Beiträge von andi2511

    Darum geht es nicht. Daß man das nicht darf, habe ich ja selbst oben in einem der ersten Beiträge schon geschrieben. ;)


    -->


    Zitat

    Klar kannst du zum Arzt, aber da du nicht mehr versichert bist, wird das irgendwann bei der Abrechnung auch herauskommen und Arzt bzw. Krankenkassen werden sich das Geld bei dir wieder holen.


    Evtl. verwirklichst du damit auch einen Straftatbestand, das würde ich mindestens ebenso gründlich prüfen.

    Re: Re: Nicht krankenversichert..


    Zitat

    Original geschrieben von Printus
    Also erstmal kannste mit Deiner Karte nicht mehr zum Arzt gehen, egal was darauf gedruckt ist, denn Du bist ja seit einem Monat schon nicht mehr bei der Kasse versichert. Mich wundert daß die Dich nicht längst aufgefordert haben die Karte zurück zu schicken. Jedenfalls kannst Du nicht mehr diese Karte nutzen.


    Warum kann man das nicht*? Wird diese Verax-Liste mittlerweile von allen Kassen unterstützt bzw. gefüttert? Ein Echtzeit-Abgleich findet ja nicht statt, wenn ich meine Karte beim Arzt vorlege, oder!?



    [small]* Daß man nicht darf, ist klar.[/small]

    Klar kannst du zum Arzt, aber da du nicht mehr versichert bist, wird das irgendwann bei der Abrechnung auch herauskommen und Arzt bzw. Krankenkassen werden sich das Geld bei dir wieder holen.


    Evtl. verwirklichst du damit auch einen Straftatbestand, das würde ich mindestens ebenso gründlich prüfen.

    Hallo!
    Wie es so ist: schönes Gerät, aber schnell wieder langweilig, daher ggf. zum Tausch:


    Qtek 9100, baugleich mit MDA Vario und Co., also mit WM5 und WLAN. Das Gerät hat Gebrauchsspuren an der Seite (etwas abblätternder Lack), ansonsten tadellos.


    Einfach mal alles anbieten, ggf. auch zwei Geräte oder Geräte mit Zuzahlung (dann bitte mit konkretem Vorschlag). Ich habe nicht vor, eine Zuzahlung zu leisten. Interessant wären alle neueren Nokia-Geräte, evtl. Samsung oder LG, aber grundsätzlich bin ich offen.Nur Motorola und Siemens mag ich nicht. ;)


    Tausch bevorzugt persönlich oder mit bekannten Usern. Unbekannte und neuere User können natürlich auch Tauschgeräte anbieten, jedoch versende ich mein Gerät erst nach Eingang deines Gerätes.


    PS: ich habe keine konkreten Tauschwünsche angegeben, was nicht bedeutet, daß ich an albernen Angeboten interessiert bin. ;)

    Ich habe mich hier ja schon länger nicht gemeldet, da ich noch nicht planen konnte. Ich habe leider zwei unverschiebbare Termine um den Camp-Termin: am 12. bin ich bei einem Familienfest und am 13. bekommen wir Besuch.


    Das Familienfest ist allerdings in Lage/Kachtenhausen bei Detmold/Bielefeld, so daß ich evtl. am Freitag zum Camp kommen könnte und halt nur bis Samstagmittag oder so bleibe - das Einverständnis der Organisatoren für diese Extrawurst vorausgesetzt. ;)


    Falls ja, melde ich mich schonmal zum Fußballspiel an. ;)

    Zitat

    Original geschrieben von laudanum
    Richtig, einigen deiner Aussagen nach hast du für dich aber bereits entschieden, dass der Beschuß des Wohnhauses nicht verhältnismäßig ist!


    Richtig, denn die Zerstörung einer Raketenstellung einerseits und den Tod von über 60 Zivilisten andererseits als den Preis für diesen militärischen Erfolg (wenn es denn überhaupt einen gab, genau das muß ja noch untersucht werden.) werte ich dahingehend und damit bin ich in bester Gesellschaft, wie man diesem exemplarisch verlinkten Artikel entnehmen kann --> http://www.gea.de/detail/620677


    Zitat

    [...] Israels Regierungssprecherin Miri Eisin nannte den Vorfall eine «schreckliche Tragödie». Es werde untersucht werden, wie es zu diesem «Fehler» gekommen sei, sagte sie dem US-TV-Sender CNN. Die Luftwaffe habe das Gebäude mit den Flüchtlingen «nicht anvisiert», sondern Hisbollah-Stellungen in der Nähe. [...]


    Sogar Rice hat Israel zu mehr Umsicht zur Vermeidung ziviler Opfer aufgefordert.


    Zitat

    Annan forderte die Mitglieder dazu auf, die israelische Attacke auf Kana zu verurteilen und ein sofortiges Ende aller Feindseligkeiten zu fordern.


    Zitat

    Die EU-Ratspräsidentschaft erklärte, es gebe "keine Rechtfertigung für Angriffe, bei denen unschuldige Zivilisten getötet oder verletzt werden"


    Zitat

    Die Europäische Union zeigte sich "schockiert und entsetzt" über den Angriff und erklärte, dieser sei durch nichts zu rechtfertigen.


    Zitat

    Auch Bundeskanzlerin Angela Merkel und der britische Premierminister Tony Blair kritisierten bei einem Telefongespräch am Abend den israelischen Luftangriff auf Kana und forderten einen Waffenstillstand. [...] Beide Regierungschefs hätten deutlich gemacht, dass die Anwendung militärischer Mittel verhältnismäßig sein müsse und dass Opfer unter der Zivilbevölkerung vermieden werden müssten.


    http://www.spiegel.de/politik/ausland/0,1518,429265,00.html


    [url=http://www.tagesschau.de/aktuell/meldungen/0,1185,OID5716950_TYP6_THE_NAV_REF1_BAB,00.html]Hier[/url] noch ein paar grundsätzliche Denkanstösse zum Thema Völkerrecht vom Völkerrechtler Paulus, PD für Völkerrecht an der Uni München.


    Israel befindet sich natürlich nicht gerade in einer beneidenswerten Situation, oft könnte man meinen, sie haben die Wahl zwischen Pest und Cholera. Das befreit sie aber eben nicht von den elementaren Grundsätzen im Umgang mit Zivilisten während kriegerischer Handlungen. Das ist in solchen Auseinandersetzungen sicher schwieriger, aber nicht weniger wichtig und nicht weniger geboten, auch wenn die Aufweichung des Völkerrechts voranschreitet.


    Die Diskussion dreht sich in diesem Punkt aber jetzt wieder ein bißchen im Kreis, daher nochmal abschliessend:


    Fakt: Nach humanitärem Kriegsrecht sind Zivilisten und zivile Einrichtungen unbedingt zu schützen. Kollateralschäden bedürfen einer sehr restriktiv zu handhabenden Abwägung. Das ist Fakt und kann in den von mir verlinkten Quellen nachgelesen werden, hier auch noch ein Brockhaus-Auszug:


    Zitat

    Die wichtigste Grundregel des Kriegsrechts ist die strenge Anweisung, Kriegshandlungen nur gegen militärische Objekte (Kombattanten und der Kriegführung dienende Gegenstände) zu richten. Gegen die Zivilbevölkerung und deren Eigentum dürfen kriegerische Maßnahmen nicht ergriffen werden. Jedoch wird in Kauf genommen, dass bei kriegerischen Maßnahmen gegen militärische Objekte auch schädigende Nebenwirkungen auf zivile Objekte (Personen und Sachen) entstehen (»Kollateralschäden«). Sie werden vom Kriegsrecht geduldet, solange sie in einem angemessenen Verhältnis zu dem von der militärischen Aktion erstrebten Erfolg stehen. Gezielte Angriffe auf zivile Objekte sind aber in jedem Fall verboten


    http://www.brockhaus.de/aktuell/thema.php?t_id=57&jahr=2003


    Fakt ist auch: Bei dem israelischen Angriff starben rund 60 Menschen. Israel hat sein Bedauern ausgedrückt, man habe dieses Haus nicht treffen wollen. Im Umkehrschluß bedeutet das, es war ein Fehler und/oder ein Unfall, in diesem betreffenden Haus gab es zum jetzigen Zeitpunkt der Ermittlungen kein militärisches Ziel.


    Über die Bewertung dieser Tatsachen gehen die Meinungen hier nun auseinander, ich habe versucht, durch Quellen in denen u.a. Völkerrechtler zur Sprache kommen, meine Position zu verdeutlichen und im Gegensatz zur obigen Implikation eines anderen Diskussionsteilnehmers stehe ich mit dieser Position alles andere als einsam da.


    In diesem Sinne verabschiede ich mich aus der Diskussion. :)


    Ach, bevor ich es vergesse: der reflexhafte und politisch korrekte Disclaimer -> Wir sprechen hier gerade über eine konkrete Situation. Die Bewertung dieser konkreten Situation stellt weder die terroristischen Handlungen bestimmter Organisationen besser, noch geht es darum, Israel einseitig in die Täter-Ecke zu stellen. Der fahrlässig Tötende kann sich aber auch mit einem Verweis auf Totschläger oder Mörder nicht straflos stellen und von seinem Fehlverhalten ablenken.

    Zitat

    Original geschrieben von HappyDay989
    Gibt es da bestimmte Quoten, ab wievielen zivilen Opfern man feindliche Stellungen nicht mehr angreifen darf?


    Auch wenn diese Formulierung natürlich mal wieder reine Polemik ist: natürlich nicht, es gilt abzuwägen zwischen militärischem Erfolg und zivilem Schaden. Die Verhältnismäßigkeit ist ein G R U N D S A T Z des humanitären Völkerrechts, nicht ihn zu schützen sondern ihn zu brechen muß verteidigt werden, insofern solltest nicht du mich nach konkreten Legalklauseln zum Töten von unschuldigen Zivilisten fragen, sondern ich sollte dich nach den legitimierenden bzw. strafbefreienden Klauseln fragen, findest du nicht? Alles andere ist eine groteske Beweislastumkehr.


    Zitat

    Wichtigste Prinzipien:


    Das Wesentlichste des Kriegsvölkerrechts lässt sich in vier Grundprinzipien zusammenfassen:


    • Prinzip der Unterscheidung: nur militärische Ziele bekämpfen; Personen und Objekte, die keinem militärischen Zweck dienen, schonen und schützen.
    • Prinzip der militärischen Notwendigkeit: nicht mehr Gewalt anwenden, als zum Erfüllen des militärischen Auftrags notwendig ist.
    • Prinzip der Verhältnismässigkeit: die Kollateralschäden unter der Zivilbevölkerung müssen verhältnismässig sein, im Vergleich zur militärischen Notwendigkeit.
    • Prinzip der nicht unbegrenzten Wahl der Kampfmittel und Kampfmethoden


    http://www.vbs-ddps.ch/interne…iegsv0/kvrkurz/iusin.html


    Welche Handlung genau nun Verhältnismäßig ist, muß natürlich im Einzelfall geprüft werden (ist doch irgendwie logisch, oder? Oder steht im Strafgesetzbuch, welche genaue Handlung im Falle einer Notwehr straffrei bleibt?). Daß die Zerstörung einer einfachen Raketenstellung in keinem Verhältnis zum Tod von 60 Zivilisten steht, dürfte im Moment einhelliger internationaler Tenor sein, nicht nur unter Völkerrechtlern.


    Dazu z.B. dieser Artikel des Handelsblattes:


    Zitat

    [...] Die Bombardierung von Wohnquartieren und zivilen Einrichtungen liegt nach Ansicht von Völkerrechtler Philip Kunig von der Freien Universität Berlin weit ausserhalb dessen, was das Selbstverteidigungsrecht zu rechtfertigen vermag. "Sollen wir seit einigen Jahren die Unterscheidung von Schurkenstaaten und anderen hinnehmen als eine solche zwischen Rechtlosen und anderen, so erleben wir nun zunehmend die Inanspruchnahme der Befugnis zu töten, in Vergeltung, zur Abschreckung." [...]


    Und das:


    Zitat

    Nach der Haager Landkriegsordnung wären sie eher als irreguläre Verbänden (oder illegale Kombattanten) einzustufen und hätten gar keinen Anspruch auf Behandlung nach den entsprechenden internationalen Abkommen (Genfer Konvention, Haager Landkriegsordnung).


    Wie darf ich das denn verstehen? Ich vermute, du beziehst dich vor allem auf den Status von Kriegsgefangenen? Diesbezüglich hat der Oberste amerikanische Gerichtshof ja nun allerdings mittlerweile etwas anderes festgestellt.


    Ein Blick in Artikel 3 der 'Anlage Ordnung der Gesetze und Gebräuche des Landkriegs' hätte aber auch schon genügt.


    Falls du nicht die Kriegsgefangenen-Frage meinst, müsstest du mir die Aussage nochmal erläutern. Denn es gibt Kombattanten und Zivilpersonen, beide unterliegen einem jeweils unterschiedlichen Schutz. Vogelfrei gibts grundsätzlich nicht.

    Zitat

    Original geschrieben von IGGY
    Bildzeitungsniveau, Kronenzeitung usw. waren alles Abwertungen die man aus deinen Postings lesen konnte.


    Wie bitte? Kannst du das belegen, oder verwechselst du da gerade etwas? Man muß in Diskussionen natürlich nicht einer Meinung sein, das ist kein Problem - aber persönliche Anschuldigungen sollte man belegen können und nicht aus einer dunklen (und in diesem Fall absolut falschen) Erinnerung vorbringen, Bildzeitungs- oder Kronenzeitungsniveau habe ich jedenfalls keinem in dieser Diskussion vorgeworfen, insofern erwarte ich von dir eine Richtigstellung. Daß man irgendwann etwas dünnhäutiger wird, wenn man seine Meinung dreifach erläutert und sich dabei Mühe gibt und der andere doch wieder nur liest, was er lesen will, das geht dir sicher nicht anders und da kann ich mich nicht ausnehmen.


    Zitat

    Original geschrieben von VFBler
    Damit will Israel zeigen dass die Angriffe nicht ohne Grund geschehen sind (Aussagend der Regierung von Israel).


    Diese Möglichkeit habe ich ja nicht ausgeschlossen. Wie ich schon geschrieben habe: das humanitäre Völkerrecht erlaubt in einem solchen Fall, auch zivile Opfer einzukalkulieren, weil der Angegriffene sonst völlig wehrlos wäre. Es verlangt aber gleichzeitig ein sehr hohes Maß an Sorgfalt und Verhältnismäßigkeit und es ist mit diesem humanitären Völkerrecht (aka Kriegsrecht) nicht vereinbar, eine 'gewöhnliche' Raketenstellung zum Preis 60 ziviler Leben zu zerstören, in diesem Fall hätte Israel dieses Haus nicht angreifen dürfen. Das denke ich mir nicht aus, das ist wie gesagt Völkerrecht. Und prinzipiell fühlt sich Israel an dieses ja im Gegensatz zu einigen seiner Feinde auch gebunden, insofern sollten sie gerade in diesem Fall auch den strengen Maßstab an sich anlegen lassen.


    Die Hisbollah bricht selbstverständlich permanent dieses humanitäre Völkerrecht, insofern ist ein Vorgehen Israels dagegen grundsätzlich legitim. Nur verliert Israel bei eigener Mißachtung dieser Rechte eben den moralischen Hoheitsanspruch und auch die rechtliche Grundlage.