Beiträge von andi2511

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    Original geschrieben von Amerikaner
    "Schwarzfahren" ist an und für sich erstmal eine Ordnungswidrigkeit, kein Strafttatbestand. Zu dem wird es erst, wenn es sich um eine sogenannte "Erschleichung von Leistungen" handelt.
    Da die Verkehrsbetriebe aber niemandem nachweisen, daß er sich tatsächlich die Beförderungsleistung erschlichen hat, verläuft so ein Verfahren bei Erstlingen im Sande.


    Schwarzfahren ist eine Möglichkeit, sich des Erschleichens von Leistungen strafbar zu machen, wenn man absichtlich ohne gültige Fahrkarte fährt. Daß das bei 'Ersttätern' normalerweise nicht bestraft wird hat nichts damit zu tun, daß das eine Ordnungswidrigkeit ist (was nicht stimmt), sondern damit, daß die Verkehrsbetriebe auf eine Anzeige und einen Strafantrag idR verzichten. Und wenn sie denn mal einen stellen, kann das Verfahren durch Staatsanwalt oder Gericht dann wegen Geringfügigkeit auch noch eingestellt werden - das passiert ja bei Dieben auch oft, wenn sie zum ersten mal und nur mit einem Lippenstift erwischt werden. Wer sich also tatsächlich mal eine Strafe durch Schwarzfahren abgeholt hat, der braucht sich über mangelnde Nachsicht nicht mehr beklagen. ;)


    Hier wird die ganze Thematik auch nochmal aufgedröselt, falls es jemanden eingehender interessiert und hier wird auf das von dir angesprochene Szenario eingegangen, ohne Fahrschein zu fahren und das auch offen anzuzeigen. [small]Allerdings steht die dort verbreitete und von dir aufgegriffene These im Widerspruch zu u.g. Artikel).[/small] ;)


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    Original geschrieben von Amerikaner
    Kleiner Tipp: Wer sein "Schwarzfahren" einer anderen Person (Freund, Partner, Passant, T-Shirt-Aufdruck etc) anküdigt bzw erklärt, kann sich keine Leistung erschleichen, da er es ja öffentlich kundgetan hat.


    Das bezieht sich nur auf den strafrechtlichen Aspekt der Geschichte, das erhöhte Beförderungsentgelt wird trotzdem fällig. Was die inhaltliche Richtigkeit betrifft, ist dieser Tipp auch nicht ganz hieb- und stichfest, denn was den Charakter des Erschleichens betrifft, hatte das Bundesverfassungsgericht eine andere Ansicht (vgl. auch diesen Artikel), insofern ist dein Tipp evtl. nicht so gut. ;)

    Unter 14 Jahren ist man nicht strafmündig, die Aussage bezieht sich auf die strafrechtliche Komponente des Schwarzfahrens. Was die zivilrechtliche Seite betrifft, haben die Verkehrsbetriebe bei Minderjährigen sowieso ein Problem, ihre Forderungen durchzusetzen. Wer 14 oder älter ist, riskiert aber dennoch eine Anzeige und einen Strafantrag durch die Verkehrsbetriebe.


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    Original geschrieben von UltraApfelsaft
    die tarife macht das land (unter anderem auch eben die tarifordnung mit den 40€)


    Selbst wenn das so ist, ändert das nichts daran, daß die Erhebung eines erhöhten Entgeltes kein verwaltungsrechtlicher Vorgang einer Behörde o.ä. ist und die 40,- auch kein Ordnungsgeld oder gar eine Geldstrafe sind, sondern es handelt sich um eine zivilrechtliche Forderung des Verkehrsbetreibers auf der Grundlage seiner Beförderungsbestimmungen. Das war ja der Ausgangspunkt eurer kleinen Meinungsverschiedenheit und ich denke, die ist mittlerweile aufgelöst. ;)

    Du verwurschtelst da aber ein paar Sachen miteinander. ;)


    Viele regionale Verkehrsbetriebe sind in (teil-) staatlichem oder kommunalen Besitz, aber dennoch sind das rechtlich gesehen in aller Regel normale Unternehmen (die Deutsche Bahn wäre auch so ein Beispiel. Ausserdem kann der Staat ja auch zivilrechtlich agieren; wenn das Verteidigungsministerium Papier bei Papier Müller kauft, dann ist das ja kein Verwaltungsakt oder so). Die Grundlage für die erhöhten Fahrgebühren sind die Beförderungsbestimmungen und die werden von den Unternehmen festgelegt. :)


    Hinter dem ÖPNV stehen natürlich auch Gesetze wie z.B. das Regionalisierungsgesetz und andere, die Verkehrsunternehmen können z.B. bestimmte Verbindungen nicht einfach aufnehmen oder fallenlassen wie sie lustig sind, aber mit der Ausgangsfrage hat das eben nicht so sehr viel zu tun.

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    Original geschrieben von UltraApfelsaft
    das ist grundlegend falsch. denn das zivilrecht schreibt der lieber vater staat.


    Du hast drago offenbar nicht wirklich verstanden. Es geht nicht darum wer das Zivilrecht schreibt, sondern auf welcher Grundlage die Verkehrsbetriebe die 40,- einfordern und da die Verkehrsbetriebe keine Behörde o.ä ist, ist die Beziehung zwischen Kunde und Unternehmen zivilrechtlicher Natur und genausowenig wie du deinem Nachbarn eine Geldstrafe oder ein Bußgeld aufbrummen kannst, kann das ein normales Unternehmen, deswegen gibts auch keinen Bescheid über ein Ordnungsgeld gegen den man Einspruch erheben könnte. :)

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    Original geschrieben von Martyn
    Auf den Karten steht ja nicht nur das Gültigskeitsdatum sondern auch das Kaufdatum, müsste dann auch bei anderen Fahrkarten gehen.


    Dann wären die Verantwortlichen bei den Verkehrsbetrieben ausgemachte Dummköpfe.* ;)




    [small]* Denn dann könnte man sich ja einfach zu Beginn des Jahres einen Einzelfahrschein kaufen und den nach einer Kontrolle immer vorzeigen um den ermässigten Schwarzfahrer-Tarif zu bekommen. Die BVG ist da allerdings nicht ganz so clever wie man vermuten könnte, aber eine Anleitung gebe ich natürlich nicht. :p[/small]

    Das muß nichts heissen, die können dir sicher auch etwas maßschneidern. ;)


    Ich würde einfach mal kurz durchklingeln, sagen daß du über Telefon-Treff aufmerksam geworden bist und ob sie dir ein Angebot machen können.

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    Original geschrieben von MasterX
    Also bei der KVG (Kassel) kann man die Fahrkarte innerhalb von 7 Tagen nachzeigen, falls man sie mal zu Hause oder sonstwo vergessen haben sollte..


    Aber ja wohl nur mit Zeitkarten, oder? Ansonsten könnte man sich ja einfach direkt eine einfache Fahrkarte kaufen. ;)

    An sich bietet sich Aldi Talk an: günstig untereinander telefonieren (5ct.), wird auch zu E-Plus nur mit 5ct. abgerechnet, beim Kauf im Laden muß man keinen Personalausweis bereithalten und die Aufladung geht über Aldi-Rubbelkarten oder Bankautomaten. Das Netz ist aber E-Plus --> Zwangsmailbox.


    Vielleicht wäre das Schlecker- oder Penny-Angebot etwas? --> http://www.pennymobil.de/ oder http://www.smobil.de