ZitatOriginal geschrieben von Firestorm99
Ich sehe aber keine Kopien im Posteingang.
Dann schau doch einfach mal im Postausgang ![]()
Sie sind in Begriff, Telefon-Treff zu verlassen, um auf die folgende Adresse weitergeleitet zu werden:
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ZitatOriginal geschrieben von Firestorm99
Ich sehe aber keine Kopien im Posteingang.
Dann schau doch einfach mal im Postausgang ![]()
Hast du den Empfang vielleicht aus Versehen deaktiviert? Postausgang voll?
Edit: das würde aber AFAIK eine andere Fehlermeldung generieren, wenn die PN-Funktion deaktiviert wäre!?
ZitatOriginal geschrieben von Tiilt
Wo (Ausser natürlich O2 Shops ) Kriege ich dann Auflade karten ?
An (fast) jeder Tankstelle, an vielen Kiosks, mittlerweile gibt es auch in U-Bahnstationen oft Aufladeterminals etc.
Alles was über wap.viaginterkom.de läuft ist in der Flat drin, unabhängig vom Gerät oder von der Art der Seite. Auch Bilder, Klingeltöne usw. sind inklusive, solange sie nicht zu einem kostenpflichtigen Contentanbieter gehören - aber das würde dann vorher mitgeteilt werden.
*Doppelposting*
Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: So etwas meinte ich ....
ZitatOriginal geschrieben von AdministratorDr
Mal ehrlich, wer macht das?Also darf man nur eine fundierte Meinung besitzen - und solange man nicht 10 Fachzeitschriften gelesen hast ist die Meinung hinfällig ? :confused:
Du mißinterpretierst mein Posting ![]()
Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: So etwas meinte ich ....
ZitatOriginal geschrieben von Joe2 Aber wenn jemand behauptet, er informiere sich umfassend, dann kann damit auch nicht Spiegel, Frankfurter Rundschau und Vorwärts gemeint sein.
Stimmt. Aber FAZ, Focus und Capital sind dasselbe in grün (bzw. schwarz
) - umfassend informiert ist also nur, wer sich im Rahmen des gesamten Spektrums informiert.
Zum Schweizer Preis (CHF 699,- ~ EUR 460,-) zzgl. Zoll und Versandkosten besorge ich es dir, kein Problem
![]()
Zumal ja wie im Eingangsposting erwähnt, auch o2-Netzversorgung gegeben ist, nur eben eine T-Mobile-BTS immer dazwischenfunkt.
Warum schließt du eine Verwechslung zum jetzigen Zeitpunkt aus? Hast du dafür Anhaltspunkte? Ich würde natürlich die Deadline und eine Antwort abwarten.
Um den Straftatbestand des Betruges zu erfüllen ist ein Vorsatz notwendig und den muß man (bzw. der StA) erstmal beweisen können (der Betreffende kann ja immer noch leicht auf eine Verwechslung abstellen). Auch die Frage der Beweislast ist ja nur eine zivilrechtliche Frage. Strafrechtlich ist natürlich die Anklage in der Beweislast.
Insofern würde ich die strafrechtliche Komponente erstmal hinten anstellen und nur in Betracht ziehen, wenn wirklich sonst nichts mehr geht und keine Einsicht oder entsprechende Tätigkeit der Gegenseite zu verzeichnen ist.
Zur Frage der Beweislast: klick