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Original geschrieben von beugelbuddel
Außer schwachsinnige Antworten sehe ich bisher keine konstruktiven Lösungsvorschläge! :flop: :mad:
Was natürlich auf gar keinen Fall an der (sehr knappen und mißverständlichen) Ausgangsfrage liegt. 
Bettzeug im Sinne von Bettwäsche kann man in die Altkleidersammlung geben, wenn sie noch gut ist (die Wäsche jetzt, nicht die Altkleidersammlung). Alte und 'verbrauchte' Daunendecken eher nicht.
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Naja, der Witz ist natürlich jetzt weg, da die Seite wieder funktioniert. Vorhin gab es nur eine "site under construction"-Fehlermeldung. 
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Original geschrieben von wrywindfall
Sowas ?
Das ist doch englisch, oder? :confused: 
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Original geschrieben von Jay
eben beide Sorten getestet: absolut kein Unterschied festzustellen.
Das kann ich nicht bestätigen. Ich trinke seit Jahr und Tag Cola Light und die neue Coke Zero schmeckt (für mich) definitiv anders und süßer und deswegen mag ich sie auch nicht. Getestet übrigens in einer privaten Blindstudie. 
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Original geschrieben von beugelbuddel
Neues Bettzeug gekauft.Wie/Wo enstsorgt man das alte?
Bettzeug = Bettwäsche? Falls ja -> auf gar keinen Fall in den normalen Hausmüll!!!!!!!!!!! Unbedingt Spezial-Entsorgungsfirma beauftragen, mit diesen Sachen ist nicht zu spaßen!
Falls Bettzeug = neues Bett(gestell) -> einfach in den Keller des Nachbarn oder des Nachts in die nächste Seitenstraße. Bitte nicht in den Wertstoffhof bringen oder auf den nächsten Restmüll-Termin warten!
Jetz ma im Ernschd: was meinst du genau bzw. was genau ist das Problem?
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Die Versicherung bezahlt bei einem Totalschaden den Zeitwert abzüglich des Selbstbehaltes. Das steht so auch in den AGB, die du sicher aufmerksam gelesen hast. 
Die Selbstbeteiligung musst du so oder so tragen, das hat mit dem Zeitwert nichts zu tun. Wenn sich eine Reperatur nicht lohnt, schaut die Versicherung also in eine schlaue Tabelle, was deine Kamera heute noch wert ist, zieht 10% Selbstbehalt ab und den Rest übernimmt sie.
Edit: Der Zeitwert ist in den ersten zwei Jahren der Kaufpreis zum Zeitpunkt der Anschaffung (§4 Abs. 4 der AGB). Hast also Glück gehabt. 
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Nur um nochmal auf den Ausgangspunkt zurückzukommen, denn das geht doch jetzt ein bißchen unter:
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Eine Beschränkung der Sachmängelhaftung gilt aber nur für Mängel, die der Verkäufer nicht kennt - wenn er etwas arglistig verschweigt, muß er trotzdem haften (§ 444 BGB). Beispiel: es wird eine "ungetestete" Grafikkarte angeboten, für die der Verkäufer die Haftung ausschließt. Ist diese Karte nun in zwei Teile gebrochen worden, was der Anbieter auch erkannt hat, ohne dies jedoch in der Artikelbeschreibung aufgeführt zu haben, so muß er trotz Ausschluß haften.
http://www.auktionen-faq.de/#4132
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Original geschrieben von witzbold
P.S. + BTT: Schade, Metro wird wieder ein bisschen größer - bis ALDI und Metro allein den Markt beherrschen.
Marktführer ist immer noch Edeka, es gibt außerdem noch Rewe, Kaisers Tengelmann, Schwarz usw. - der Markt ist zwar dominiert von wenigen Ketten, aber marktbeherrschend ist Real plus Extra nicht und wird es auch nach der Übernahme der Filialen nicht werden. 
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Ich erlaube mir mal, diesen Thread zu eröffnen, da heute in der Schweiz die dritte Qualifikationsrunde ausgelost werden wird. In dieser Runde wird ja auch der Hamburger SV ins Geschehen eingreifen.
Ihm drohen dabei Gegner wie Fehnerbahce, Austria Wien, Spartak Moskau, Legia Warschau usw. - also nicht die erste europäische Klasse, aber nicht zu unterschätzende Gegner.
Um 12h wird in Nyon gelost.
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Sodele, der HSV trifft auf Osasuna. Das ist sicher keine ganz leichte Aufgabe, aber sollte zu schaffen sein.
Später wird dann noch der nächste Gegner für die Hertha ausgelost.
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Original geschrieben von Printus
Weil: es gibt zwar die Zusage daß der Fernseher funktioniert - aber der Verkäufer schließt zugleich jede Haftung aus wenn es doch nicht so ist.
Ich weiß nicht, ob du das falsch verstehst oder nur unglücklich formulierst. Wenn ich einen laut Beschreibung funktionierenden Fernseher ersteigere und er ist dann de fakto defekt, dann beschneidet ein Haftungsausschluß zunächst überhaupt nicht meinen Anspruch auf einen funktionierenden Fernseher. Wäre ja noch schöner, wenn ich bei Ebay mein kaputtes Zeugs als funktionierend verkaufen könnte und die Verantwortung dafür nicht tragen muß, weil ich dieses Standardsätzchen einbaue.
Das Problem wird im Falle eines Falls nur sein, daß der Verkäufer behaupten wird, bei ihm sei der Fernseher noch nicht defekt gewesen.