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Original geschrieben von VFBler
Das Spieler da durchaus etwas nervös und übermotiviert zur Sache gehen war doch klar.
Wieso "nervös und übermotiviert"? Lehmann musste rauskommen und war dabei einfach zu spät. Das ist Pech und kommt vor, aber mit Nervösität oder so hat das doch nichts zu tun. Die rote Karte war dann natürlich berechtigt.
PS: wegen groben Foulspiels sieht man die rote Karte, keine gelbe. Die hätte man ihm wegen des unsportlichen Verhaltens zeigen können. Aber der Schiedsrichter alleine kann entscheiden, ob er Vorteil gibt oder nicht und er hat sich halt sehr schnell entschieden. Das ist in solchen Szenen und auch im Strafraum doch gar nicht so ungewöhnlich und wenn er pfeift, kann er auch kein Fingerspitzengefühl zeigen, dann muß er natürlich die rote Karte geben. Ärgerlich für Lehmann, ärgerlich für Pires und vor allem auch Arsenal, aber auch mit zehn Mann hatten sie ja noch beste Chancen, mit dem 2:0 das Spiel zu entscheiden.
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Das ist wirklich eine gute Frage, denn laut Artikel 16.02 des Reglements zur U21 Europameisterschaft 2006 sind eindeutig nur Spieler spielberechtigt, die nach dem 1.1.1984 geboren sind.
http://de.uefa.com/newsfiles/64687.pdf
:confused:
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Original geschrieben von Bob_Harris
Wirklich sehr interessant: Hätte vermutet, dass das Verhindern einer klaren Torchance als "grob unsportlich" gilt...
An dem Punkt bin ich mir eben nicht sicher, da ich nicht (mehr) weiß, was alles genau als unsportliches Betragen und was als verbotenes Spiel auszulegen ist. Explizit ist jedenfalls eine Bestrafung nur bei unsportlichem Betragen nachzureichen.
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Original geschrieben von Bob_Harris
BTW: Falls der Schiri auf Vorteil entschieden hätte, wäre dann Lehmann trotzdem vom Platz gestellt worden? :confused:
Bei unsportlichem Betragen muß bei Vorteilsauslegung die persönliche Strafe nachgereicht werden. Meiner Meinung nach ist so ein "technisches Foulspiel" aber nur verbotenes Spiel, daher: Nein.
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Original geschrieben von nyugen
IMHO sind doch 30 Sekunden erlaubt?
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Wie viele Sekunden Spieldauer sind im Internet frei? Die Verwendung von GEMA-pflichtiger Musik ist ausnahmslos ab der ersten Sekunde vergütungspflichtig.
http://www.gema.de/musiknutzer/herstellen/faq.shtml
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Original geschrieben von tribal-sunrise
Wenn ich auf einer Webseite als Hintergrundmusik einen normalen Song nehme dann wäre das ja illegal weil ich damit ja ein MP3 o.ä. kostenlos zum Download verfügbar mache, richtig?
Wenn du die Rechte dafür nicht hast: Ja.
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Gab es aber nicht mal eine rechtliche Grauzone abhängig von der Länge und/oder Qualität des Tracks?
Eigentlich nicht. Du musst die entsprechenden Rechte bei der GEMA erwerben und das gilt ab der ersten Sekunde. 
Alles weitere inklusive vielen FAQ, Broschüren und Preislisten unter http://www.gema.de
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Original geschrieben von azzkikr
Ich denke, es geht um den TT-Account. Oder habe ich einen Hirn-Paul und es geht um ein extra eingerichtetes Konto für TT-Transaktionen?
DagBO hat dankenswerterweise ein Konto bereit gestellt, über das Transaktionen z.B. rund um die Jahrestreffen oder das Camp liefen.
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Original geschrieben von Veith© 2.0
Der ist aber auch schon so manch Bundesligaspieler davon gelaufen! 
Natürlich, nur war das in der Bundesliga nunmal total ineffektiv, da kann man jetzt diskutieren was man will, die Zahlen stehen. Aber es nützt jetzt auch überhaupt nichts, er ist dabei und wir alle hoffen sicherlich, daß er aus seinem wahnsinnigen Antritt die eine oder andere gefährliche Situation - so er denn mal spielt - herausarbeiten kann und die Flanken dann genauer sind als in der Bundesliga. :top:
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Original geschrieben von VFBler
Ein Spieler auf Abruf bedeutet daß dieser Spieler in den Kader kurzfristig, vor Beginn der Spiele, nachrücken kann. Dies ist z.B. Der Fall wenn sich ein berufener Nationalspieler verletzt oder aus anderem Grund nicht an der WM teilnehmen kann.
Die Nachrückerliste ist dabei übrigens völlig irrelevant, ein Trainer kann bei einem vorliegenden Attest eines Arztes, daß sich ein Spieler aus dem schon benannten Kader verletzt hat (und nur dann!), bis einen Tag vor der WM jeden Spieler nachnominieren. Diese Liste ist also rein symbolischer Natur für die Nicht-Nominierten um ihnen zu zeigen, daß sie direkt hinter den 23 schon Nominierten stehen.
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Original geschrieben von xoduz
Darf man jemals nach einem Komma "und" schreiben?
Sischa dat: http://uploader.wuerzburg.de/r…hreibreform/fundam-5.html
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Original geschrieben von automarke
Wenn der Satz nach dem Komma ein Hauptsatz ist, dann muss ein Komma vor dem "und" stehen.
Ist nach der neuen Rechtschreibung kein Muss mehr, macht aber oft Sinn.