweiligen Sichtweise? Ich dachte immer, der gilt universell?

    Daß pure Chemie selbstverständlich kein 'Gesundmacher' ist, sollte wohl jedem klar sein. Das macht sie aber deswegen noch lange nicht zum Krank- oder Dickmacher, oder? ;)

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    Original geschrieben von IGGY
    Den auch in Deutschland gilt im Zweifelsfall für den Angeklagten. Also nehme ich nicht voreilig wie einige hier den Begriff Kriegsverbrechen in den Mund.


    Und welche Termini benutzt ein Staatsanwalt bei seiner Anklage? Ich glaube nicht, daß Israel vorsätzlich ein Haus mit Zivilisten bombardiert hat, vielleicht waren sie sich auch sicher, daß keine Zivilisten im Haus sind - leider war das Haus aber voller Zivilisten und damit ist eines offensichtlich und hat mit vorschnellem Urteil auch nichts zu tun: Israel hat bei der Auswahl dieses Ziels nicht die erforderliche Sorgfalt walten lassen. Wenn dem nicht so wäre, gäbe es die vielen Toten nicht. Und die Tatsache, daß dieser Fehleinschätzung so viele Zivilisten auf einen Schlag zum Opfer fielen, macht die Fehleinschätzung verbrecherisch - ob es ein Kriegsverbrechen ist, steht auf einem anderen Blatt, daher schrieb ich 'Verbrechen'.


    Wie man diesen Umstand jetzt noch schönreden kann, ist mir absolut schleierhaft. Wenn man Selbstmordattentate schönredet, empört sich jeder zurecht, aber hier muß man natürlich erstmal große Untersuchungen einleiten, als ob über 50 zivile Tote nicht eindeutig genug wären. Selbst wenn sich in dem Haus tatsächlich Terroristen aufhielten hätte Israel es nicht bombardieren dürfen. Ein Polizist kann ja auch nicht einen Bankräuber auf einer bevölkerten Straße ins Maschinengewehrfeuer nehmen und die umstehenden Passanten haben im Zweifel halt Pech gehabt, es gilt - wie so oft schon gesagt und auch völkerrechtlich verbindlich geregelt - der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit.


    Davon abgesehen ist dein Einwand, in Deutschland gelte der Grundsatz "Im Zweifel für den Angeklagten" gerade aus deinem Mund natürlich Blödsinn, denn gerade dieser Grundsatz stünde (wenn er maßgeblich wäre) in krassem Widerspruch zum israelischen Vorgehen und ist natürlich mit kriegerischen Mitteln grundsätzlich nur schwer zu vereinbaren.


    Du kannst nicht einerseits zivile Opfer als unvermeidliche Kollateralschäden billigend in Kauf nehmen und andererseits im Fall des Angreifers den Grundatz in dubio pro reo geltend machen, das funktioniert so nicht. ;)

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    Original geschrieben von Fockx
    Nochmal, es geht nicht darum ob jetzt jemand zur Polizei rennt oder nicht, sondern ich wollte eigentlich nur mit Paragraphen belegt haben, ob eine solche Flyeraktion legitim ist, oder nicht, und ob man wirklich aktiv etwas unter einen Scheibenwischer kleben darf, oder nicht.


    Wenn die Verteilaktionen auf privaten Grundstücken/Parkplätzen stattfinden, braucht derjenige das Einverständnis des Eigentümers/Besitzers. Wird auf öffentlichen Straßen/Parkplätzen verteilt, musst du halt einen Blick in deine Gemeindesatzungen und/oder Polizeiverordnungen werfen, inwiefern die 'Sondernutzung' erlaubnispflichtig ist oder nicht - ggf. ist das Ordnungsamt oder die Straßenbaubehörde dein Ansprechpartner.


    Edit: Lies mal §20 der Polizeiverordnung deiner Stadt -> http://www.villingen-schwennin…izeiverordnung.489.0.html


    Dabei geht es aber nicht um dein Verhältnis zum Verteiler, sondern um das Verhältnis Eigentümer/Besitzer des Grundstücks <> Verteiler bzw. Stadt/öffentliche Hand <> Verteiler. Du selbst kannst gegen das bloße Verteilen wohl nicht wirklich etwas unternehmen, solange es nicht z.B. auf deinem Grundstück stattfindet oder dein Fahrzeug tatsächlich beschädigt.