ZitatOriginal geschrieben von Amerikaner
"Schwarzfahren" ist an und für sich erstmal eine Ordnungswidrigkeit, kein Strafttatbestand. Zu dem wird es erst, wenn es sich um eine sogenannte "Erschleichung von Leistungen" handelt.
Da die Verkehrsbetriebe aber niemandem nachweisen, daß er sich tatsächlich die Beförderungsleistung erschlichen hat, verläuft so ein Verfahren bei Erstlingen im Sande.
Schwarzfahren ist eine Möglichkeit, sich des Erschleichens von Leistungen strafbar zu machen, wenn man absichtlich ohne gültige Fahrkarte fährt. Daß das bei 'Ersttätern' normalerweise nicht bestraft wird hat nichts damit zu tun, daß das eine Ordnungswidrigkeit ist (was nicht stimmt), sondern damit, daß die Verkehrsbetriebe auf eine Anzeige und einen Strafantrag idR verzichten. Und wenn sie denn mal einen stellen, kann das Verfahren durch Staatsanwalt oder Gericht dann wegen Geringfügigkeit auch noch eingestellt werden - das passiert ja bei Dieben auch oft, wenn sie zum ersten mal und nur mit einem Lippenstift erwischt werden. Wer sich also tatsächlich mal eine Strafe durch Schwarzfahren abgeholt hat, der braucht sich über mangelnde Nachsicht nicht mehr beklagen. ![]()
Hier wird die ganze Thematik auch nochmal aufgedröselt, falls es jemanden eingehender interessiert und hier wird auf das von dir angesprochene Szenario eingegangen, ohne Fahrschein zu fahren und das auch offen anzuzeigen. [small]Allerdings steht die dort verbreitete und von dir aufgegriffene These im Widerspruch zu u.g. Artikel).[/small] ![]()
ZitatOriginal geschrieben von Amerikaner
Kleiner Tipp: Wer sein "Schwarzfahren" einer anderen Person (Freund, Partner, Passant, T-Shirt-Aufdruck etc) anküdigt bzw erklärt, kann sich keine Leistung erschleichen, da er es ja öffentlich kundgetan hat.
Das bezieht sich nur auf den strafrechtlichen Aspekt der Geschichte, das erhöhte Beförderungsentgelt wird trotzdem fällig. Was die inhaltliche Richtigkeit betrifft, ist dieser Tipp auch nicht ganz hieb- und stichfest, denn was den Charakter des Erschleichens betrifft, hatte das Bundesverfassungsgericht eine andere Ansicht (vgl. auch diesen Artikel), insofern ist dein Tipp evtl. nicht so gut. ![]()